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   LSG Berlin, 29.06.2000 - L 3 U 156/96   

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https://dejure.org/2000,24269
LSG Berlin, 29.06.2000 - L 3 U 156/96 (https://dejure.org/2000,24269)
LSG Berlin, Entscheidung vom 29.06.2000 - L 3 U 156/96 (https://dejure.org/2000,24269)
LSG Berlin, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - L 3 U 156/96 (https://dejure.org/2000,24269)
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  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 14/91

    Plötzlicher Herztod als Folge einer durch einen Verkehrsunfall ausgelösten

    Auszug aus LSG Berlin, 29.06.2000 - L 3 U 156/96
    So werde in der Rechtssprechung des BSG (Urteil vom 4. Dezember 1991 - 2 RU 14/91) ein klinisch stummer Vorschaden noch nicht mal als rechtlich wesentliche Mitursache angesehen.
  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus LSG Berlin, 29.06.2000 - L 3 U 156/96
    Ursache im Rechtssinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist nur dasjenige Ereignis, welches mit Wahrscheinlichkeit für den geltend gemachten Erfolg die wesentliche Bedingung gesetzt hat (Ricke in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, vor § 548 RVO Rdnr. 2 unter Bezug auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG-), d.h. der nach den Anschauungen des täglichen Lebens die wesentliche Bedeutung für den eingetretenen Erfolg zukommt (ständige Rechtsprechung seit BSGE 1, 150, 156; siehe auch BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 13).
  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 73/75

    Versicherungsschutz - Abheben eines Geldbetrags - Einrichtung eines Girokontos -

    Auszug aus LSG Berlin, 29.06.2000 - L 3 U 156/96
    Ursache im Rechtssinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist nur dasjenige Ereignis, welches mit Wahrscheinlichkeit für den geltend gemachten Erfolg die wesentliche Bedingung gesetzt hat (Ricke in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, vor § 548 RVO Rdnr. 2 unter Bezug auf die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG-), d.h. der nach den Anschauungen des täglichen Lebens die wesentliche Bedeutung für den eingetretenen Erfolg zukommt (ständige Rechtsprechung seit BSGE 1, 150, 156; siehe auch BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 13).
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