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   LSG Bayern, 31.01.2007 - L 3 U 293/04   

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https://dejure.org/2007,27277
LSG Bayern, 31.01.2007 - L 3 U 293/04 (https://dejure.org/2007,27277)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31.01.2007 - L 3 U 293/04 (https://dejure.org/2007,27277)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - L 3 U 293/04 (https://dejure.org/2007,27277)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Verletztenrente wegen einer psychischen Erkrankung als Folge eines Arbeitsunfalls; Folgen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls um mindesten 20 vom Hundert (v. H.) über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 189/59

    Begriff der wesentlichen Teilursache - Die für das Gebiet des bürgerlichen Rechts

    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2007 - L 3 U 293/04
    Die vorstehend dargelegten Grundsätze der unfallrechtlichen Kausalitätslehre gelten auch bei der schwierigen Zusammenhangsbeurteilung psychischer Reaktionen auf Arbeitsunfälle (vgl dazu BSGE 18, 173, 177; 19, 275, 278; Urteil vom 31.01.1989, Az.: 2 RU 17/88).

    Es darf also nicht allein darauf abgestellt werden, wie ein "normaler" Verletzter reagiert hätte (vgl. BSG, Urteil vom 09.02.2006, B 2 U 1/05 R; BSGE 18, 173, 176; BSGE 11, 50, 53; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, § 8 Rdn 397 mwN, Hauck/Noftz/Keller, Sozialgestzbuch SGB VII, § 8 Rdn 325).

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2007 - L 3 U 293/04
    Vielmehr ist u.a. zu prüfen, ob das Unfallereignis und seine organischen Auswirkungen ihrer Eigenart und Stärke nach unersetzlich, das heißt z.B. nicht mit anderen alltäglich vorkommenden Ereignissen austauschbar sind oder ob eine entsprechende psychische Anlage so leicht "ansprechbar" war, dass sie gegenüber den psychischen Auswirkungen des Unfallereignisses die rechtlich allein wesentliche Ursache ist (vgl BSGE 62, 220, 222f; BSGE 94, 269).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2007 - L 3 U 293/04
    Hierbei sind in der gesetzlichen Unfallversicherung die sogenannten MdE-Erfahrungswerte zu berücksichtigen, die allgemeine Erfahrungssätze darstellen und in der Regel die Basis für einen Vorschlag bilden, den der medizinische Sachverständige zur Höhe der MdE unterbreitet, wobei ihnen nicht der Rechtscharakter einer gesetzlichen Norm zukommt (BSG, Urteil vom 02.05.2001, B 2 U 24/00 R).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2007 - L 3 U 293/04
    Vielmehr ist u.a. zu prüfen, ob das Unfallereignis und seine organischen Auswirkungen ihrer Eigenart und Stärke nach unersetzlich, das heißt z.B. nicht mit anderen alltäglich vorkommenden Ereignissen austauschbar sind oder ob eine entsprechende psychische Anlage so leicht "ansprechbar" war, dass sie gegenüber den psychischen Auswirkungen des Unfallereignisses die rechtlich allein wesentliche Ursache ist (vgl BSGE 62, 220, 222f; BSGE 94, 269).
  • BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte

    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2007 - L 3 U 293/04
    Die Entscheidung der Frage, in welchem Umfang die Erwerbsfähigkeit eines Verletzten gemindert ist, ist eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; BSGE 6, 267, 268; BSG, Urteil vom 23.04.1987 - 2 RU 42/86).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2007 - L 3 U 293/04
    Es darf also nicht allein darauf abgestellt werden, wie ein "normaler" Verletzter reagiert hätte (vgl. BSG, Urteil vom 09.02.2006, B 2 U 1/05 R; BSGE 18, 173, 176; BSGE 11, 50, 53; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, § 8 Rdn 397 mwN, Hauck/Noftz/Keller, Sozialgestzbuch SGB VII, § 8 Rdn 325).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2007 - L 3 U 293/04
    Die Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen einem Körper- und Gesundheitsschaden und dem Arbeitsunfall ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf dem Unfall beruhenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann und wenn die gegen den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Faktoren außer Betracht bleiben können, d. h. nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl BSGE 32, 203, 209; 45, 285, 286).
  • BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2007 - L 3 U 293/04
    Die Entscheidung der Frage, in welchem Umfang die Erwerbsfähigkeit eines Verletzten gemindert ist, ist eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; BSGE 6, 267, 268; BSG, Urteil vom 23.04.1987 - 2 RU 42/86).
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2007 - L 3 U 293/04
    Die Wahrscheinlichkeit eines Ursachenzusammenhangs zwischen einem Körper- und Gesundheitsschaden und dem Arbeitsunfall ist gegeben, wenn bei vernünftiger Abwägung aller Umstände die auf dem Unfall beruhenden Faktoren so stark überwiegen, dass darauf die Entscheidung gestützt werden kann und wenn die gegen den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Faktoren außer Betracht bleiben können, d. h. nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernste Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl BSGE 32, 203, 209; 45, 285, 286).
  • BSG, 31.01.1989 - 2 RU 17/88
    Auszug aus LSG Bayern, 31.01.2007 - L 3 U 293/04
    Die vorstehend dargelegten Grundsätze der unfallrechtlichen Kausalitätslehre gelten auch bei der schwierigen Zusammenhangsbeurteilung psychischer Reaktionen auf Arbeitsunfälle (vgl dazu BSGE 18, 173, 177; 19, 275, 278; Urteil vom 31.01.1989, Az.: 2 RU 17/88).
  • BSG, 29.01.1986 - 9b RU 56/84
  • BSG, 17.01.1958 - 10 RV 102/56

    Die Abweichung des Gerichtes von der Schätzung eines ärztlichen Sachverständigen

  • BSG, 11.11.1959 - 9 RV 290/57
  • BSG, 20.08.1963 - 11 RV 808/61

    Gewährung einer Rente wegen Erkrankungen eines Wehrdienstverpflichteten während

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