Rechtsprechung
LSG Berlin, 27.12.2000 - L 9 B 125/00 KR ER |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,15831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer Einstweiligen Anordnung; Voraussetzungen für die Begründung einer freiwilligen Versicherung
Verfahrensgang
- SG Berlin, 27.09.2000 - S 73 KR 2075/00
- LSG Berlin, 27.12.2000 - L 9 B 125/00 KR ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92
Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung
Auszug aus LSG Berlin, 27.12.2000 - L 9 B 125/00
Diese Voraussetzungen werden grundsätzlich durch die Eingliederung in den Betrieb und die Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Zeit, Ort und Art der Arbeitsausführung erfüllt (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4, BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 11 m.w.N.). - BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89
Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH
Auszug aus LSG Berlin, 27.12.2000 - L 9 B 125/00
Diese Voraussetzungen werden grundsätzlich durch die Eingliederung in den Betrieb und die Unterordnung unter das Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Zeit, Ort und Art der Arbeitsausführung erfüllt (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4, BSG SozR 3-4100 § 168 Nr. 11 m.w.N.). - BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93
Abgrenzung - entgeltliches Beschäftigungsverhältnis - familienhafte Mithilfe - …
Auszug aus LSG Berlin, 27.12.2000 - L 9 B 125/00
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG SozR 3-2500 § 5 Nr. 17 S. 59) ist bei einem Ehegattenbeschäftigungsverhältnis die Arbeitnehmereigenschaft zu prüfen und dabei auszuschließen, dass der Arbeitsvertrag zum Schein abgeschlossen wurde (§ 117 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -).
- LSG Bayern, 18.12.2003 - L 9 AL 303/02
Eintritt einer Sperrzeit und Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe; …
Ein Antrag des Klägers auf Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz war erfolglos (Beschluss des Sozialgerichts München vom 10.04.2000, Az.: S 34 AL 95/00 ER; Beschluss des Senats vom 22.08.2000, Az.: L 9 B 125/00 AL ER).