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   LSG Berlin, 03.11.2000 - L 4 AL 101/98   

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https://dejure.org/2000,13412
LSG Berlin, 03.11.2000 - L 4 AL 101/98 (https://dejure.org/2000,13412)
LSG Berlin, Entscheidung vom 03.11.2000 - L 4 AL 101/98 (https://dejure.org/2000,13412)
LSG Berlin, Entscheidung vom 03. November 2000 - L 4 AL 101/98 (https://dejure.org/2000,13412)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwartschaftszeit für die Gewährung von Arbeitslosengeld ; Anspruch aus zu Unrecht entrichteten Beiträgen eines Gesellschafter-Geschäftsführers zur Arbeitslosenversicherung; Begriff des Beschäftigten bzw. des Arbeitnehmers nach § 7 Abs. 1 SGB IV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 43/85

    Arbeitslosengeld - Gesllschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus LSG Berlin, 03.11.2000 - L 4 AL 101/98
    Nach den §§ 100, 104 AFG hängt der Anspruch auf Alg allein von einer beitragspflichtigen Beschäftigung während der Anwartschaftszeit ab, nicht dagegen von der Entrichtung von Beiträgen, die die Einzugsstelle vom abführenden Arbeitgeber regelmäßig ungeprüft entgegennimmt (vgl. Urteile des BSG vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 43/85 - und vom 18. April 1991 - 7 RAr 32/90 -).

    Derartige Beschränkungen der Sachentscheidungsbefugnis hat das BSG nicht als ausreichend angesehen, um eine abhängige Beschäftigung zu begründen (vgl. Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 43/85 -).

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Berlin, 03.11.2000 - L 4 AL 101/98
    Ist ein Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also wesentlich frei gestalten, insbesondere über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und Arbeitszeit frei verfügen, oder fügt er sich nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes ein, liegt keine abhängige, sondern eine selbständige Tätigkeit vor, die zusätzlich durch ein Unternehmerrisiko gekennzeichnet zu sein pflegt (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z.B. Urteil vom 8. August 1990 - 11 RAr 77/89 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 4 sowie Urteil vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 134/90 - SozR 3-4100 § 104 Nr. 8 jeweils m.w.N.).
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

    Auszug aus LSG Berlin, 03.11.2000 - L 4 AL 101/98
    Ist ein Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also wesentlich frei gestalten, insbesondere über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und Arbeitszeit frei verfügen, oder fügt er sich nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes ein, liegt keine abhängige, sondern eine selbständige Tätigkeit vor, die zusätzlich durch ein Unternehmerrisiko gekennzeichnet zu sein pflegt (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z.B. Urteil vom 8. August 1990 - 11 RAr 77/89 - SozR 3-2400 § 7 Nr. 4 sowie Urteil vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 134/90 - SozR 3-4100 § 104 Nr. 8 jeweils m.w.N.).
  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 32/90

    Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH als abhängige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Berlin, 03.11.2000 - L 4 AL 101/98
    Nach den §§ 100, 104 AFG hängt der Anspruch auf Alg allein von einer beitragspflichtigen Beschäftigung während der Anwartschaftszeit ab, nicht dagegen von der Entrichtung von Beiträgen, die die Einzugsstelle vom abführenden Arbeitgeber regelmäßig ungeprüft entgegennimmt (vgl. Urteile des BSG vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 43/85 - und vom 18. April 1991 - 7 RAr 32/90 -).
  • SG Karlsruhe, 12.03.2014 - S 15 R 2777/13

    Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer mit einem

    Nach diesen Grundsätzen ist auch zu beurteilen, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zu dieser in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht (BSG, Urteil vom 4. Juli 2007 - B 11a AL 5/06 R, juris, Rn. 16 m.w.N.; BSG, Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R, juris, Rn. 23; BSG, Urteil vom 24. September 1992 - 7 RAr 12/92, juris, Rn. 17; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. März 2012 - L 18 AL 26/12 B ER, juris, Rn. 11; LSG Berlin, Urteil vom 3. November 2000 - L 4 AL 101/98, juris, Rn. 28).

    Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis ist daher vom Bundessozialgericht verneint worden, wenn der Geschäftsführer Allein-Geschäftsführer ist (BSG, Urteil vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R, juris, Rn. 23 m.w.N.; BSG, Urteil vom 24. November 2005 - B 12 RA 1/04 R, juris, Rn. 13), wenn der Geschäftsführer über die Hälfte des Stammkapitals der Gesellschaft verfügt (BSG, Urteil vom 25. Mai 1965 - 2 RU 176/59, juris, Rn. 21; BSG, Urteil vom 30. April 1976 - 8 RU 78/75, juris, Rn. 17; weitere Nachweise bei BSG, Urteil vom 24. September 1992 - 7 RAr 12/92, juris, Rn. 18) und wenn der Geschäftsführer über eine Sperrminorität verfügt, um ihm nicht genehme Weisungen der Gesellschaft zu verhindern (BSG, Urteil vom 27. Juli 1989 - 11/7 RAr 71/87, juris, Rn. 21; BSG, Urteil vom 18. April 1991 - 7 RAr 32/90, juris, Rn. 25; LSG Berlin, Urteil vom 3. November 2000 - L 4 AL 101/98, juris, Rn. 28).

    Denn für die Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses reicht es nicht aus, dass der zu Dienstleistungen Verpflichtete überhaupt an Anweisungen irgendwelcher Art gebunden ist; auch wer sich als Selbständiger zur entgeltlichen Geschäftsbesorgung verpflichtet, muss grundsätzlich Weisungen des Dienstberechtigten beachten (LSG Berlin, Urteil vom 3. November 2000 - L 4 AL 101/98, juris, Rn. 31; vgl. auch BSG, Urteil vom 29. Januar 1981 - 12 RK 63/79, juris, Rn. 20).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2007 - L 2 R 35/06

    Automatische Begründung einer Rentenversicherungsfreiheit aufgrund einer

    Von Bedeutung ist auch, ob der Geschäftsführer eigenes Kapital und ggf. eigene Arbeit mit dem Risiko des Verlustes (unentgeltliche Arbeit) entsetzt und damit das Unternehmerrisiko selbst zumindest mitträgt (BSG, Urteil vom 14.12.1999, B 2 U 48/98 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.05.2004, L 12 AL 102/03; LSG Berlin, Urteil vom 3.11.2000, L 4 AL 101/98 jeweils mwN).
  • LSG Thüringen, 26.09.2005 - L 6 KR 718/02

    Versicherungspflicht des Fremdgeschäftsführers einer GmbH in der

    Hierzu hat es auf das Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 3. November 2000 verwiesen (Az.: L 4 Al 101/98).

    Die vom Sozialgericht zur Begründung seiner Auffassung zitierte Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin vom 3. November 2000 (Az.: L 4 AL 101/98, nach juris) betrifft den hier nicht vorliegenden Fall einer Beteiligung des Geschäftsführers an der Gesellschaft (Gesellschafter-Geschäftsführer) und ist in Anbetracht der Rechtssprechung des BSG zur Versicherungspflicht des Fremdgeschäftsführers nicht relevant.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2001 - L 1 AL 84/00

    Arbeitslosenversicherung

    Grundsätzlich dürfte sich ein abhängig beschäftigter Geschäftsführer nicht dazu bereit finden, über seine Einlage hinaus mit seinem Privatvermögen durch Mitübernahme einer Bürgschaft für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (vgl. LSG Berlin Urteil vom 03.11.2000, L 4 AL 101/98).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2007 - L 2 R 194/05
    Von Bedeutung ist auch, ob der Geschäftsführer eigenes Kapital und ggf. eigene Arbeit mit dem Risiko des Verlustes (unentgeltliche Arbeit) entsetzt und damit das Unternehmerrisiko selbst zumindest mitträgt (BSG, Urteil vom 14.12.1999, B 2 U 48/98 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.05.2004, L 12 AL 102/03; LSG Berlin, Urteil vom 3.11.2000, L 4 AL 101/98 jeweils mwN).
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