Rechtsprechung
LSG Berlin, 30.06.2004 - L 17 RA 31/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf eine Rente nach dem Anspruchsüberführungsgesetz und Anwartschaftsüberführungsgesetz; Erörterungen zur Anfechtbarkeit und zur Bindungswirkung eines Rentenbescheides mit Bezug auf die Vergleichsrente
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 31.03.2003 - S 18 RA 3260/02
- LSG Berlin, 30.06.2004 - L 17 RA 31/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 08.09.1988 - 7 RAr 61/87
Rechtswidriger Verwaltungsakt - Einschränkung der Rücknahme - Nichtigkeit einer …
Auszug aus LSG Berlin, 30.06.2004 - L 17 RA 31/03
Eine auch für die Vergangenheit erfolgte Unvereinbarkeitserklärung durch das Bundesverfassungsgericht führt ebenso wie die Nichtigkeitserklärung (vgl. § 78 Bundesverfassungsgerichtsgesetz) dazu, dass ein auf der betreffenden Norm beruhender Verwaltungsakt als von Anfang an rechtswidrig zu behandeln ist (vgl. BSGE 64, 62 [64]).Die Rücknahme nach § 44 SGB X ist in einem solchen Fall auch nicht nach § 79 Abs. 2 Satz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz ausgeschlossen, denn Ziel der letztgenannten Vorschrift ist es nicht, die Bestandskraft rechtswidriger Verwaltungsakte über die allgemeinen sozialrechtlichen Regelungen hinaus zu erweitern (vgl. BSGE 64, 62 [66]).
- BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 56/02 R
Neubewertung von Kindererziehungszeiten wegen Zusammentreffen mit freiwilligen …
Auszug aus LSG Berlin, 30.06.2004 - L 17 RA 31/03
Denn ein Antrag im Sinne der genannten Vorschriften ist die Geltendmachung eines behaupteten Anspruchs auf Rücknahme eines Verwaltungsaktes, aber schlechthin kein Rechtsbehelf im Sinne des § 77 SGG (vgl. BSG, Urteil vom 10. April 2003, B 4 RA 56/02 R). - BSG, 14.05.2003 - B 4 RA 65/02 R
Beitrittsgebiet - Rentenhöchstwertfestsetzung - verfassungswidrige besondere …
Auszug aus LSG Berlin, 30.06.2004 - L 17 RA 31/03
Denn ein möglicher Verstoß gegen das rechtsstaatliche Verbot des vorzeitigen Abschlusses des Verwaltungsverfahrens (vgl. BSG, Urteil vom 14. Mai 2003, B 4 RA 65/02 R) liegt hier bereits deshalb nicht (mehr) vor, weil der Überführungsbescheid bindend geworden ist, nachdem der Kläger die dagegen gerichtete Klage mit Schriftsatz vom 31. Oktober 1996 zurückgenommen hatte. - BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96
Rentenüberleitung III
Auszug aus LSG Berlin, 30.06.2004 - L 17 RA 31/03
Bei Erlass des Rentenbescheides ist das Recht unrichtig angewendet worden, denn § 307 b SGB VI a.F., der der Entscheidung zugrunde lag, ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 (1 BvR 1926/96 und 485/97) wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Abs. 1 mit dem Grundgesetz unvereinbar.