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   LSG Berlin, 11.11.2003 - L 2 U 70/98 W 02   

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https://dejure.org/2003,26437
LSG Berlin, 11.11.2003 - L 2 U 70/98 W 02 (https://dejure.org/2003,26437)
LSG Berlin, Entscheidung vom 11.11.2003 - L 2 U 70/98 W 02 (https://dejure.org/2003,26437)
LSG Berlin, Entscheidung vom 11. November 2003 - L 2 U 70/98 W 02 (https://dejure.org/2003,26437)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Wirbelsäulenschadens eines Kfz-Elektrikers als Berufskrankheit; Einordnung einer Berufskrankheit als Arbeitsunfall; Voraussetzung für die Feststellung einer Berufskrankheit; Vergleichbarkeit der Berufe eines Fleischträgers und eines Kfz-Elektrikers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Berlin, 11.11.2003 - L 2 U 70/98
    Es muss ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass alle Umstände des Einzelfalles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (vgl. BSGE 61, 127, 128 und 45, 285, 287).

    Dagegen genügt für die Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge schädigender Einwirkungen die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs (vgl. BSGE 61, 127, 128 und 58, 76, 78).

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Berlin, 11.11.2003 - L 2 U 70/98
    Dagegen genügt für die Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge schädigender Einwirkungen die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs (vgl. BSGE 61, 127, 128 und 58, 76, 78).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

    Auszug aus LSG Berlin, 11.11.2003 - L 2 U 70/98
    Dies ist der Fall, wenn nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles nach der herrschenden medizinisch-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen ihn spricht; der ursächliche Zusammenhang ist jedoch nicht schon dann wahrscheinlich, wenn er nicht auszuschließen oder nur möglich ist (vgl. BSGE 60, 58, 59 und Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 2. Auflage 1997, Kapitel III Rdnr. 155).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Berlin, 11.11.2003 - L 2 U 70/98
    Es muss ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass alle Umstände des Einzelfalles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (vgl. BSGE 61, 127, 128 und 45, 285, 287).
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