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   LSG Berlin, 25.02.2000 - L 17 B 60/99 RA ER   

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https://dejure.org/2000,15685
LSG Berlin, 25.02.2000 - L 17 B 60/99 RA ER (https://dejure.org/2000,15685)
LSG Berlin, Entscheidung vom 25.02.2000 - L 17 B 60/99 RA ER (https://dejure.org/2000,15685)
LSG Berlin, Entscheidung vom 25. Februar 2000 - L 17 B 60/99 RA ER (https://dejure.org/2000,15685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren auf Aussetzung der Aberkennung einer Entschädigungsrente; Zuerkennung einer Ehrenpension in der DDR für Verfolgte des Faschismus ; Tätigkeit in der DDR als Militärstaatsanwalt; Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 99/95

    Aberkennung von Entschädigungsrenten bei Verstößen gegen die Grundsätze der

    Auszug aus LSG Berlin, 25.02.2000 - L 17 B 60/99
    § 5 Abs. 1 ERG, der nicht gegen das Grundgesetz verstößt (vgl. BSG vom 30. Januar 1997 4 RA 99/95 = SozR 3-8850 § 5 Nr. 2), setzt in einer sogenannten Unwürdigkeitsklausel voraus, dass der Betroffene durch sein Verhalten (Handeln oder Unterlassen) in Ausübung ihm übertragener oder eingeräumter Gewalt gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat.

    In den bisher bekannt gewordenen einschlägigen Entscheidungen des Bundessozialgerichts ging es ausschließlich um Fälle, in denen die Mitwirkung an Beschlüssen zur Einrichtung bzw. Aufrechterhaltung des Grenzregimes der DDR mit Selbstschussanlagen und Schießbefehl für die Grenzsoldaten den Vorwurf charakterisierten (BSG vom 30. Januar 1997 - 4 RA 23/96, 4 RA 99/95 -, vom 24. März 1998 - B 4 RA 78/96 R = SozR 3-8850 § 5 Nr. 1-3).

    Es kann angenommen werden, dass auch das Bundessozialgericht in diese Richtung tendiert, wenn es in der Entscheidung vom 30. Januar 1997 - 4 RA 99/95 - heißt, dass nur ein solcher Verstoß gegen Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit im Rahmen des § 5 Abs. 1 ERG beachtlich sei, der sich als offensichtlich schweres und unerträgliches Unrecht darstelle.

  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 78/96 R

    Aberkennung von Entschädigungsrente wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der

    Auszug aus LSG Berlin, 25.02.2000 - L 17 B 60/99
    In den bisher bekannt gewordenen einschlägigen Entscheidungen des Bundessozialgerichts ging es ausschließlich um Fälle, in denen die Mitwirkung an Beschlüssen zur Einrichtung bzw. Aufrechterhaltung des Grenzregimes der DDR mit Selbstschussanlagen und Schießbefehl für die Grenzsoldaten den Vorwurf charakterisierten (BSG vom 30. Januar 1997 - 4 RA 23/96, 4 RA 99/95 -, vom 24. März 1998 - B 4 RA 78/96 R = SozR 3-8850 § 5 Nr. 1-3).

    Während der Regelaufhebungskatalog die Gerichte von der Prüfung des Einzelfalles entlasten sollte (vgl. Keck u.a. a.a.O. S. 5), ist im Rahmen des § 5 Abs. 1 ERG die Prüfung des Einzelfalles unabdingbar (vgl. BSG vom 24. März 1998 - B 4 RA 78/96 R - = SozR 3-8850 § 5 Nr. 3).

  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 23/96

    Voraussetzungen für die Aberkennung oder Kürzung eines Rechts auf

    Auszug aus LSG Berlin, 25.02.2000 - L 17 B 60/99
    Da eine sogenannte geltungserhaltende Reduktion des Entziehungsaktes den Gerichten nicht erlaubt ist (BSG vom 30. Januar 1997, 4 RA 23/96 = SozR 3-8850 § 5 Nr. 1), hat die Klage auch in dem zuletzt genannten Fall, dass lediglich die vollständige Entziehung des Rechts auf Entschädigungsrente nicht gerechtfertigt wäre, Aussicht auf vollen Erfolg.

    In den bisher bekannt gewordenen einschlägigen Entscheidungen des Bundessozialgerichts ging es ausschließlich um Fälle, in denen die Mitwirkung an Beschlüssen zur Einrichtung bzw. Aufrechterhaltung des Grenzregimes der DDR mit Selbstschussanlagen und Schießbefehl für die Grenzsoldaten den Vorwurf charakterisierten (BSG vom 30. Januar 1997 - 4 RA 23/96, 4 RA 99/95 -, vom 24. März 1998 - B 4 RA 78/96 R = SozR 3-8850 § 5 Nr. 1-3).

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Auszug aus LSG Berlin, 25.02.2000 - L 17 B 60/99
    Der Bundesgerichtshof (BGHSt 41, 247, 251) habe zwar entschieden, dass die bloße Anwendung der Vorschriften des politisch motivierten Strafrechts durch Richter und Staatsanwälte der DDR noch keine Rechtsbeugung darstelle, gleichzeitig habe der BGH jedoch keinen Zweifel an der Rechtswidrigkeit der Heranziehung der einschlägigen Strafbestimmungen in Fällen der vorliegenden Art gehegt und insoweit ausdrücklich auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 StrRehaG verwiesen.

    Der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit muss so unerträglich sein, dass das Gesetz als unrichtiges Recht der Gerechtigkeit zu weichen habe (BGH, Urteil vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94 in NJW 1995 3324, 3326).

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 54/94

    DDR - Politische Straftat - Anwaltsmandat

    Auszug aus LSG Berlin, 25.02.2000 - L 17 B 60/99
    Dies werde vor allem dann anzunehmen sein, wenn er die einschlägigen Vorschriften des DDR-StGB und der DDR-StPO exzessiv zum Nachteil der Angeklagten ausgelegt und angewendet oder bei der Verfolgung dieser Taten Menschenverachtung an den Tag gelegt habe (Beschluss vom 21. November 1994 DtZ 1995, 294).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus LSG Berlin, 25.02.2000 - L 17 B 60/99
    Es genügt dafür eine Mitwirkung an den Verstößen anderer Gewaltinhaber, die nicht auf die strafrechtlichen Teilnahmeformen begrenzt ist (unter Verweis auf BVerfGE 31, 337, 342).
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