Rechtsprechung
LSG Bayern, 30.10.2002 - L 2 U 500/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingreifen der gesetzlichen Unfallversicherung; Beschäftigung im sozialrechtlichen Sinne als nicht selbständige Arbeit; Fehlen der persönlichen Abhängigkeit des Geschäftsführers und alleinigen GmbH-Gesellschafters; Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Arbeitsunfall ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (Volltext/Leitsatz)
Kein UV-Schutz für einen GmbH-Geschäftsführer - Fehlendes Beschäftigungsverhältnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 18.10.2000 - S 4 U 117/99
- LSG Bayern, 30.10.2002 - L 2 U 500/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.07.2001 - VI ZR 198/00
Haftungsprivilegierung zu Gunsten des versicherten Unternehmers selbst
Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2002 - L 2 U 500/00
Voraussetzung für die Annahme einer "gemeinsamen Betriebsstätte" ist jedenfalls, dass die betrieblichen Tätigkeiten bewusst und gewollt ineinander greifen, miteinander verknüpft sind und sich gegenseitig ergänzen (vgl. BGH vom 03.07.2001, NJW 01, 3127).Insbesondere ist keine klärungsbedürftige Rechtsfrage gegeben, da die streitigen Probleme bereits höchstrichterlich entschieden sind (vgl. BGH VersR 2001, 336, 372; BGH NJW 2001, 3127; BGHZ 148, 214).
- BGH, 17.10.2000 - VI ZR 67/00
Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte
Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2002 - L 2 U 500/00
Denn Unternehmen verfolgen kaum jemals einen gemeinsamen Zweck, auch wenn sie an demselben Ort, womöglich Hand in Hand, tätig sind, sondern jeweils ihre eigenen Zwecke (vgl. BGH vom 17.10.2000, BGHZ 145, 331; Waltermann, Aktuelle Fragen der Haftungsbeschränkung bei Personenschäden, NJW 02, 1225 ff.).Insbesondere ist keine klärungsbedürftige Rechtsfrage gegeben, da die streitigen Probleme bereits höchstrichterlich entschieden sind (vgl. BGH VersR 2001, 336, 372; BGH NJW 2001, 3127; BGHZ 148, 214).
- BSG, 25.05.1965 - 2 RU 176/59
Geschäftsführer einer GmbH - Mitunternehmerschaft des GmbH-Geschäftsführers - …
Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2002 - L 2 U 500/00
Das BSG hat ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis auch bei einem zur Hälfte am Stammkapital einer GmbH beteiligten Geschäftsführer verneint, weil er zumindest jederzeit verhindern kann, dass überhaupt ein Beschluss gefasst wird (vgl. BSGE 23, 83).
- BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R
Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen …
Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2002 - L 2 U 500/00
Daran kann, wie das SG zu Recht ausgeführt hat, auch der Abschluss des Arbeitsvertrages vom 01.02.1998 nichts ändern, da der Kläger diesen Vertrag als alleiniger GmbH-Gesellschafter mit sich als Geschäftsführer schloss, so dass von einem Abhängigkeitsverhältnis naturgemäß nicht gesprochen werden kann (vgl. BSG vom 14.12.1999, B 2 U 48/98 R m.w.N.). - BGH, 03.07.2001 - VI ZR 284/00
Haftungsprivilegierung des nicht selbst auf einer gemeinsamen Betriebsstätte …
Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2002 - L 2 U 500/00
Insbesondere ist keine klärungsbedürftige Rechtsfrage gegeben, da die streitigen Probleme bereits höchstrichterlich entschieden sind (vgl. BGH VersR 2001, 336, 372; BGH NJW 2001, 3127; BGHZ 148, 214). - BGH, 23.01.2001 - VI ZR 70/00
Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte
Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2002 - L 2 U 500/00
Voraussetzung ist also ein bewusstes Miteinander im Arbeitsablauf, das zwar nicht nach einer rechtlichen Verfestigung verlangt, sich aber zumindest tatsächlich als ein aufeinander bezogenes betriebliches Zusammenwirken mehrerer Unternehmen darstellt (vgl. BGH vom 23.01.2001, VersR 01, 372 ff.).
- FG Saarland, 29.04.2004 - 2 K 291/00
Lohnsteuerfreie Gewährung von Zukunftssicherungsleistungen in Form von Beiträgen …
Entgegen der Auffassung der Klägerin ist daher der sozialrechtliche Arbeitnehmerbegriff für sämtliche Bereiche der Sozialversicherung einheitlich zu beurteilen (vgl. zum Beispiel BSG, Urteil vom 30. Juni 1999 B 2 U 35/98 R, NZS 2000, 147; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. September 1998 L 3 U 253/97, juris Dok.-Nr. KSRE022461322 ; Bayerisches LSG, Urteil vom 30. Oktober 2002, L 2 U 500/00, juris Dok.-Nr. KSRE033930822 ).