Rechtsprechung
LSG Berlin, 11.12.2002 - L 6 RA 71/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 27.06.2000 - S 1 RA 5522/97
- LSG Berlin, 11.12.2002 - L 6 RA 71/00
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86
Hinterbliebenenrenten
Auszug aus LSG Berlin, 11.12.2002 - L 6 RA 71/00
Abzustellen ist dabei auf das "verfügbare' Einkommen der Hinterbliebenen (siehe auch Beschluss des BVerfG vom 28. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86 - in BVerfGE 97, 271 ff).Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit der von der Klägerin angegriffenen Regelung § 18b Abs. 2 Satz 1 SGB IV sind für den Senat, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG zur Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrenten (vgl. BVerfGE 97, 271), nicht erkennbar.
- BSG, 27.01.1999 - B 4 RA 20/98 R
Anrechnung von Erwerbseinkommen auf Hinterbliebenenrente - Wirklichkeitsmaßstab - …
Auszug aus LSG Berlin, 11.12.2002 - L 6 RA 71/00
Es gilt der Grundsatz, dass nur das im Monat der Rentengewährung tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt angerechnet werden kann (so genannter Wirklichkeitsmaßstab, siehe BSG, Urteil vom 27. Januar 1999 - B 4 RA 20/98 R - in SozR 3-2400 § 18b SGB IV Nr. 1).
- LSG Thüringen, 30.01.2006 - L 6 R 771/05
Restitutionsgrund für die Wiederaufnahme des Verfahrens
Im Berufungsverfahren holte der erkennende Senat einen Befundbericht ein und leitete den Beteiligten die anonymisierte Kopie eines Gutachtens der berufskundlichen Sachverständigen J. vom 25. September 2001 aus einem anderen Verfahren des Senats (Az.: L 6 RA 71/00) zu, in dem u.a. die Tätigkeit eines Produktionshelfers beschrieben wird.Am 25. August 2005 hat sie mit Schriftsatz vom 23. August 2005 beim Thüringer Landessozialgericht wiederum "Wiedereinsetzung" beantragt und u.a. ausgeführt, ihr sei am 7. Juni 2005 das Urteil des Senats vom 26. Februar 2003 (Az.: L 6 RA 71/00) bekannt geworden, dem das in ihren Verfahren verwendete Gutachten der Berufskundlerin J. zugrunde liege.
Nachdem sie dort vorträgt, ihr sei am 7. Juni 2005 das Senatsurteil in dem Verfahren Az.: L 6 RA 71/00 bekannt geworden, das zu einer für sie positiven Entscheidung führen würde, kommt (nur) ein Wiederaufnahmegrund i.S.v. § 179 Abs. 1 SGG i.V.m. § 580 der Zivilprozessordnung (ZPO) in Betracht.
- LSG Thüringen, 30.01.2006 - L 6 R 771/05/05
Anforderungen an die Darlegung der Gründe für die Wiederaufnahme des Verfahrens; …
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