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   LSG Berlin, 19.01.2005 - L 9 KR 19/02   

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https://dejure.org/2005,23777
LSG Berlin, 19.01.2005 - L 9 KR 19/02 (https://dejure.org/2005,23777)
LSG Berlin, Entscheidung vom 19.01.2005 - L 9 KR 19/02 (https://dejure.org/2005,23777)
LSG Berlin, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - L 9 KR 19/02 (https://dejure.org/2005,23777)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung durch eine gesetzliche Krankenkasse; Voraussetzungen für einen Kostenerstattungsanspruch nach § 13 Abs. 3 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V); Anforderungen an die Zulassung eines Psychologischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 42/02 R

    Zulassung - vertragsärztliche/-psychotherapeutische Versorgung - Psychotherapeut

    Auszug aus LSG Berlin, 19.01.2005 - L 9 KR 19/02
    Vertrauensschutz wegen Tätigkeiten im Kostenerstattungsverfahren kann jedoch über die durch § 95 Abs. 10 und Abs. 11 SGB V zugebilligte gesetzliche Möglichkeit privilegierter Erlangung einer Zulassung oder Ermächtigung hinaus nicht anerkannt werden (BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 4).

    Allgemein war die psychotherapeutische Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens bis Ende 1998 gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. hierzu BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 und BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 4).

  • BVerfG, 30.05.2000 - 1 BvR 704/00

    Ablehnung eines Antrags auf bedarfsunabhängige Zulassung bzw Ermächtigung zur

    Auszug aus LSG Berlin, 19.01.2005 - L 9 KR 19/02
    Die Fiktion einer Zulassung würde hingegen angesichts der mit ihr verbundenen Erweiterung und Verbesserung der beruflichen Einkommenssituation weit über den gesetzlich zugesicherten Bestandsschutz hinausgehen (vgl. Beschluss 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 2000 - 1 BvR 704/00 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 24).
  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Auszug aus LSG Berlin, 19.01.2005 - L 9 KR 19/02
    Allgemein war die psychotherapeutische Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens bis Ende 1998 gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. hierzu BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 und BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 4).
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus LSG Berlin, 19.01.2005 - L 9 KR 19/02
    Wortlaut und Zweck der Vorschrift lassen die Abweichung vom Sachleistungsprinzip jedoch nur in dem Umfang zu, in dem sie durch das Systemversagen verursacht ist (vgl. BSGE 79, 125 ff. [126 ff.]).
  • LSG Berlin, 04.06.2003 - L 7 KA 286/02
    Auszug aus LSG Berlin, 19.01.2005 - L 9 KR 19/02
    Ihr hiergegen gerichteter Widerspruch blieb ebenso wie die hiergegen gerichtete Klage letztinstanzlich ohne Erfolg (Beschluss des Berufungsausschusses vom 31. Mai 2000, Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 5. Juni 2002 - S 71 KA 302/00 -, Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 4. Juni 2003 - L 7 KA 286/02 - und Beschluss des Bundessozialgerichts vom 5. November 2003 - B 6 KA 66/03 B -).
  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus LSG Berlin, 19.01.2005 - L 9 KR 19/02
    Denn auf diese Alternative kann ein Kostenerstattungsanspruch nur gestützt werden, wenn es dem Versicherten nicht möglich oder nicht zuzumuten war, sich vor der Leistungsbeschaffung mit der Kasse in Verbindung zu setzen um alle erreichbaren Behandlungsmöglichkeiten auszuschöpfen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 13 Nr. 22).
  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 66/03 B

    Zahl der Behandlungsstunden in der Vertragspsychotherapeutischen Versorgung,

    Auszug aus LSG Berlin, 19.01.2005 - L 9 KR 19/02
    Ihr hiergegen gerichteter Widerspruch blieb ebenso wie die hiergegen gerichtete Klage letztinstanzlich ohne Erfolg (Beschluss des Berufungsausschusses vom 31. Mai 2000, Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 5. Juni 2002 - S 71 KA 302/00 -, Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 4. Juni 2003 - L 7 KA 286/02 - und Beschluss des Bundessozialgerichts vom 5. November 2003 - B 6 KA 66/03 B -).
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