Rechtsprechung
LSG Berlin, 07.01.2003 - L 14 AL 204/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines (Allein-)Geschäftsführers und Mitgesellschafters auf Konkursausfallgeld und Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Konkursausfallgeld, Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe; Unterscheidung zwischen einer abhängigen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 12.07.2000 - S 51 AL 2991/98
- LSG Berlin, 07.01.2003 - L 14 AL 204/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88
Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte
Auszug aus LSG Berlin, 07.01.2003 - L 14 AL 204/00
Bei Diensten höherer Art, beispielsweise bei einem im Krankenhaus beschäftigten Chefarzt, genügt die Eingliederung der Dienstleistung in eine von anderer Seite vorgegebene Ordnung des Betriebes (Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 30. Januar 1990 - 11 RAr 47/88 unter Hinweis auf BSGE 38, 53, 57 = SozR 4600 § 56 Nr. 1).Selbst bei einem Geschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung kann eine abhängige Beschäftigung zu verneinen sein, wenn die Gesellschaft ihr Direktionsrecht nicht ausübt (BSG, Urteil vom 30. Januar 1990 - 11 RAr 47/88 - unter Hinweis auf SozR 2100 § 7 Nr. 7 und BSG, Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 43/85 -).
- BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 43/85
Arbeitslosengeld - Gesllschafter-Geschäftsführer
Auszug aus LSG Berlin, 07.01.2003 - L 14 AL 204/00
Selbst bei einem Geschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung kann eine abhängige Beschäftigung zu verneinen sein, wenn die Gesellschaft ihr Direktionsrecht nicht ausübt (BSG…, Urteil vom 30. Januar 1990 - 11 RAr 47/88 - unter Hinweis auf SozR 2100 § 7 Nr. 7 und BSG, Urteil vom 29. Oktober 1986 - 7 RAr 43/85 -). - BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 12/92
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Sperrminorität - Annahme eines …
Auszug aus LSG Berlin, 07.01.2003 - L 14 AL 204/00
Aber auch dort, wo die Kapitalbeteiligung oder eine Sperrminorität des Geschäftsführers nicht gegen die Annahme eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses sprechen, ist ein solches zu verneinen, wenn er hinsichtlich Zeit, Dauer, Umfang und Ort seiner Tätigkeit im Wesentlichen weisungsfrei ist und, wirtschaftlich gesehen, seine Tätigkeit nicht für ein fremdes, sondern für ein eigenes Unternehmen ausübt (BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 8 mit zahlreichen weiteren Hinweisen).
- BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89
Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH
Auszug aus LSG Berlin, 07.01.2003 - L 14 AL 204/00
Die Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot spricht für die Selbständigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 8. August 1990 - 11 RAr 77/89 -, SozR 3-2400 § 7 Nr. 4). - BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 32/90
Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH als abhängige Beschäftigung
Auszug aus LSG Berlin, 07.01.2003 - L 14 AL 204/00
Demgegenüber wird die selbständige Tätigkeit durch das Unternehmerrisiko und durch das Recht und die Möglichkeit gekennzeichnet, über die eigene Arbeitskraft, Arbeitsort und Arbeitszeit frei zu verfügen (BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 5 m.w.N., Nr. 18 - ständige Rechtsprechung). - BSG, 31.07.1974 - 12 RK 26/72
Auszug aus LSG Berlin, 07.01.2003 - L 14 AL 204/00
Bei Diensten höherer Art, beispielsweise bei einem im Krankenhaus beschäftigten Chefarzt, genügt die Eingliederung der Dienstleistung in eine von anderer Seite vorgegebene Ordnung des Betriebes (Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 30. Januar 1990 - 11 RAr 47/88 unter Hinweis auf BSGE 38, 53, 57 = SozR 4600 § 56 Nr. 1).