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   LSG Berlin, 22.11.2004 - L 16 RA 49/04   

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https://dejure.org/2004,25921
LSG Berlin, 22.11.2004 - L 16 RA 49/04 (https://dejure.org/2004,25921)
LSG Berlin, Entscheidung vom 22.11.2004 - L 16 RA 49/04 (https://dejure.org/2004,25921)
LSG Berlin, Entscheidung vom 22. November 2004 - L 16 RA 49/04 (https://dejure.org/2004,25921)
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  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Berlin, 22.11.2004 - L 16 RA 49/04
    § 1 Abs. 1 AAÜG ist zwar im Wege verfassungskonformer Auslegung dahin auszulegen, dass den tatsächlich einbezogenen Personen diejenigen gleichzustellen sind, die aus bundesrechtlicher Sicht auf Grund der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage einen (fiktiven) Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (ständige Rechtsprechung des BSG: vgl. z.B. Urteile vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R = SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 und - B 4 RA 3/02 R = SGb 2002, 379 sowie - B 4 RA 18/01 R - nicht veröffentlicht).

    Zu einer "Totalrevision" des aus der DDR stammenden Versorgungsrechts war er über die mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesssozialgerichts (BSG) vorgenommene Modifikation von § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG hinaus nicht verpflichtet (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2; Urteil vom 18. Juni 2003 -B 4 RA 1/03 R- nicht veröffentlicht).

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 18/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin, 22.11.2004 - L 16 RA 49/04
    § 1 Abs. 1 AAÜG ist zwar im Wege verfassungskonformer Auslegung dahin auszulegen, dass den tatsächlich einbezogenen Personen diejenigen gleichzustellen sind, die aus bundesrechtlicher Sicht auf Grund der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage einen (fiktiven) Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (ständige Rechtsprechung des BSG: vgl. z.B. Urteile vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R = SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 und - B 4 RA 3/02 R = SGb 2002, 379 sowie - B 4 RA 18/01 R - nicht veröffentlicht).

    Ein derartiger fiktiver Anspruch ist aber nur dann zu bejahen, wenn eine Beschäftigung oder Tätigkeit am maßgeblichen Stichtag, dem 30. Juni 1990, ausgeübt worden ist, wegen der ihrer Art nach eine zusätzliche Altersversorgung in dem betreffenden Versorgungssystem vorgesehen war (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BSG, Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 32/01 R - SGb 2002, 380; zuletzt Urteil vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 12/04 R - nicht veröffentlicht).

  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 1/03 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Parteibetrieb - VEB

    Auszug aus LSG Berlin, 22.11.2004 - L 16 RA 49/04
    Zu einer "Totalrevision" des aus der DDR stammenden Versorgungsrechts war er über die mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesssozialgerichts (BSG) vorgenommene Modifikation von § 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG hinaus nicht verpflichtet (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 2; Urteil vom 18. Juni 2003 -B 4 RA 1/03 R- nicht veröffentlicht).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 32/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin, 22.11.2004 - L 16 RA 49/04
    Ein derartiger fiktiver Anspruch ist aber nur dann zu bejahen, wenn eine Beschäftigung oder Tätigkeit am maßgeblichen Stichtag, dem 30. Juni 1990, ausgeübt worden ist, wegen der ihrer Art nach eine zusätzliche Altersversorgung in dem betreffenden Versorgungssystem vorgesehen war (ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BSG, Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 32/01 R - SGb 2002, 380; zuletzt Urteil vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 12/04 R - nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus LSG Berlin, 22.11.2004 - L 16 RA 49/04
    Insbesondere verstößt es nicht gegen Verfassungsrecht, dass der Bundesgesetzgeber an die im Zeitpunkt der Wiedervereinigung vorgefundene Ausgestaltung der Versorgungssysteme der DDR und deren Differenzierung angeknüpft hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. August 2004 - 1 BvR 1557/01).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

    Auszug aus LSG Berlin, 22.11.2004 - L 16 RA 49/04
    Hierbei handelte es sich nicht um volkseigene Produktionsbetriebe der Industrie oder des Bauwesens und auch nicht um gleichgestellte Betriebe gemäß § 1 Abs. 2 der 2. DB (vgl. BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 5).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus LSG Berlin, 22.11.2004 - L 16 RA 49/04
    Die Begünstigung der damals Einbezogenen hat der Bundesgesetzgeber als ein Teilergebnis der Verhandlungen im Einigungsvertrag angesichts der historischen Bedingungen hinnehmen dürfen (vgl. BVerfGE 100, 138, 190 = SozR 3-8570 § 7 Nr. 1).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin, 22.11.2004 - L 16 RA 49/04
    § 1 Abs. 1 AAÜG ist zwar im Wege verfassungskonformer Auslegung dahin auszulegen, dass den tatsächlich einbezogenen Personen diejenigen gleichzustellen sind, die aus bundesrechtlicher Sicht auf Grund der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage einen (fiktiven) Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (ständige Rechtsprechung des BSG: vgl. z.B. Urteile vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R = SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 und - B 4 RA 3/02 R = SGb 2002, 379 sowie - B 4 RA 18/01 R - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin, 22.11.2004 - L 16 RA 49/04
    Davon ausgehend liegt ein fiktiver Anspruch auf eine Versorgungszusage nach der AVTI-VO i.V.m. 2. DB nur vor, wenn der Betreffende - am 30. Juni 1990 - drei Voraussetzungen erfüllt: Er muss 1. eine bestimmte Berufsbezeichnung geführt haben, 2. eine der Berufsbezeichnung entsprechende Beschäftigung oder Tätigkeit verrichtet haben und 3. die Beschäftigung oder die Tätigkeit in einem Volkseigenen Betrieb (VEB) im Bereich der Industrie oder des Bauwesens ausgeübt haben (vgl. hierzu BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6; SozR 3-8570 § 1 Nr. 3).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Tätigkeit in

    Auszug aus LSG Berlin, 22.11.2004 - L 16 RA 49/04
    Davon ausgehend liegt ein fiktiver Anspruch auf eine Versorgungszusage nach der AVTI-VO i.V.m. 2. DB nur vor, wenn der Betreffende - am 30. Juni 1990 - drei Voraussetzungen erfüllt: Er muss 1. eine bestimmte Berufsbezeichnung geführt haben, 2. eine der Berufsbezeichnung entsprechende Beschäftigung oder Tätigkeit verrichtet haben und 3. die Beschäftigung oder die Tätigkeit in einem Volkseigenen Betrieb (VEB) im Bereich der Industrie oder des Bauwesens ausgeübt haben (vgl. hierzu BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6; SozR 3-8570 § 1 Nr. 3).
  • BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 12/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

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