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   LSG Berlin, 14.01.2004 - L 6 RA 46/01   

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https://dejure.org/2004,22935
LSG Berlin, 14.01.2004 - L 6 RA 46/01 (https://dejure.org/2004,22935)
LSG Berlin, Entscheidung vom 14.01.2004 - L 6 RA 46/01 (https://dejure.org/2004,22935)
LSG Berlin, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - L 6 RA 46/01 (https://dejure.org/2004,22935)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer Witwenrente aus der Versicherung des verstorbenen geschiedenen Ehemannes; Anspruchsausschluss wegen Anwendbarkeit von DDR-Recht hinsichtlich des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten; Verfassungsmäßigkeit des Anspruchsausschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 21.06.1995 - 5 RJ 60/94

    Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente bei Unterhaltsanspruch nach Recht des

    Auszug aus LSG Berlin, 14.01.2004 - L 6 RA 46/01
    Wie das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 21. Juni 1995 (5 RJ 60/94, SozR 3-2600 § 243 a Nr. 1) zutreffend ausgeführt habe, sei für die Anwendung dieser Vorschrift allein ausschlaggebend, dass sich der Anspruch der Klägerin gegen den Versicherten nach dem Recht des Beitrittsgebiets gerichtet habe.

    Diese Ausführungen schließen an die zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 243 a SGB VI bereits ergangenen Urteile des BSG vom 21. Juni 1995 (a.a.O.) und vom 29. August 1996 (a.a.O.) an und geben die dortigen Erwägungen zutreffend wieder.

  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 73/95

    Anspruch auf Witwenrente aus der Versicherung des geschiedenen und verstorbenen

    Auszug aus LSG Berlin, 14.01.2004 - L 6 RA 46/01
    § 243 a SGB VI verstoße auch nicht gegen Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG), wie das BSG in seinem Urteil vom 29. August 1996 (4 RA 73/95, unveröffentlicht) entschieden habe.

    Diese Ausführungen schließen an die zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 243 a SGB VI bereits ergangenen Urteile des BSG vom 21. Juni 1995 (a.a.O.) und vom 29. August 1996 (a.a.O.) an und geben die dortigen Erwägungen zutreffend wieder.

  • BVerfG, 02.06.2003 - 1 BvR 789/96

    Zur Witwen- oder Witwerrente für Geschiedene aus der DDR

    Auszug aus LSG Berlin, 14.01.2004 - L 6 RA 46/01
    Während des Berufungsverfahrens hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durch Beschluss vom 2. Juni 2003 (1 BvR 789/96, NJ 2003, 551 - 533) eine Verfassungsbeschwerde mit der Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, der Ausschluss der Gewährung von (Geschiedenen-) Witwenrente der in der DDR Geschiedenen gemäß § 243 a SGB VI sei mit Artikel 3 Abs. 1 GG vereinbar.

    Dass die Regelung des § 243 a SGB VI verfassungsgemäß ist, insbesondere gerade auch in den Fällen, in denen der geschiedene überlebende Ehegatte aufgrund einer eigenen Alterssicherung weniger schutzbedürftig ist, was auch auf die Klägerin des vorliegenden Verfahrens zutrifft, hat das BVerfG in seiner Entscheidung vom 2. Juni 2003 (a.a.O.) nunmehr ebenfalls bestätigt.

  • BSG, 12.05.1999 - B 7 AL 74/98 R

    Erstattungsanspruch - Kostenbeitrag - Sozialleistungsträger - Sozialhilfeträger -

    Auszug aus LSG Berlin, 14.01.2004 - L 6 RA 46/01
    Die vom Senat aufgehobenen Entscheidungen des SG hinsichtlich der Erziehungs- und Unterhaltsrente erwachsen mithin nicht in Rechtskraft (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, 7. Auflage, § 123 Rdnr. 6, BSG SozR 3-1300 § 104 Nr. 15 und SozR 3-4100 § 119 Nr. 23).
  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 44/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - zweite Sperrzeit - Erlöschen - Überprüfungsantrag -

    Auszug aus LSG Berlin, 14.01.2004 - L 6 RA 46/01
    Die vom Senat aufgehobenen Entscheidungen des SG hinsichtlich der Erziehungs- und Unterhaltsrente erwachsen mithin nicht in Rechtskraft (vgl. Meyer-Ladewig, SGG, 7. Auflage, § 123 Rdnr. 6, BSG SozR 3-1300 § 104 Nr. 15 und SozR 3-4100 § 119 Nr. 23).
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