Rechtsprechung
LSG Berlin, 09.11.2004 - L 2 U 40/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,27108) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Zahntechnikermeisters auf Anerkennung eines Halswirbelsäulenleidens als Berufskrankheit; Entschädigungsmöglichkeiten bei nicht in der Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgeführten Erkrankungen; Bezugspunkt von § 551 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 30.04.2002 - S 67 U 46/02
- LSG Berlin, 09.11.2004 - L 2 U 40/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 23.06.1977 - 2 RU 53/76
Verfassungsmäßigkeit - Berufskrankheit - Lungenfibrose - Eisenstaub - Neue …
Auszug aus LSG Berlin, 09.11.2004 - L 2 U 40/02
Eine Krankheit kann daher nach § 551 Abs. 2 RVO nur dann als Berufskrankheit entschädigt werden, wenn "neue Erkenntnisse" erst nach dem Erlass der letzten BKV bekannt geworden sind oder sich erst nach diesem Zeitpunkt zur Berufskrankheitsreife verdichtet haben (vgl. BSGE 44, 90, 94; 49, 148, 150). - BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84
Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit
Auszug aus LSG Berlin, 09.11.2004 - L 2 U 40/02
§ 551 Abs. 2 RVO bezieht sich vielmehr ausschließlich auf solche Krankheiten, die nur deshalb nicht in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden sind, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen in ihrer Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage 1 zur BKV noch nicht vorhanden oder dem Verordnungsgeber nicht bekannt waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (BSGE 59, 295, 297 m. w. N.). - BSG, 22.11.1979 - 8a RU 66/79
Bronchialasthma - Beruflich bedingte Krankheit - Anspruch auf Entschädigung als …
Auszug aus LSG Berlin, 09.11.2004 - L 2 U 40/02
Eine Krankheit kann daher nach § 551 Abs. 2 RVO nur dann als Berufskrankheit entschädigt werden, wenn "neue Erkenntnisse" erst nach dem Erlass der letzten BKV bekannt geworden sind oder sich erst nach diesem Zeitpunkt zur Berufskrankheitsreife verdichtet haben (vgl. BSGE 44, 90, 94; 49, 148, 150). - OLG Stuttgart, 27.10.2000 - 2 U 67/00
Unzulässige Anwaltswerbung mit Telefonbucheintrag "Alles was Recht ist"
Auszug aus LSG Berlin, 09.11.2004 - L 2 U 40/02
Das Berufungsverfahren (Aktenzeichen L 2 U 67/00) wurde durch einen vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich beendet, in dem sich die Beklagte verpflichtete, dem Kläger einen rechtsmittelfähigen Bescheid über die Anerkennung bzw. Ablehnung einer Entschädigung aufgrund eines Versicherungsfalls nach § 551 Abs. 2 RVO zu erteilen und als Datum der Antragstellung den 11. September 1995 zugrunde zu legen.