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   LSG Bayern, 31.05.2006 - L 12 KA 581/04, L 12 KA 579/04, L 12 KA 580/04   

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https://dejure.org/2006,15283
LSG Bayern, 31.05.2006 - L 12 KA 581/04, L 12 KA 579/04, L 12 KA 580/04 (https://dejure.org/2006,15283)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31.05.2006 - L 12 KA 581/04, L 12 KA 579/04, L 12 KA 580/04 (https://dejure.org/2006,15283)
LSG Bayern, Entscheidung vom 31. Mai 2006 - L 12 KA 581/04, L 12 KA 579/04, L 12 KA 580/04 (https://dejure.org/2006,15283)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Ermittlung des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) eines zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Arztes; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Honorarbescheides; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • LSG Bayern, 08.06.2005 - L 12 KA 120/02

    Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der

    Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2006 - L 12 KA 581/04
    Diese Vorgehensweise hat der Senat bereits in seinem (rechtskräftigen) Urteil vom 8. Juni 2005 (Az.: L 12 KA 120/02), bei dem es u.a. um die Befüllung des Radiologentopfes ging, gebilligt.

    Außerdem ist ein durchschnittlicher Punktwert nach Einführung der EBM-Budgets nur noch bedingt als Vergleichskriterium geeignet, weil der Punktwert nicht mehr dem mengenmäßigen Leistungsverhalten der Ärzte insgesamt entspricht, sondern zumindest im budgetierten Bereich, dem der Großteil aller ärztlichen Leistungen angehört, künstlich stabilisiert ist (vgl. Urteil des Senats vom 8. Juni 2005, L 12 KA 120/02).

  • LSG Bayern, 31.05.2006 - L 12 KA 166/03

    Honorarverteilung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KÄV); Zusammenfassen der

    Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2006 - L 12 KA 581/04
    Dem Senat liegen die Akten der Beklagten, des SG München mit den Az.: S 42 KA 2842/00, S 42 KA 8627/00, S 42 KA 8002/00 und S 42 KA 8003/00 vor sowie die Berufungsakten mit den Az.: L 12 KA 166/03, L 12 KA 579/04, L 12 KA 580/04 und L 12 KA 581/04, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden und auf deren Inhalt ergänzend Bezug genommen wird.

    Deshalb wurde ein neuer HVM beschlossen, und zwar zunächst ein Übergangs-HVM nur für das Quartal 1/99 (vgl. Urteil des Senats vom selben Tag, Az.: L 12 KA 166/03), später, am 20.02.1999, der hier betroffene HVM, der vom 2. bis zum 4. Quartal 1999 galt.

  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget mit individueller Honorarobergrenze

    Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2006 - L 12 KA 581/04
    Dabei ist es insbesondere zulässig, arztgruppenbezogene Töpfe zu bilden, wie dies in dem hier streitgegenständlichen HVM der Beklagten aus dem Jahr 1999 der Fall ist (vgl. BSG in SozR 3-2500, § 85 Nr. 4 S.25; Nr. 11 S.68; Nr. 26 S.183; Nr. 38 S.311; SozR 3-2500 § 87 Nr. 23 S.124), obgleich dies dazu führen kann, dass die von den verschiedenen Arztgruppen erwirtschafteten Punkte nicht mit dem gleichen Punktwert vergütet werden, wenn damit erreicht werden soll, dass sich ein Mengenwachstum bzw. eine medizinisch nicht gerechtfertigte Mengenausweitung in einzelnen Fachgebieten nicht zwangsläufig für alle Ärzte auswirkt bzw. umgekehrt, dass einzelne Arztgruppen nicht durch eine allgemeine Leistungsmengenzunahme nur mehr einen ruinös niedrigen Punktwert erhalten (vgl. z.B. BSG in SozR 4-2500 § 85 Nr. 5, Nr. 9, Nr. 12).

    Die KÄVen haben bei der Ausformung des HVM grundsätzlich einen weiten Gestaltungsspielraum, der es ihnen erlaubt, sich bei der Befüllung der einzelnen Honorarfonds an früheren Zeiträumen, z.B. am jeweiligen Vorjahresquartal zu orientieren (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 48 S.409 m.w.N.; SozR 4-2500 § 85 Nr. 5; BSG BSG vom 20. Oktober 2004, Az.: B 6 KA 30/03 R = SozR 4-2500 § 85 Nr. 12).

  • LSG Bayern, 27.10.2004 - L 12 KA 89/03

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf - Zuordnung -

    Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2006 - L 12 KA 581/04
    Anfängerpraxen erhielten gem. B 3.9.1.3 den Fachgruppendurchschnitt des Vergleichsquartals 1997 als individuellen Schwellenwert, bis zu dem keine Begrenzung erfolgte (vgl. dazu eingehend Urteil des Senats vom 27. Oktober 2004, Az.: L 12 KA 89/03).
  • BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 48/00 R

    Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Budgetierung von Gesprächs- und

    Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2006 - L 12 KA 581/04
    Ausgehend von dieser Zielrichtung hat das BSG mit Urteilen vom 13. März 2002, B 6 KA 48/00 R =SozR 3-2500 § 85 Nr. 44 und B 6 KA 1/01 R = SozR 3-2500 § 85 Nr. 45 Fallzahlzuwachsbegrenzungen im HVM für grundsätzlich zulässig erachtet, jedenfalls bei langjährig betriebenen und etablierten Praxen.
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 36/97

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2006 - L 12 KA 581/04
    Hinzu kommt, dass in den Jahren 1996 und 1997 im Hinblick auf den zum 01.01.1996 neu eingeführten EBM, den gescheiterten Versuch einer rückwirkenden Budgetierung (vgl. BSG Urteil vom 17. September 1997, Az: 6 RKa 36/97 = SozR 3-2500, § 87 Nr. 18) und die Einführung der Praxisbudgets ab dem 3. Quartal 1997 erhebliche Unklarheiten und damit verbundene Schwankungen aufgetreten sind.
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Krankenversicherung - Ärztliche Leistung - Angemessene Vergütung

    Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2006 - L 12 KA 581/04
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und 4 SGG in der vor dem 2. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 116 Nr. 24, S.116 f).
  • BSG, 09.09.1998 - B 6 KA 55/97 R

    Gestaltungsfreiheit des Bewertungsausschusses bei der Aufnahme von neuen

    Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2006 - L 12 KA 581/04
    Zwar hat das BSG hat in einem Urteil vom 9. September 1998 (SozR 3-2500 § 85 Nr. 26) ausgeführt, die Bildung von Teilbudgets löse eine Beobachtungs- und Reaktionspflicht dahingehend aus, dass Verteilungsregelungen, mit denen in Verfolgung bestimmter Ziele vom Grundsatz der gleichmäßigen Honorarverteilung abgewichen werde, regelmäßig zu überprüfen und ggf. zu ändern bzw. weiter zu entwickeln sind, wenn die vorgenannte Einteilung in Teilbudgets dazu führe, dass der Punktwert in einzelnen Bereichen deutlich stärker abfalle als beim größten Teil der sonstigen Leistungen und als Grundlage hierfür keine von den jeweiligen Leistungserbringern selbst verursachten Mengenausweitungen erkennbar seien.
  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 31/95
    Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2006 - L 12 KA 581/04
    Der Senat hält die streitgegenständliche Regelung im HVM der Beklagten, die nur für die hier streitigen Quartale Geltung hatte, auch unter dem Gesichtspunkt der Anfangs- und Erprobungsregelung für hinnehmbar (vgl. BSG vom 13. November 1996, Az: 6 RKa 31/95, = SozR 3-2500, § 87 Nr. 15, S.60 f.; vom 31. Januar 2001, Az: B 6 KA 13/00, = SozR 3-2500, § 87 Nr. 15, S.316).
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 30/03 R

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Honorars für ein Quartal bei einem Facharzt

    Auszug aus LSG Bayern, 31.05.2006 - L 12 KA 581/04
    Die KÄVen haben bei der Ausformung des HVM grundsätzlich einen weiten Gestaltungsspielraum, der es ihnen erlaubt, sich bei der Befüllung der einzelnen Honorarfonds an früheren Zeiträumen, z.B. am jeweiligen Vorjahresquartal zu orientieren (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 48 S.409 m.w.N.; SozR 4-2500 § 85 Nr. 5; BSG BSG vom 20. Oktober 2004, Az.: B 6 KA 30/03 R = SozR 4-2500 § 85 Nr. 12).
  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 30/01 R

    Höhe der Honorare für strahlentherapeutische Leistungen; Verteilung der von den

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R

    Laborarzt - Honorarverteilungsregelung - Vergütung aller Leistungen des

  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 13/00 R
  • BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 1/01 R

    Berücksichtigung von Folgebescheiden in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten,

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 42/95

    Anforderungen an eine höhere ärztliche Vergütung; Rechte und Pflichten eines zur

  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 83/95
  • BSG, 29.09.1993 - 6 RKa 65/91

    Kassenarzt - Honorarvergütung - Leistungsbezug

  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 5/94

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorartopf für überweisungsgebundene Leistungen -

  • LSG Bayern, 31.05.2006 - L 12 KA 166/03

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Fallzahlsteigerung -

    Dem Senat liegen die Akten der Beklagten, des SG München mit den Az.: S 42 KA 2842/00, S 42 KA 8627/00, S 42 KA 8002/00 und S 42 KA 8003/00 vor sowie die Berufungsakten mit den Az.: L 12 KA 166/03, L 12 KA 579/04, L 12 KA 580/04 und L 12 KA 581/04, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurden, und auf deren Inhalt ergänzend Bezug genommen wird.

    Der Senat hat die vom SG verbundenen Klageverfahren betreffend die Quartale 1 bis 4/99 getrennt und die Quartale 2 bis 4/99 wieder zusammengefasst (vgl. Urteil vom selben Tag, Az.: L 12 KA 581/04).

    Diesen Tatbestand sehen Kläger und SG durch die in der Zwischenzeit eingetretene Zunahme der fachärztlichen Internisten als gegeben an, wobei das SG sich allerdings weniger auf den Vergleich der Quartale 4/96 und 1/99 stützt als vielmehr auf den Zuwachs von 1/96 bis 2/99, der für die Prüfung des ab 2/99 geltenden HVM von Interesse ist (vgl. Urt. des Senats vom selben Tag, Az.: L 12 KA 581/04).

    Diese ist vorliegend schon deswegen nicht verletzt, weil der streitbefangene HVM schon im Folgequartal durch einen neuen ersetzt wurde (vgl. Urt. des Senats vom 31.05.2006, Az.: L 12 KA 581/04).

    Am 20. Februar 1999 hat die Vertreterversammlung der Beklagten als Reaktion darauf einen ab dem Quartal 2/99 geltenden in seinen Grundstrukturen weitgehend geänderter HVM beschlossen (vgl. dazu Urteil des Senats vom selben Tag, Az.: L 12 KA 581/04).

    Sollte auch das Quartal 1/99 gemeint sein, verweist der Senat auf seine Ausführungen in dem Parallelverfahren L 12 KA 581/04 (Urteil vom selben Tag).

  • LSG Bayern, 14.11.2007 - L 12 KA 275/05

    Berechnungsweise der Gesamtvergütung für die Gesamtheit der zu vergütenden

    Eine solche Vorgehensweise wurde vom BSG wiederholt als zulässig erachtet und vom Senat bezüglich des hier streitgegenständlichen HVM auch bereits mit mehreren Urteilen gebilligt (z.B. Urteile vom 8. Juni 2005, Az.: L 12 KA 120/02; vom 31. Mai 2006, Az.: L12 KA 166/03 und L 12 KA 581/04; dazu Beschluss des BSG vom 23. Mai 2007, Az: B 6 KA 86/06 B, und vom 30. Mai 2007, Az: B 6 KA 85/06 B).
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