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   LSG Bayern, 30.10.2001 - L 5 RJ 158/98   

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https://dejure.org/2001,17099
LSG Bayern, 30.10.2001 - L 5 RJ 158/98 (https://dejure.org/2001,17099)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.10.2001 - L 5 RJ 158/98 (https://dejure.org/2001,17099)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. Oktober 2001 - L 5 RJ 158/98 (https://dejure.org/2001,17099)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ; Minderung der Erwerbsfähigkeit in qualitativer Hinsicht; Zweifelhafte Aussagekraft von schablonenhaften Attesten über ängstlich-depressive Symptome; Gute Beeinflussbarkeit von Herzbeschwerden durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2001 - L 5 RJ 158/98
    Bei dem vorhandenen negativen Leistungsbild liegt weder eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen noch eine Verschlossenheit des Arbeitsmarktes aufgrund eines sog. Katalogfalles vor (vgl. SozR 2200 § 1246 Nrn. 30, 75, 81, 90, 104, 109, 117; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8, § 1246 Nr. 41).

    Denn weder hat der Kläger besondere Schwierigkeiten hinsichtlich der Gewöhnung und Anpassung an einen neuen Arbeitsplatz (BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 104, 117), noch weist er Leistungseinschränkungen auf, die sich in Verbindung mit anderen Einschränkungen besonders erschwerend bei einer Arbeitsplatzsuche auswirkten, wie z.b. die von der Rspr. erwähnten Fälle der Erforderlichkeit zusätzlicher Arbeitspausen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 136), Einschränkungen bei Arm- und Handbewegungen, jederzeit selbstbestimmtem Wechsel vom Sitzen zum Gehen (BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8), Einarmigkeit oder Einäugigkeit (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 30).

  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 65/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2001 - L 5 RJ 158/98
    Damit ist er erst recht nicht nach der ab 01.01.2001 geltenden Fassung (vgl. Art. 82 Abs. 2 GG, § 302 a SGB VI idF des Reformgesetzes der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000, BGBl. 1827, BSG Entscheidungen vom 21.06.2000: B 4 RA 52/99 R, B 4 RA 65/99 R, B 4 RA 72/99 R,) des § 43 Abs. 2 S.1 und 2 teilweise (unter sechsstündiges Arbeitsvermögen) erwerbsgemindert.
  • BSG, 22.02.1990 - 4 RA 16/89

    Verweisung im Rahmen der Berufsunfähigkeit der obersten Gruppe der

    Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2001 - L 5 RJ 158/98
    Welcher Gruppe des Mehrstufenschemas eine bestimmte Tätigkeit zuzuordnen ist, richtet sich dabei nach der Qualität der verrichteten Arbeit, wobei es auf das Gesamtbild der in § 46 Abs. 2 Satz 2 genannten Merkmale ankommt (vgl. z. B. BSG in SozR 3-2200 § 1246 Nr. 1 und SozR 3-2900 § 48 Nr. 4).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 72/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2001 - L 5 RJ 158/98
    Damit ist er erst recht nicht nach der ab 01.01.2001 geltenden Fassung (vgl. Art. 82 Abs. 2 GG, § 302 a SGB VI idF des Reformgesetzes der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000, BGBl. 1827, BSG Entscheidungen vom 21.06.2000: B 4 RA 52/99 R, B 4 RA 65/99 R, B 4 RA 72/99 R,) des § 43 Abs. 2 S.1 und 2 teilweise (unter sechsstündiges Arbeitsvermögen) erwerbsgemindert.
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2001 - L 5 RJ 158/98
    Damit ist er erst recht nicht nach der ab 01.01.2001 geltenden Fassung (vgl. Art. 82 Abs. 2 GG, § 302 a SGB VI idF des Reformgesetzes der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000, BGBl. 1827, BSG Entscheidungen vom 21.06.2000: B 4 RA 52/99 R, B 4 RA 65/99 R, B 4 RA 72/99 R,) des § 43 Abs. 2 S.1 und 2 teilweise (unter sechsstündiges Arbeitsvermögen) erwerbsgemindert.
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

    Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2001 - L 5 RJ 158/98
    Bei diesen relativ hoch angesiedelten Angelernten müssten sich zumutbare Verweisungstätigkeiten durch Qualitätsmerkmale, etwa das Erfordernis einer Einweisung und Einarbeitung oder die Notwendigkeit beruflicher oder betrieblicher Vorkenntnisse, auszeichnen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 143 S. 473 m.w.N.).
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2001 - L 5 RJ 158/98
    Wegen seines vollschichtigen Arbeitsvermögens ist dem Kläger aber auch der Arbeitsmarkt nicht praktisch verschlossen (Beschluss des Großen Senats des BSG vom 10.12.1996, BSGE 43, 75 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13; beibehalten im Reformgesetz der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20.12.2000, BGBl. 1827 nach § 43 Abs. 3, 2. Halbsatz n.F.).
  • BSG, 19.04.1978 - 4 RJ 55/77

    Erwerbsunfähigkeit - Beurteilung - Maßgebliche Tätigkeit - Zumutbarkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2001 - L 5 RJ 158/98
    Denn weder hat der Kläger besondere Schwierigkeiten hinsichtlich der Gewöhnung und Anpassung an einen neuen Arbeitsplatz (BSG SozR 2200 § 1246 Nrn. 104, 117), noch weist er Leistungseinschränkungen auf, die sich in Verbindung mit anderen Einschränkungen besonders erschwerend bei einer Arbeitsplatzsuche auswirkten, wie z.b. die von der Rspr. erwähnten Fälle der Erforderlichkeit zusätzlicher Arbeitspausen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 136), Einschränkungen bei Arm- und Handbewegungen, jederzeit selbstbestimmtem Wechsel vom Sitzen zum Gehen (BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8), Einarmigkeit oder Einäugigkeit (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 30).
  • LSG Bayern, 25.02.2003 - L 5 RJ 206/00

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente;

    Nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast muss der Kläger als derjenige, der einen Anspruch geltend macht, die eventuellen Nachteile tragen (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, 7. Auflage, § 103 Rdnr.19a; vgl. auch Urteile des Senates vom 30.10.2001, Az.: L 5 RJ 158/98 sowie vom 18.06.2002, Az.: L 5 RJ 15/00).
  • LSG Bayern, 18.06.2002 - L 5 RJ 15/00

    Gewährung einer Rente wegen Berufs-/ Erwerbsunfähigkeit ; Widerspruchsfrist bei

    Diesen Nachteil, dass der Sachverhalt mangels weiterer persönlicher Untersuchung des Klägers nicht völlig geklärt werden kann, trifft nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast den Kläger als denjenigen, der sich eines fremden Anspruches berühmt (Meyer-Ladewig, SGG, 7. Auflage, § 103 Rdnr.19a; siehe auch Urteil des Senates vom 30. Oktober 2001, Az.: L 5 RJ 158/98).
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