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   LSG Berlin, 07.01.2003 - L 14 AL 195/00   

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https://dejure.org/2003,19757
LSG Berlin, 07.01.2003 - L 14 AL 195/00 (https://dejure.org/2003,19757)
LSG Berlin, Entscheidung vom 07.01.2003 - L 14 AL 195/00 (https://dejure.org/2003,19757)
LSG Berlin, Entscheidung vom 07. Januar 2003 - L 14 AL 195/00 (https://dejure.org/2003,19757)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe und dessen Auswirkungen auf die Gewährung von Arbeitslosengeld; Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung der Arbeitslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 367/01

    Tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LSG Berlin, 07.01.2003 - L 14 AL 195/00
    Aber selbst wenn durch Betriebsvereinbarungen die Zulässigkeit (ordentlicher) Kündigungen - aus betriebsbedingten oder auch anderen Gründen - wirksam ausgeschlossen werden kann, steht dies nicht in jedem Fall der Zulässigkeit und Wirksamkeit einer - hier von der Bank nach deren dem Sozialgericht erteilten Auskunft vom 17. April 2000 erwogenen - außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund entgegen (vgl. zur Zulässigkeit einer außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung eines tarifvertraglich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers in "Extremfällen' BAG, Urteile vom 13. und 27. Juni 2002 - 2 AZR 391/01 bzw. 2 AZR 367/01 -, DB 2003, 210 bzw. 102).
  • BSG, 04.07.1991 - 7 RAr 124/90

    Minderung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Eintritt einer Sperrzeit bei

    Auszug aus LSG Berlin, 07.01.2003 - L 14 AL 195/00
    Wie die Beklagte selbst - im Anschluss an das Urteil des BSG vom 6. Juli 1991 (7 RAr 124/90, DBlR 3850 a AFG/§ 119) - annimmt (Durchführungsanweisung DA 3.2 zu § 144 SGB III), liegt ein solcher Fall auch vor, wenn der Arbeitgeber ohne Verschulden des Arbeitslosen bereits entschlossen war, das Arbeitsverhältnis innerhalb der erforderlichen Frist zu beenden.
  • BAG, 13.06.2002 - 2 AZR 391/01

    Annahmeverzug; Zinsen

    Auszug aus LSG Berlin, 07.01.2003 - L 14 AL 195/00
    Aber selbst wenn durch Betriebsvereinbarungen die Zulässigkeit (ordentlicher) Kündigungen - aus betriebsbedingten oder auch anderen Gründen - wirksam ausgeschlossen werden kann, steht dies nicht in jedem Fall der Zulässigkeit und Wirksamkeit einer - hier von der Bank nach deren dem Sozialgericht erteilten Auskunft vom 17. April 2000 erwogenen - außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund entgegen (vgl. zur Zulässigkeit einer außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung eines tarifvertraglich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers in "Extremfällen' BAG, Urteile vom 13. und 27. Juni 2002 - 2 AZR 391/01 bzw. 2 AZR 367/01 -, DB 2003, 210 bzw. 102).
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 100/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses -

    Auszug aus LSG Berlin, 07.01.2003 - L 14 AL 195/00
    Grundsätzlich ist es dem Arbeitnehmer im Interesse der Versichertengemeinschaft zuzumuten, die Kündigung abzuwarten, sofern nicht besondere Umstände vorliegen (BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 100/01 R -).
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 89/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Lösung des Beschäftigungsverhältnisses -

    Auszug aus LSG Berlin, 07.01.2003 - L 14 AL 195/00
    Selbst die Hinnahme einer offensichtlich' rechtswidrigen Kündigung im Hinblick auf eine zugesagte finanzielle Vergünstigung durch den Arbeitnehmer führt weder zum Eintritt einer Sperrzeit (so jetzt eindeutig BSG, Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 89/01 R -, SozR 3-4100 § 119 Nr. 24) noch zu anderen arbeitsförderungsrechtlichen Nachteilen.
  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Auszug aus LSG Berlin, 07.01.2003 - L 14 AL 195/00
    Ob und inwieweit sich allgemein eine einverständliche Lösung des Beschäftigungsverhältnisses positiv auf die Eingliederungsmöglichkeiten des Arbeitslosen auswirken und damit der Solidargemeinschaft zu Gute kommen kann (was das BSG anzunehmen scheint, vgl. Urteil vom 25. April 2002 - B 11 AL 65/01 R -, SozR 3-4300 § 144 Nr. 8), ist hier nicht abschließend zu erörtern.
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