Rechtsprechung
LSG Berlin, 10.11.2004 - L 17 RA 85/03 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Verfahrensgang
- SG Berlin, 04.09.2003 - S 7 RA 6835/02
- LSG Berlin, 10.11.2004 - L 17 RA 85/03
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- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Auszug aus LSG Berlin, 10.11.2004 - L 17 RA 85/03
1.3 Eine Vergleichsberechnung ist ausgehend vom Einkommen der letzten 20 Tätigkeitsjahre in der DDR analog den Vorgaben des BVerfG (BVerfGE 100, 1 ff. und 104 ff.) wie für Bestandsrentner von dem Gesamteinkommen gemäß § 307 b SGB VI i.d.F. des 2. AAÜG-ÄndG durchzuführen.Die Anpassung und Angleichung der Rente Ost an West hat zum 1.7.00, zum 1.7.01 und zum 1.7.02 sowie zum 1.7.03 nach den verbindlichen Vorgaben des EV und des GG zu erfolgen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Anspruch auf die Anpassung "Ost" und der Anspruch auf Rentenangleichung Ost an West nach dem Leiturteil des BVerfG vom 28.4.1999 unter Eigentumsschutz stehen (BVerfGE 100, 1 (44,54)).
- BSG, 30.01.2003 - B 4 RA 16/02 R
Steigerungsbetrag von 1, 5 % für Beschäftigte im Gesundheitswesen des …
Auszug aus LSG Berlin, 10.11.2004 - L 17 RA 85/03
Bei der Rentenberechnung nach dem SGB VI könne ein besonderer Steigerungssatz nicht berücksichtigt werden (Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 30. Januar 2003 - B 4 RA 16/02 R -), weil es dafür keine Rechtsgrundlage gebe und die Berücksichtigung eines solchen Steigerungssatzes auch nicht von Verfassungs wegen geboten sei.Der Senat schließt sich nach eigener Prüfung der Rechtsprechung des BSG (…a.a.O. und Urteil vom 30. Januar 2003 - B 4 RA 16/02 R) an.
- BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R
Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit - …
Auszug aus LSG Berlin, 10.11.2004 - L 17 RA 85/03
Die Rentenanpassung zum Juli 2000 sei ebenso rechtmäßig (Hinweis auf BSG B 4 RA 120/00 R) wie die zum Juli 2001 und 2002. - BSG, 24.07.2003 - B 4 RA 62/02 R
Beitrittsgebiet - Invalidenrente - Sozialzuschlag - Dynamisierungsanspruch
Auszug aus LSG Berlin, 10.11.2004 - L 17 RA 85/03
Der Senat gibt seine bisherige entgegenstehende Rechtsprechung schon im Interesse der einheitlichen Rechtsanwendung auf und folgt dem 4. Senat des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 24. Juli 2003 - B 4 RA 62/02 R -) dahingehend, dass Rentenanpassungsmitteilungen zwar selbständig anfechtbare Verwaltungsakte sind, aber nicht über "den Geldwert des Rechts auf Rente", sondern ausschließlich über den Grad der Anpassung eine Regelung enthalten.