Rechtsprechung
   LSG Berlin, 09.02.2005 - L 6 RA 146/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,24020
LSG Berlin, 09.02.2005 - L 6 RA 146/94 (https://dejure.org/2005,24020)
LSG Berlin, Entscheidung vom 09.02.2005 - L 6 RA 146/94 (https://dejure.org/2005,24020)
LSG Berlin, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - L 6 RA 146/94 (https://dejure.org/2005,24020)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,24020) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Methode für die Neuberechnnung einer Rente bei Bestehen eines Anspruchs auf eine nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) überführte Rente des Beitrittsgebiets; Verfassungsmäßigkeit der Dynamisierung des "besitzgeschützten Zahlbetrags" des ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

    Auszug aus LSG Berlin, 09.02.2005 - L 6 RA 146/94
    Die Anpassungsbescheide bilden jeweils selbständige Streitgegenstände, denn in ihnen wird nicht über den Geldwert der Rente, sondern ausschließlich über den Grad der Anpassung entschieden (vgl BSG SozR 4-2600 § 260 Nr. 1 mwN).

    Die Verrechnungsentscheidung bildet somit einen von der Rentenhöchstwertfestsetzung zu unterscheidenden Streitgegenstand (BSG SozR 4-2600 § 260 Nr. 1).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Berlin, 09.02.2005 - L 6 RA 146/94
    Die Art und Weise der Dynamisierung verletzt auch nicht Verfassungsrecht, insbesondere vermag der Senat keine Abweichungen zu den Vorgaben des BVerfG in seiner Entscheidung vom 28. April 1999 (1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95; in BVerfGE 100 S 1 ff bzw SozR 3-8570 § 10 AAÜG Nr. 3) zu erkennen.
  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 32/03 R

    Anpassung des besitzgeschützten Zahlbetrags bei Bestandsrenten aus überführten

    Auszug aus LSG Berlin, 09.02.2005 - L 6 RA 146/94
    Insoweit nimmt der Senat auf die hierzu ergangene Rechtsprechung des BSG, insbesondere das Urteil vom 8. Juni 2004, B 4 RA 32/03 R, Bezug, der er sich nach inhaltlicher Prüfung anschließt und daher von weiteren Ausführungen absieht.
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 34/03 R

    Bestandsrente - Beitrittsgebiet - Berechnung des besitzgeschützten Zahlbetrages

    Auszug aus LSG Berlin, 09.02.2005 - L 6 RA 146/94
    Diese Beschwer ist jedoch dadurch entfallen, dass die Verwaltungsakte der ÜLA bzw der Beklagten, die den monatlichen Rentenhöchstwert ab dem 1. Juli 1990 festgestellt haben und über die das SG entschieden hatte, im Berufungsverfahren bereits durch den Bescheid vom 5. Dezember 1994, mit dem die Altersrente des Klägers erstmals ab dem 1. Juli 1990 individuell neu berechnet worden ist, ersetzt worden sind und das Urteil des SG hiermit gegenstandslos geworden ist (vgl. BSG SozR 4-2600 § 307b Nr. 2 und Urteil vom 31. März 2004, B 4 RA 11/03 R).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 20/01 R

    Parteiwechsel in der Berufungsinstanz - erstinstanzliche Entscheidung des

    Auszug aus LSG Berlin, 09.02.2005 - L 6 RA 146/94
    Die Klagen über die kraft gewillkürter Klageänderung (§ 99 SGG) zur erstinstanzlichen Entscheidung des Senates gestellten Entscheidungen über die seit 2000 erfolgten Rentenanpassungen sind bereits wegen fehlender instanzieller Zuständigkeit (§ 29 SGG) des Landessozialgerichts (LSG) unzulässig (vgl BSG SozR 3-1500 § 29 Nr. 1).
  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 11/03 R

    Feststellung des Rentenwertes bei früher zusatzversorgten Bestandsrentnern des

    Auszug aus LSG Berlin, 09.02.2005 - L 6 RA 146/94
    Diese Beschwer ist jedoch dadurch entfallen, dass die Verwaltungsakte der ÜLA bzw der Beklagten, die den monatlichen Rentenhöchstwert ab dem 1. Juli 1990 festgestellt haben und über die das SG entschieden hatte, im Berufungsverfahren bereits durch den Bescheid vom 5. Dezember 1994, mit dem die Altersrente des Klägers erstmals ab dem 1. Juli 1990 individuell neu berechnet worden ist, ersetzt worden sind und das Urteil des SG hiermit gegenstandslos geworden ist (vgl. BSG SozR 4-2600 § 307b Nr. 2 und Urteil vom 31. März 2004, B 4 RA 11/03 R).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 24/01 R

    Maßgeblicher monatlicher Wert des Rechts auf Rente bei früher zusatzversorgten

    Auszug aus LSG Berlin, 09.02.2005 - L 6 RA 146/94
    Nach den genannten Vorschriften ergibt sich somit für zusatzversorgte Bestandsrentner des Beitrittsgebiets ? wie den Kläger ? der monatliche Wert des Rechts auf Rente aufgrund eines Vergleichs zwischen vier jeweils eigenständig fest zu setzenden Geldwerten; der höchste dieser Werte ist in dem jeweiligen Rentenbezugsmonat maßgeblich (vgl hierzu BSG SozR 3-2600 § 307 b Nr. 9).
  • LSG Berlin, 29.04.2005 - L 6 RA 95/97

    Anspruch auf Gewährung einer EU-Rente nach dem Gesetz zur Überführung der

    Abgesehen davon, hätten sich weder aus dem Urteil des SG vom 4. März 1997, noch nach der neueren Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 27. Februar 1997 -4 RA 24/95- in SozR 3-8120 Kap. VIII H III Nr. 9, Nr. 11), der der Senat folgt (vgl. Urteil des Senats vom 9. Februar 2005 -L 6 RA 146/94-), höhere Beträge ergeben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht