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   LSG Bayern, 31.03.2015 - L 17 U 409/14   

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https://dejure.org/2015,31797
LSG Bayern, 31.03.2015 - L 17 U 409/14 (https://dejure.org/2015,31797)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31.03.2015 - L 17 U 409/14 (https://dejure.org/2015,31797)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31. März 2015 - L 17 U 409/14 (https://dejure.org/2015,31797)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW

    SGB VII § 8 Abs. 1; § 8 Abs. 1 S. 1 SGB VII; SGB VII § 8 Abs. 1; § 124 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz; § 155 Abs. 3 u. 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG)

  • rewis.io

    Arbeitsunfall, gemischte Tätigkeit, Mitursächlichkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungstatbestand:

    Auszug aus LSG Bayern, 31.03.2015 - L 17 U 409/14
    Die bloße Absicht einer Tatbestandserfüllung reicht hingegen nicht (BSG vom 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R - BSGE 111, 37 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 20, Rn. 21 f; vom 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R).

    Vielmehr ist hier nach Bejahung des Status als Versicherter als 2. und 3. Voraussetzung des Arbeitsunfalls die Zurechnung des Unfallereignisses und des Gesundheitserstschadens oder Todes zur versicherten Tätigkeit (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität) zu klären (BSG, Urteil vom 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 52, Rn. 23 m. w. N.).

    Ist in Fällen einer gemischten Tätigkeit die private (unversicherte) Tätigkeit ebenfalls wirkursächlich für den Unfall geworden, so ist die durch die private Verrichtung geschaffene bzw. erhöhte Unfallgefahr im Rahmen der Abwägung zwischen der versicherten und der nichtversicherten Ursache als Element der letzteren bei der Beurteilung des Zusammenhangs zwischen der versicherten Verrichtung zur Zeit des Unfalls und dem Unfallereignis zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, BSGE 94, 262-268, Rn. 26; BSG, Urteil vom 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 52, Rn. 23).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Bayern, 31.03.2015 - L 17 U 409/14
    Ist in Fällen einer gemischten Tätigkeit die private (unversicherte) Tätigkeit ebenfalls wirkursächlich für den Unfall geworden, so ist die durch die private Verrichtung geschaffene bzw. erhöhte Unfallgefahr im Rahmen der Abwägung zwischen der versicherten und der nichtversicherten Ursache als Element der letzteren bei der Beurteilung des Zusammenhangs zwischen der versicherten Verrichtung zur Zeit des Unfalls und dem Unfallereignis zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, BSGE 94, 262-268, Rn. 26; BSG, Urteil vom 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R -, SozR 4-2700 § 8 Nr. 52, Rn. 23).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    Auszug aus LSG Bayern, 31.03.2015 - L 17 U 409/14
    Die bloße Absicht einer Tatbestandserfüllung reicht hingegen nicht (BSG vom 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R - BSGE 111, 37 = SozR 4-2700 § 2 Nr. 20, Rn. 21 f; vom 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R).
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