Rechtsprechung
LSG Bayern, 30.09.2008 - L 13 B 657/08 R PKH |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Pflegeversicherung
- openjur.de
Prozesskostenhilfe - Schmerzensgeldzahlung als einzusetzendes Vermögen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Berücksichtigung einer Schmerzensgeldzahlung als Vermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 16.07.2008 - S 2 R 401/08
- LSG Bayern, 30.09.2008 - L 13 B 657/08 R PKH
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 17.05.1991 - 1 W 18/91
Unzumutbarkeit des Einsatzes von Schmerzensgeld
Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2008 - L 13 B 657/08
Der Schmerzensgeldanspruch bezweckt im Wesentlichen, den Verletzten in die Lage zu versetzen, sich Erleichterungen und andere Annehmlichkeiten anstelle derer zu verschaffen, deren Genuss ihm durch die Verletzung unmöglich gemacht wurde, und die für den Verletzten zu einer wirklichen Genugtuung führen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 1991, Az.: 1 W 18/91 m.w.N.;… Zöller/Philippi, 26. Aufl., § 115 Rdnr. 59).Belässt aber der Gesetzgeber dem Verletzten diesen Ausgleich im Sozialhilferecht, ist dies auch im Rahmen der Zumutbarkeit im Prozesskostenhilferecht zu berücksichtigen (OLG Köln FamRZ 88, 95; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 1991, Az.: 1 W 18/91).
- BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93
Schmerzensgeld im Sozialhilferecht
Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2008 - L 13 B 657/08
Demgegenüber hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden, dass im Sozialhilferecht der Einsatz von Schmerzensgeld als Vermögen für den Hilfesuchenden grundsätzlich eine Härte im Sinne des § 90 Abs. 3 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bedeute (Urteil vom 18. Mai 1995, Az.: 5 C 22/93 zu § 88 Abs. 3 Bundessozialhilfegesetz - BSHG -). - OLG Köln, 29.09.1987 - 4 UF 125/87
Schmerzensgeld; Prozeßkosten; Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenvorschuß
Auszug aus LSG Bayern, 30.09.2008 - L 13 B 657/08
Belässt aber der Gesetzgeber dem Verletzten diesen Ausgleich im Sozialhilferecht, ist dies auch im Rahmen der Zumutbarkeit im Prozesskostenhilferecht zu berücksichtigen (OLG Köln FamRZ 88, 95; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 1991, Az.: 1 W 18/91).
- BVerwG, 26.05.2011 - 5 B 26.11
Ausgleichsfunktion; Bewilligung; Einkommen; Genugtuung; Prozesskostenhilfe; …
Der Senat folgt nicht der hiervon abweichenden Auffassung, bei hohen Schmerzensgeldzahlungen und geringem Streitwert könne der teilweise Einsatz zumutbar sein, wenn der Partei der wesentliche Teil des Schmerzensgeldes verbliebe bzw. die Funktion des Schmerzensgeldes nicht wesentlich beeinträchtigt werde (so OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 1987 - 10 WF 278/87 - FamRZ 1987, 1283; OLG Jena, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 4 W 81/00 - OLGR Jena 2000, 185; vgl. auch OLG Zweibrücken, Beschluss vom 30. Dezember 1998 - 2 WF 139/97 - FamRZ 1998, 758 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2010 - 14 W 85/09 - VersR 2011, 88 f.; offenlassend LSG München, Beschluss vom 30. September 2008 - L 13 B 657/08 R - juris). - OLG Naumburg, 22.02.2012 - 1 W 4/12
Prozesskostenhilfe: Schmerzensgeld als anrechenbares Einkommen
Der Senat schließt sich jedenfalls der Ansicht an, dass eine Berücksichtigung dann ausgeschlossen ist, wenn das gezahlte Schmerzensgeld - wie vorliegend - in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geltend gemachten Anspruch steht (BayLSG Beschluss vom 30.09.2008 - L 13 B 657/08 R - hier: zitiert nach juris).