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   LSG Berlin, 13.05.2004 - L 3 U 53/02   

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https://dejure.org/2004,26663
LSG Berlin, 13.05.2004 - L 3 U 53/02 (https://dejure.org/2004,26663)
LSG Berlin, Entscheidung vom 13.05.2004 - L 3 U 53/02 (https://dejure.org/2004,26663)
LSG Berlin, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - L 3 U 53/02 (https://dejure.org/2004,26663)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arbeitsunfall auf dem Weg zur Arbeit; Innerer Zusammenhang zwischen dem zum Unfall führenden Verhalten und der Betriebstätigkeit; Handlungstendenz des Versicherten; Grundsätze zur versicherungsrechtlichen Bewertung so genannter gemischter Tätigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 40/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - bedeutende

    Auszug aus LSG Berlin, 13.05.2004 - L 3 U 53/02
    Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zu den bis zum 31. Dezember 1996 gültig gewesenen Bestimmungen der §§ 548 Abs. 1 S. 1, 550 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO), die mit den Regelungen in § 8 SGB VII inhaltlich im Wesentlichen übereinstimmen und daher zu deren Auslegung herangezogen werden können (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 40/02 R -), ist Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, dass das Verhalten, bei dem sich der Unfall ereignet hat, in einem inneren (sachlichen) Zusammenhang mit der Betriebstätigkeit steht, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen.
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 30/61

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall - Arbeitsunfall eines

    Auszug aus LSG Berlin, 13.05.2004 - L 3 U 53/02
    Für Verrichtungen, die sowohl privaten unversicherten als auch betrieblichen Interessen zu dienen bestimmt sind, besteht Versicherungsschutz dann, wenn die Verrichtung im Einzelfall dazu bestimmt war, auch betrieblichen Interessen wesentlich zu dienen, wobei der betriebliche Zweck nicht überwiegen muss (vgl. u.a. BSGE 3, 240, 245; 20, 215, 216; BSG SozR 3 - 2200 § 548 Nr. 19; Lauterbach/Schwerdtfeger, UV - SGB VII, 4. Aufl., § 8 RdNr. 219).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Berlin, 13.05.2004 - L 3 U 53/02
    Es ist daher wertend zu entscheiden, ob das Handeln des Versicherten zur versicherten betrieblichen Tätigkeit bzw. - wie hier - zum Weg zur oder von der Arbeitsstätte gehört (BSGE 58, 76, 77; BSG SozR 3 - 2200 § 550 Nrn. 1 und 14).
  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Berlin, 13.05.2004 - L 3 U 53/02
    Für Verrichtungen, die sowohl privaten unversicherten als auch betrieblichen Interessen zu dienen bestimmt sind, besteht Versicherungsschutz dann, wenn die Verrichtung im Einzelfall dazu bestimmt war, auch betrieblichen Interessen wesentlich zu dienen, wobei der betriebliche Zweck nicht überwiegen muss (vgl. u.a. BSGE 3, 240, 245; 20, 215, 216; BSG SozR 3 - 2200 § 548 Nr. 19; Lauterbach/Schwerdtfeger, UV - SGB VII, 4. Aufl., § 8 RdNr. 219).
  • BSG, 31.08.1956 - 2 RU 129/54
    Auszug aus LSG Berlin, 13.05.2004 - L 3 U 53/02
    Für Verrichtungen, die sowohl privaten unversicherten als auch betrieblichen Interessen zu dienen bestimmt sind, besteht Versicherungsschutz dann, wenn die Verrichtung im Einzelfall dazu bestimmt war, auch betrieblichen Interessen wesentlich zu dienen, wobei der betriebliche Zweck nicht überwiegen muss (vgl. u.a. BSGE 3, 240, 245; 20, 215, 216; BSG SozR 3 - 2200 § 548 Nr. 19; Lauterbach/Schwerdtfeger, UV - SGB VII, 4. Aufl., § 8 RdNr. 219).
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