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   LSG Berlin, 12.09.2001 - L 6 RJ 83/00   

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https://dejure.org/2001,19108
LSG Berlin, 12.09.2001 - L 6 RJ 83/00 (https://dejure.org/2001,19108)
LSG Berlin, Entscheidung vom 12.09.2001 - L 6 RJ 83/00 (https://dejure.org/2001,19108)
LSG Berlin, Entscheidung vom 12. September 2001 - L 6 RJ 83/00 (https://dejure.org/2001,19108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitergewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Dauer ; Begriffe der Erwerbsunfähigkeit und der Berufsunfähigkeit ; Auslegung des Klagebegehrens durch das Gericht; Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung für die Zukunft

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

    Auszug aus LSG Berlin, 12.09.2001 - L 6 RJ 83/00
    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind erfüllt, wobei in zeitlicher Hinsicht prüfungsrelevant die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist, hier also der Zeitpunkt, zu dem der Widerspruchsbescheid erlassen worden ist (vgl. BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18, BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 57).
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten

    Auszug aus LSG Berlin, 12.09.2001 - L 6 RJ 83/00
    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind erfüllt, wobei in zeitlicher Hinsicht prüfungsrelevant die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ist, hier also der Zeitpunkt, zu dem der Widerspruchsbescheid erlassen worden ist (vgl. BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18, BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 57).
  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 61/97

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers, Befreiungstatbestände nach § 128 AFG ,

    Auszug aus LSG Berlin, 12.09.2001 - L 6 RJ 83/00
    Denn sowohl unter Heranziehung der alten als auch unter Heranziehung der neuen Fassung des § 41 Abs. 2 SGB X bestehen keine Bedenken dagegen, einen Anhörungsmangel dann als geheilt anzusehen, wenn der in einem Widerspruchsverfahren überprüfte Ausgangsbescheid die Tatsachen aufführt, die Gegenstand der Anhörung nach § 24 Abs. 1 SGB X sind (vgl. z.B. BSG SozR 3-4100 § 128 Nr. 5).
  • BSG, 01.11.1968 - 12 BJ 28/67

    Voraussetzung bei der Umwandlung einer Erwerbsunfähigkeitsrente in eine

    Auszug aus LSG Berlin, 12.09.2001 - L 6 RJ 83/00
    Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) zu den die Renten wegen Erwerbsunfähigkeit und wegen Berufsunfähigkeit bis zum 31. Dezember 1991 regelnden Vorschriften der §§ 1246, 1247 der Reichsversicherungsordnung bereits entschieden (vgl. hierzu z.B. BSGE 28, 292 in einem Fall, in dem es um die Entziehung einer Rente ging, die zuvor von einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit in eine Rente wegen Berufsunfähigkeit umgewandelt worden war).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2008 - L 27 RJ 52/04

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - anwendbares Recht - Klageantrag -

    Hieran ist für die hier in Rede stehenden Renten wegen Erwerbsunfähigkeit/Rente wegen Erwerbsminderung und Rente wegen Berufsunfähigkeit/Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit festzuhalten (vgl. zu den Renten wegen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit nach den §§ 43, 44 SGB IV a. F. LSG Berlin, Urteil vom 12. September 2001 - L 6 RJ 83/00 - sowie LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2006 - L 6 RJ 34/04 -).
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