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   LSG Berlin, 17.04.2003 - L 16 RA 9/02   

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https://dejure.org/2003,15668
LSG Berlin, 17.04.2003 - L 16 RA 9/02 (https://dejure.org/2003,15668)
LSG Berlin, Entscheidung vom 17.04.2003 - L 16 RA 9/02 (https://dejure.org/2003,15668)
LSG Berlin, Entscheidung vom 17. April 2003 - L 16 RA 9/02 (https://dejure.org/2003,15668)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Isolierte Anfechtungsklage gegen die Abschmelzungsentscheidung des in der Rentenleistung enthaltenen Auffüllbetrages

  • Wolters Kluwer

    Abschmelzung des zusätzlich zur Altersrente gezahlten Auffüllbetrages; Nichterhöhung des Zahlbetrages; Fehlende Anhörung vor Vornahme der Verringerung; Genaue Angabe der Rechtsgrundlage; Berücksichtigung anderer Erhöhungen des Geldwertes des Rechts auf Rente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 68/99 R

    Abschmelzungsprogramm des Auffüllbetrages - Anhörung des Berechtigten

    Auszug aus LSG Berlin, 17.04.2003 - L 16 RA 9/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG (Urteil vom 16. November 2000 - B 4 RA 68/99 R -) handele es sich bei der Abschmelzung gemäß § 315 a Satz 4 SGB VI um die "erste Phase' des "Abschmelzungsprogramms'.

    Entgegen der vom SG und der Beklagten vertretenen Rechtsauffassung war diese Anhörung aber nicht ordnungsgemäß, weil der Klägerin nicht in ausreichendem Umfang die entscheidungserheblichen Haupttatsachen mitgeteilt worden waren (vgl. BSG, Urteil vom 16. November 2000 - B 4 RA 68/99 R = SozR 3-2600 § 315 a Nr. 3).

    Denn der Entscheidung des BSG im Urteil vom 16. November 2000 - B 4 RA 68/99 R - a.a.O. lässt sich nach Auffassung des erkennenden Senats eindeutig entnehmen, dass der nach dem Ende der ersten Abschmelzungsphase verbliebene Auffüllbetrag bei den folgenden Rentenanpassungen, d.h. in der sogenannten zweiten Phase, nur im Umfang der Wertsteigerung des Rechts auf Rente aufgrund dieser Rentenanpassungen abgeschmolzen, also nur um die dadurch bedingten Erhöhungen des Wertes des Rechts auf Rente gemindert werden darf.

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 120/00 R

    Rentenanpassung zum 1. 7. 2000 nach der Inflationsrate - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin, 17.04.2003 - L 16 RA 9/02
    Dieser Betrag übersteigt den Betrag, der, ausgehend von dem bisherigen bis zum 30. Juni 2000 maßgebenden Rentenbetrag von 825, 48 DM (= 422, 07 Euro), sich in Anwendung des Rentenanpassungssatzes zum 1. Juli 2000 von 0, 6 % (siehe dazu § 1 der - vom BSG mit Urteil vom 30. Juli 2002 - B 4 RA 120/00 R - für nichtig erklärten - Rentenanpassungsverordnung 2000 - BGBl. I S. 788) ergeben hätte; das wäre nämlich nur ein Erhöhungsbetrag von 4, 95 DM (= 2,53 Euro) gewesen.
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