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   LSG Berlin, 20.08.2004 - L 16 RA 25/04   

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https://dejure.org/2004,22881
LSG Berlin, 20.08.2004 - L 16 RA 25/04 (https://dejure.org/2004,22881)
LSG Berlin, Entscheidung vom 20.08.2004 - L 16 RA 25/04 (https://dejure.org/2004,22881)
LSG Berlin, Entscheidung vom 20. August 2004 - L 16 RA 25/04 (https://dejure.org/2004,22881)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Feststellung der Zeiten der Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz sowie der entsprechenden Arbeitsverdienste; Anspruch lediglich bei Eintritt eines Versorgungsfalls im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Anspruchs- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin, 20.08.2004 - L 16 RA 25/04
    Davon ausgehend liegt ein fiktiver Anspruch auf eine Versorgungszusage nach der AVTI-VO i.V.m. der 2. DB nur vor, wenn der Betreffende drei Voraussetzungen erfüllt: Er muss 1. eine bestimmte Berufsbezeichnung geführt haben, 2. eine der Berufsbezeichnung entsprechende Beschäftigung oder Tätigkeit verrichtet haben und 3. die Beschäftigung oder die Tätigkeit in einem VEB im Bereich der Industrie oder des Bauwesens ausgeübt haben (vgl. hierzu BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6; SozR 3-8570 § 1 Nr. 3).

    Soweit der VEB Kombinat B Vbetriebe daneben auch - wie vom Kläger vorgetragen - in bestimmten Betriebsteilen Produktionsleistungen erbrachte, haben diese dem VEB nicht das Gepräge gegeben, sondern waren gegenüber der Erbringung von Verkehrsleistungen nachrangig (vgl. zum VEB Güterkraftverkehr bzw. VEB Kraftverkehr: BSG, Urteil vom 9. April 2002 -B 4 RA 41/01 R- nicht veröffentlicht).

    Dass diese Produktionsbetriebe solche der Industrie oder des Bauwesens sein mussten, entspricht nicht nur ihrer Bedeutung im Rahmen der Planwirtschaft (vgl. hierzu BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 ), sondern auch der historischen Entwicklung (vgl. hierzu BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 5).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Berlin, 20.08.2004 - L 16 RA 25/04
    § 1 Abs. 1 AAÜG ist zwar im Wege verfassungskonformer Auslegung dahin auszulegen, dass den tatsächlich einbezogenen Personen diejenigen gleichzustellen sind, die aus bundesrechtlicher Sicht auf Grund der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage einen (fiktiven) Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (ständige Rechtsprechung des BSG: vgl. z.B. Urteile vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R = SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 und B 4 RA 3/02 R = SGb 2002, 379 sowie B 4 RA 18/01 R nicht veröffentlicht).

    Zu einer "Totalrevision" des aus der DDR stammenden Versorgungsrechts war er über die mit der ständigen Rechtsprechung des BSG vorgenommene Modifikation von § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG hinaus nicht verpflichtet (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2; BSG, Urteil vom 18. Juni 2003 -B 4 RA 1/03 R-).

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Berlin, 20.08.2004 - L 16 RA 25/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), die der Senat seiner Entscheidung zu Grunde legt, kann aber eine Zugehörigkeit zur AVTI (fiktiv) nur dann festgestellt werden, wenn die Tätigkeit bzw. Beschäftigung in einem volkseigenen Produktionsbetrieb der Industrie oder des Bauwesens oder in einem der in § 1 Abs. 2 der 2. DB genannten gleichgestellten Betriebe ausgeübt worden war (vgl. hierzu BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 5).

    Dass diese Produktionsbetriebe solche der Industrie oder des Bauwesens sein mussten, entspricht nicht nur ihrer Bedeutung im Rahmen der Planwirtschaft (vgl. hierzu BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6 ), sondern auch der historischen Entwicklung (vgl. hierzu BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 5).

  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus LSG Berlin, 20.08.2004 - L 16 RA 25/04
    Insbesondere verstößt es nicht gegen Verfassungsrecht, dass der Bundesgesetzgeber an die im Zeitpunkt der Wiedervereinigung vorgefundene Ausgestaltung der Versorgungssysteme der DDR und deren Differenzierung angeknüpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. August 2004 -1 BvR 1557/01).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Tätigkeit in

    Auszug aus LSG Berlin, 20.08.2004 - L 16 RA 25/04
    Davon ausgehend liegt ein fiktiver Anspruch auf eine Versorgungszusage nach der AVTI-VO i.V.m. der 2. DB nur vor, wenn der Betreffende drei Voraussetzungen erfüllt: Er muss 1. eine bestimmte Berufsbezeichnung geführt haben, 2. eine der Berufsbezeichnung entsprechende Beschäftigung oder Tätigkeit verrichtet haben und 3. die Beschäftigung oder die Tätigkeit in einem VEB im Bereich der Industrie oder des Bauwesens ausgeübt haben (vgl. hierzu BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6; SozR 3-8570 § 1 Nr. 3).
  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 1/03 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Parteibetrieb - VEB

    Auszug aus LSG Berlin, 20.08.2004 - L 16 RA 25/04
    Zu einer "Totalrevision" des aus der DDR stammenden Versorgungsrechts war er über die mit der ständigen Rechtsprechung des BSG vorgenommene Modifikation von § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG hinaus nicht verpflichtet (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2; BSG, Urteil vom 18. Juni 2003 -B 4 RA 1/03 R-).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 18/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin, 20.08.2004 - L 16 RA 25/04
    § 1 Abs. 1 AAÜG ist zwar im Wege verfassungskonformer Auslegung dahin auszulegen, dass den tatsächlich einbezogenen Personen diejenigen gleichzustellen sind, die aus bundesrechtlicher Sicht auf Grund der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage einen (fiktiven) Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (ständige Rechtsprechung des BSG: vgl. z.B. Urteile vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R = SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 und B 4 RA 3/02 R = SGb 2002, 379 sowie B 4 RA 18/01 R nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus LSG Berlin, 20.08.2004 - L 16 RA 25/04
    Die Begünstigung der damals Einbezogenen hat der Bundesgesetzgeber als ein Teilergebnis der Verhandlungen im Einigungsvertrag angesichts der historischen Bedingungen hinnehmen dürfen (vgl. BVerfGE 100, 138, 190 = SozR 3-8570 § 7 Nr. 1).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin, 20.08.2004 - L 16 RA 25/04
    § 1 Abs. 1 AAÜG ist zwar im Wege verfassungskonformer Auslegung dahin auszulegen, dass den tatsächlich einbezogenen Personen diejenigen gleichzustellen sind, die aus bundesrechtlicher Sicht auf Grund der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage einen (fiktiven) Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (ständige Rechtsprechung des BSG: vgl. z.B. Urteile vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R = SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 und B 4 RA 3/02 R = SGb 2002, 379 sowie B 4 RA 18/01 R nicht veröffentlicht).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 32/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin, 20.08.2004 - L 16 RA 25/04
    Ein derartiger fiktiver Anspruch ist aber nur dann zu bejahen, wenn eine Beschäftigung oder Tätigkeit am maßgeblichen Stichtag ausgeübt worden ist, wegen der ihrer Art nach eine zusätzliche Altersversorgung in dem betreffenden Versorgungssystem vorgesehen war (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BSG, Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 32/01 R = SGb 2002, 380).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.02.2010 - L 12 R 1986/05
    Insoweit steht aber außer Frage, dass das Volkseigene Kombinat B ein Dienstleistungsbetrieb des Verkehrswesens gewesen ist, dessen Hauptzweck von der Erbringung von Verkehrsleistungen des öffentlichen Nahverkehrs geprägt war (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 20. August 2004 - L 16 RA 25/04 - ).
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