Rechtsprechung
   LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 940/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17603
LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 940/15 (https://dejure.org/2017,17603)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.03.2017 - L 19 R 940/15 (https://dejure.org/2017,17603)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. März 2017 - L 19 R 940/15 (https://dejure.org/2017,17603)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,17603) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsstreit zwischen Sozialleistungsträgern; Erwerbsminderungsrente und Grundsicherungsleistungen; Nachrangige Verpflichtung; Kein Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers als nachrangig verpflichteter Leistungsträger bei rechtzeitiger Zahlung einer ...

  • rewis.io

    Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers als nachrangig verpflichteter Leistungsträger bei rechtzeitiger Zahlung einer beginnenden Rentenleistung

  • rechtsportal.de

    Kein Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers als nachrangig verpflichteter Leistungsträger bei rechtzeitiger Zahlung einer beginnenden Rentenleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.08.1997 - 10 RKg 11/96

    Erstattungsansprüche nach § 103 SGB X und § 104 SGB X , Anwendung bei der

    Auszug aus LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 940/15
    Der Kläger hat dem entgegengesetzt die Entscheidung des BSG vom 28.08.1997 (Az. 14/10 RKg 11/96).

    Die vom Kläger und dem Sozialgericht in Bezug genommene Entscheidung des BSG vom 28.08.1997 - Az. 14/10 RKg 11/96 - sei nicht einschlägig, da die Fallkonstellationen nicht vergleichbar seien.

    Allerdings hat entgegen der Ansicht, wie sie auch der Kläger vertritt, das BSG mit seiner Entscheidung vom 28.08.1997 (Az. 14/10 RKg 11/96 - nach juris) seine frühere Rechtsprechung (a.a.O.) nicht aufgehoben, sondern eine differenzierte Betrachtungsweise gerade bei regulär nachträglich zu erbringenden Leistungen für erforderlich angesehen, was aus Sicht des Senats die Entscheidung im vorliegenden Fall nicht vorgibt.

  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

    Auszug aus LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 940/15
    Bei einer rechtzeitig erbrachten laufenden Leistung feht es an der Nachrangigkeit (BSG Urteil vom 19.03.1992 - 7 RAr 26/91).

    Verwiesen werde auch Entscheidungen des 7. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19.03.1992 (Az. 7 RAr 26/91) und vom 25.01.1994 (Az. 7 RAr 42/93).

    Die Überlegung des Senats berücksichtigt, dass das BSG in seinem Urteil vom 19.03.1992 (7 RAr 26/91 - nach juris, Rn 37) darauf hingewiesen hat, dass der Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X nur dem nachrangigen Leistungsträger zukommt und es bei einer rechtzeitig erbrachten, laufenden Leistung an der Nachrangigkeit fehle.

  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 42/93

    Erstattungsanspruch nach § 104 SGB 10 - Fahrkostenzuschuß -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 940/15
    Verwiesen werde auch Entscheidungen des 7. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19.03.1992 (Az. 7 RAr 26/91) und vom 25.01.1994 (Az. 7 RAr 42/93).

    Dies ist im Urteil vom 25.01.1994 (7 RAr 42/93 - nach juris) bestätigt worden.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2013 - L 3 R 707/13

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 940/15
    So hat das LSG NRW in einem Beschluss über eine Nichtzulassungsbeschwerde (vom 23.12.2013, Az. L 3 R 707/13 NZB - nach juris) die vom SG Detmold erstinstanzlich vertretene Auffassung eines Erstattungsanspruchs für Doppelleistungen in einem Fall mit unterschiedlichen Zahlungszeitpunkten aber verspäteter Bewilligung als der obergerichtlich geklärten Rechtsauffassung entsprechend angesehen.
  • BSG, 24.05.2012 - B 9 V 2/11 R

    Asylbewerberleistung - Verpflichtung zum Verbrauch von Einkommen und Vermögen vor

    Auszug aus LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 940/15
    Dass ein Erstattungsanspruch eines nachrangigen Grundsicherungsträgers gegenüber einem Sozialversicherungsträger nach § 104 SGB X zu beurteilen ist, lässt sich auch aus der hierzu vorliegenden Rechtsprechung ersehen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2014, Az. B 1 KR 12/14 R, und Urteil vom 24.05.2012, Az. B 9 V 2/11 R - jeweils nach juris).
  • BSG, 18.11.2014 - B 1 KR 12/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen

    Auszug aus LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 940/15
    Dass ein Erstattungsanspruch eines nachrangigen Grundsicherungsträgers gegenüber einem Sozialversicherungsträger nach § 104 SGB X zu beurteilen ist, lässt sich auch aus der hierzu vorliegenden Rechtsprechung ersehen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2014, Az. B 1 KR 12/14 R, und Urteil vom 24.05.2012, Az. B 9 V 2/11 R - jeweils nach juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.01.2016 - L 7 R 181/15

    Bedarfslücke eines Empfängers von Leistungen der Grundsicherung für

    Auszug aus LSG Bayern, 30.03.2017 - L 19 R 940/15
    Der Senat schließt sich in seinen Überlegungen an das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 19.01.2016 (Az. L 7 R 181/15 - nach juris) an.
  • LSG Hessen, 24.04.2023 - L 5 R 168/22

    Gesetzliche Rentenversicherung

    Vor diesem Hintergrund kann die Beklagte nicht damit gehört werden, die Rentenzahlung für Mai 2017 an die Versicherte entsprechend der Vorgabe des § 118 Abs. 1 Satz 1 SGB VI und damit rechtzeitig im Sinne von § 104 Abs. 1 Satz 2 SGB X gezahlt zu haben, sodass ein Erstattungsanspruch nicht besteht (aA BSG, Urteil vom 25. Januar 1994, 7 RAr 42/93 = SozR 3-1300 § 104 Nr. 8; BSG, Urteil vom 19. März 1992, 7 RAr 26/91 = SozR 3-1300 § 104 Nr. 5; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2021, L 33 R 703/20 NZB - juris Rdnr. 26; Bayerisches LSG, Urteil vom 16. Juli 2019, L 11 AS 317/19 - juris Rdnr. 14 m.w.N.; Bayerisches LSG, Urteil vom 30. März 2017, L 19 R 940/15 - juris Rdnr. 38 m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 19. Januar 2016, L 7 R 181/15 - juris Rdnr. 33).

    Denn jedenfalls bei dann gesicherter Kenntnis der Tatsache, dass am Monatsende eine Rentenzahlung erfolgen wird, müsste der Grundsicherungsträger den Leistungsanspruch nach § 7 SGB II mangels Hilfebedürftigkeit ablehnen und erforderlichenfalls ein Darlehen nach § 24 Abs. 4 SGB II zwischenschalten (so auch Bayerisches LSG, Urteil vom 30. März 2017, L 19 R 940/15 - juris Rdnr. 42).

  • LSG Bayern, 16.07.2019 - L 11 AS 317/19

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Keine Grundsicherung für Monate mit Bezug

    Es fehlt daher an dem in § 104 Abs. 1 SGB X vorausgesetzten Verhältnis der Vorrangigkeit-Nachrangigkeit (vgl dazu BSG, Urteil vom 25.01.1994 - 7 RAr 42/93; BayLSG, Urteil vom 30.03.2017 - L 19 R 940/15; beide zitiert nach juris).
  • SG Fulda, 08.06.2022 - S 13 R 52/19
    Erstattungsansprüche des SGB II-Trägers nach § 103 SGB X sind, wie § 40a S. 4 SGB II klarstellt, auf die in § 44a SGB II geregelten Fälle beschränkt (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 19. Januar 2016 - L 7 R 181/15 -, juris, Rn. 32; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. März 2017 - L 19 R 940/15 -, juris, Rn. 30).

    Das Gericht folgt insoweit den Ausführungen des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts sowie des Bayerischen Landessozialgerichts in den vorgenannten Entscheidungen (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 19. Januar 2016 - L 7 R 181/15 -, juris, Rn. 33 ff.; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. März 2017 - L 19 R 940/15 -, juris, Rn. 38 ff.).

    Auch die Kammer vertritt insoweit die Auffassung, dass die darlehensweise Weiterzahlung der Leistungen nach dem SGB II im Übergangsmonat gegenüber einem Erstattungsanspruch vorzugswürdig ist, da die Annahme eines Erstattungsanspruchs im Übergangszeitraum zu erheblichen praktischen Problemen als Folge einer Bedarfslücke in den Folgemonaten führen kann (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 19. Januar 2016 - L 7 R 181/15 -, juris, Rn. 35; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. März 2017 - L 19 R 940/15 -, juris, Rn. 41).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2021 - L 33 R 703/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsbeschränkung - keine grundsätzliche

    Soweit die Beklagte auf ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30. März 2017 (L 19 R 940/15) verweise, betreffe dieses einen anderen Sachverhalt.

    Abgesehen davon, dass damit eine etwaige Abweichung von dem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 30. März 2017 (L 19 R 940/15) sowieso unerheblich wäre (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/ Schmidt, SGG, 13. Aufl., § 144 Rn. 30), ist das Sozialgericht auch nicht im rechtlichen Sinne von der genannten Entscheidung abgewichen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht