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   LSG Bayern, 30.10.2008 - L 10 AL 324/06   

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https://dejure.org/2008,20954
LSG Bayern, 30.10.2008 - L 10 AL 324/06 (https://dejure.org/2008,20954)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.10.2008 - L 10 AL 324/06 (https://dejure.org/2008,20954)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - L 10 AL 324/06 (https://dejure.org/2008,20954)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2008 - L 10 AL 324/06
    Bei der Beurteilung der groben Fahrlässigkeit ist ein subjektiver Maßstab anzulegen (ständige Rechtsprechung des BSG, lediglich beispielhaft BSG 7. Senat vom 28.08.2007, Az. B 7/7a AL 10/06 R mwN).

    Selbst wenn der Kläger der Auffassung gewesen sein sollte, das Vermögen gehöre Z, hätte er dies der Beklagten gegenüber anzeigen müssen, um dieser eine rechtliche Bewertung im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung zu ermöglichen (vgl BSG 7 Senat vom 28.08.2007, aaO).

  • BSG, 17.03.2005 - B 7a/7 AL 68/04 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Absenkung des

    Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2008 - L 10 AL 324/06
    Allerdings ist unter Berücksichtigung der nunmehrigen ständigen Rechtsprechung des BSG (lediglich beispielhaft BSG vom 17.3.2005, Az. B 7a/7 AL 68/04 R) davon auszugehen, dass die AlhiVO 2002 in der ab 01.01.2003 geltenden Fassung mit der Ermächtigungsgrundlage in § 206 Nr. 1, § 193 Abs. 2 SGB III insoweit nicht in Einklang steht, als sie keine Regelung enthält, nachdem die besonderen Umstände des Einzelfalls Berücksichtigung finden können (allgemeine Härteklausel).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2008 - L 8 AL 3748/05

    Arbeitslosenhilfe - Vermögensverwertung - Treuhandvermögen - Unwirksamkeit der

    Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2008 - L 10 AL 324/06
    (vgl. BSG vom 13.09.2006 aaO; vom 24.05.3006 aaO; LSG Baden-Württemberg 8. Senat vom 15.02.2008, Az. L 8 AL 3748/05).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Bayern, 30.10.2008 - L 10 AL 324/06
    Ein Treuhandvertrag ist rechtlich dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt, ihn aber in der Ausübung der sich daraus im Außenverhältnis ergebenden Rechtsmacht im Innenverhältnis nach Maßgabe der schuldrechtlichen Treuhandvereinbarung beschränkt (vgl. BSG vom 25.01.2006, Az. B 12 KR 30/04 R).
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