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   LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - L 5 AS 557/10 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16863
LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - L 5 AS 557/10 B ER (https://dejure.org/2010,16863)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.06.2010 - L 5 AS 557/10 B ER (https://dejure.org/2010,16863)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - L 5 AS 557/10 B ER (https://dejure.org/2010,16863)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 Abs 5 S 1 SGB 2 vom 21.12.2008, § 22 Abs 5 S 2 SGB 2 vom 21.12.2008, § 22 Abs 5 S 4 SGB 2 vom 21.12.2008, § 22 Abs 7 SGB 2 vom 21.12.2008, § 22 Abs 4 SGB 2 vom 21.12.2008
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme von Mietschulden - Zuschuss gem § 22 Abs 7 SGB 2 zu den ungedeckten angemessenen Unterkunftskosten - keine Möglichkeit der Direktzahlung an Vermieter

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 22 Abs 5 S 1 SGB 2, § 22 Abs 5 S 2 SGB 2, § 22 Abs 5 S 4 SGB 2, § 22 Abs 7 SGB 2, § 22 Abs 4 SGB 2
    (Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme von Mietschulden - Zuschuss gem § 22 Abs 7 SGB 2 zu den ungedeckten angemessenen Unterkunftskosten - keine Möglichkeit der Direktzahlung an Vermieter)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahme von Mietschulden im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahme von Mietschulden im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - L 5 AS 557/10
    Die zu treffende Eilentscheidung nach § 86 b Sozialgerichtsgesetz (SGG) kann, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 12. Mai 2005 in Zusammenhang mit Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bzw. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) betont hat (1 BvR 569/05, juris), sowohl auf eine Folgenabwägung (Folgen einer Stattgabe gegenüber den Folgen bei Ablehnung des Eilantrages) als auch alternativ auf eine Überprüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.06.2009 - L 14 AS 748/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anspruch auf Mietschuldenübernahme bei

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 02.06.2010 - L 5 AS 557/10
    Mietschulden nach § 22 Abs. 5 SGB II beanspruchen kann, obgleich er lediglich einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 7 SGB II erhält (dies bejahend etwa: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 5. Juni 2009 - L 14 AS 748/09 B ER), kann dahinstehen.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.03.2013 - L 2 AS 842/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen wegen Mietschulden -

    Ob sich aus dem Selbsthilfe- und Nachranggrundsatz (§§ 2, 3 Abs. 1 Halbsatz 1, 9 Abs. 1 SGB II), der auch beinhaltet, dass jedes Verhalten, das die Hilfebedürftigkeit erhöht, zu unterlassen ist, bereits grundsätzlich ergibt, dass eine gerechtfertigte Schuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II nur dann in Betracht kommt, wenn der Hilfebedürftige nach den Gesamtumständen unverschuldet in Rückstand geraten ist (so noch zur Vorgängervorschrift § 22 Abs. 5 SGB II LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 02.06.2010 - L 5 AS 557/10 B ER -, vom 22.07.2010 - L 5 AS 1049/10 B ER - und vom 14.10.2010 - L 5 AS 1325/10 B ER - juris), kann hier dahinstehen.
  • LSG Baden-Württemberg, 01.03.2011 - L 12 AS 622/11

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen wegen Mietschulden -

    Ob sich aus dem Selbsthilfe- und Nachranggrundsatz (§§ 2, 3 Abs. 1 Halbsatz 1, 9 Abs. 1 SGB II), der auch beinhaltet, dass jedes Verhalten, das die Hilfebedürftigkeit erhöht, zu unterlassen ist, grundsätzlich ergibt, dass eine gerechtfertigte Schuldenübernahme nach § 22 Abs. 5 SGB II nur dann in Betracht kommt, wenn der Hilfebedürftige nach den Gesamtumständen unverschuldet in Rückstand geraten ist (so Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 2. Juni 2010 - L 5 AS 557/10 B ER -, vom 22. Juli 2010 - L 5 AS 1049/10 B ER - und vom 14. Oktober 2010 - L 5 AS 1325/10 B ER - ), kann hier dahinstehen.
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