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   LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2008 - L 30 R 492/07   

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LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2008 - L 30 R 492/07 (https://dejure.org/2008,9163)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.09.2008 - L 30 R 492/07 (https://dejure.org/2008,9163)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. September 2008 - L 30 R 492/07 (https://dejure.org/2008,9163)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme eines Überführungsbescheides über Arbeitsentgelte aus dem Zusatzversorgungssystem der zusätzlichen Altersversorgung der Generaldirektoren zentral geleiteter Kombinate und ihnen gleichgestellte Leiter zentral geleiteter Wirtschaftsorganisationen; Anspruch eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der Generaldirektoren der zentral geleiteten Kombinate und ihnen gleichgestellte Leiter zentral geleiteter Wirtschaftsorganisationen, hauptamtliche Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst, Verfassungsmäßigkeit der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2008 - L 30 R 492/07
    Durch Änderungsbescheid vom 29. November 1999 änderte die Beigeladene den Bescheid vom 13. April 1999 dahingehend ab, dass das während der Zugehörigkeit zum Sonderversorgungssystem des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit erzielte Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen nunmehr bis zur Höhe des jeweiligen Durchschnittseinkommens im Beitrittsgebiet berücksichtigt werde aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 1999 (1 BvL 11/94, 1 BvL 33/95, 1 BvR 1560/97), wonach § 7 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. der Anlage 6 des AAÜG verfassungswidrig und nichtig sei.

    Die dortige Beklagte zu 2) (= Bundesrepublik Deutschland - hier: Beigeladene) und der Kläger schlossen zudem in diesem Berufungsverfahren einen Vergleich, nach dem dortige Beklagte zu 2) (= Bundesrepublik Deutschland - hier: Beigeladene) sich verpflichtete, für den Fall, dass das Bundesverfassungsgericht oder der Gesetzgeber zugunsten des Klägers eine von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. April 1999 (BVerfGE 100, 138) abweichende Entscheidung zu § 7 AAÜG treffen sollte, den Kläger neu zu bescheiden, ohne sich auf die Bestandskraft des Bescheides vom 29. November 1999 zu berufen.

    Die vom Kläger aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Bedenken beantworten sich durch die Entscheidungen des BVerfG vom 28. April 1999 (Az.: 1 BvR 11/94, 1 BvL 33/95, 1 BvR 1560/97 in juris und BVerfGE 100, 138 ff.) und vom 22. Juni 2004 (Az.: 1 BvR 1070/02 in juris).

    Es hat weiter festgestellt, dass der Gesetzgeber zu einer weiter gehenden Berücksichtigung der Arbeitsentgelte verfassungsrechtlich nicht verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 100, 138 ).

    Wegen dieser besonderen Situation hat das BVerfG dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Entgeltbegrenzung in § 7 Abs. 1 AAÜG das Recht zur pauschalen Einstufung und Bewertung zugestanden (vgl. BVerfGE 100, 138 ).

  • BVerfG, 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02

    Keine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung der Vorschrift des AAÜG § 7 Abs

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2008 - L 30 R 492/07
    Die vom Kläger aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Bedenken beantworten sich durch die Entscheidungen des BVerfG vom 28. April 1999 (Az.: 1 BvR 11/94, 1 BvL 33/95, 1 BvR 1560/97 in juris und BVerfGE 100, 138 ff.) und vom 22. Juni 2004 (Az.: 1 BvR 1070/02 in juris).

    Dies folgt aus dem Beschluss des BVerfG vom 22. Juni 2004 (a.a.O.).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2008 - L 30 R 492/07
    Damit verfolgt der Gesetzgeber ein legitimes öffentliches Interesse (vgl. Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 28. April 1999 - 1 BvL 22/95 und 1 BvL 34/95 -, Umdruck S. 46 f.).

    Die Entscheidung des BVerfG vom 28. April 1999 (a. a. O.) ist auch für das vorliegende Verfahren zu beachten.

  • Drs-Bund, 23.04.1991 - BT-Drs 12/405
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2008 - L 30 R 492/07
    aa) Ebenso wie mit den Begrenzungsregelungen des § 6 Abs. 2 und 3 AAÜG wollte der Gesetzgeber mit der auf Angehörige des MfS/AfNS anzuwendenden Bestimmung des § 7 Abs. 1 Satz 1 AAÜG das Einkommen grundsätzlich nicht bis zur Beitragsbemessungsgrenze, sondern nur in begrenztem Umfang berücksichtigen, "um entsprechend der Maßgabe des Einigungsvertrages überhöhte Anwartschaften abzubauen" (BRDrucks 197/91, S. 113; BTDrucks 12/405, S. 113).

    Mit der Absenkung des rentenwirksamen Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens auf einen Betrag unterhalb des jeweiligen Durchschnittsentgelts im Beitrittsgebiet hat der Gesetzgeber für Angehörige des MfS/AfNS eine "besondere Begrenzung" vorgesehen (BRDrucks 197/91, S. 147; BTDrucks 12/405, S. 147).

  • BSG, 23.06.1998 - B 4 RA 61/97 R

    Entgeltbegrenzung bei Beitragserstattung - Zugehörigkeit zu mehreren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2008 - L 30 R 492/07
    Dies sind die Daten über die Zeiten der sog. Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem, die tatsächlichen Voraussetzungen dafür, ob die Anwendung von § 6 oder § 7 AAÜG in Betracht kommt, die Summe der Arbeitsausfalltage, soweit diese nicht in einem Sozialversicherungsausweis eingetragen sind (§ 8 Abs. 1 Satz 3 AAÜG) sowie die Höhe des Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens, soweit es in der vom Versorgungssystem erfassten Beschäftigung oder Tätigkeit erzielt worden ist (vgl. hierzu auch Urteil des BSG vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 61/97 R - in juris).Zu Feststellungen über andere Anspruchselemente rentenversicherungsrechtlicher Leistungen oder zu Feststellungen hinsichtlich der Höhe und des Wertes der solchen Leistungen zugrunde liegenden (novierten) Ansprüche und Anwartschaften ist der Versorgungsträger weder verpflichtet noch befugt.

    Kommt - wie hier - die Zuordnung zu mehreren Versorgungssystemen in Betracht, richtet sich die Zuordnung nach den tatbestandlichen Voraussetzungen des mit Blick auf die ausgeübte Tätigkeit (im Sinne des § 6 AAÜG) spezielleren, nämlich "systemnäheren" Versorgungssystem (so BSG, Urteil vom 23. Juni 1998 - B 4 RA 61/97 R - in juris).

  • BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 33/99 R

    MfS-Versorgung - Offizier im besonderen Einsatz - OibE - Anwendung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2008 - L 30 R 492/07
    Anderes folgt nicht aus der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 03. August 1999 - B 4 RA 33/99 R - in juris).

    Dass im Übrigen der hier streitige Zeitraum dem Sonderversorgungssystem gemäß Anlage 2 Nr. 4 AAÜG zuzuordnen ist und damit der Bescheid der Beklagten vom 13. November 1997 bei seiner Bekanntgabe von Beginn an, d.h. bei seinem Erlass, rechtswidrig war, erschließt sich aufgrund der den Beteiligten ausweislich ihrer Schriftsätze bekannten Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 03. August 1999 - B 4 RA 33/99 R in juris), die zur Anwendung des Gesetzes über die Aufhebung der Versorgungsordnung des ehemaligen MfS/AfNS vom 29. Juni 1990 (MfSVersorgOAufhG) für verdeckt eingesetzte hauptamtliche Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (hier: OibE), soweit ihnen aufgrund des MfS-Versorgungsrechts infolge ihres Tarnberufs bei ihrem Schein-Arbeitgeber Ansprüche oder Anwartschaften auf Renten aus anderen Versicherungs- oder Versorgungssystemen der DDR zuerkannt wurden, ergangen ist.

  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2008 - L 30 R 492/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG - Urteile vom 05. Dezember 1996 - 4 RA 94/95 - ; vom 18. Juli 1996 - 4 RA 7/95 - ; 24. Oktober 1996 - 4 RA 80/95 - ; 04. August 1998 - B 4 RA 74/96 - ; alle zitiert nach juris), die der erkennende Senat für überzeugend erachtet und ihr deswegen nach eigener Prüfung folgt, hat der Versorgungsträger gemäß § 8 Abs. 1 AAÜG in einem dem Rentenfeststellungsverfahren vorgelagerten, dem Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 des Sozialgesetzbuches Sechstes Buch (SGB VI) ähnlichen Verfahren einzelne Daten verbindlich festzustellen, die für die spätere Feststellung des Wertes der SGB VI-Rente oder -Anwartschaften von Bedeutung sein können.

    Hat demnach der Rentenversicherungsträger diese Vorabfeststellungen des Versorgungsträgers über die rechtserheblichen Tatsachen hinzunehmen, ist diesem gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 AAÜG vorbehalten, über Rücknahme, Widerruf oder Aufhebung des "Entgeltbescheides" gegenüber dem Bürger zu befinden (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juli 1996 - 4 RA 7/95 - a. a. O.).

  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79

    Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2008 - L 30 R 492/07
    Jedoch setzt eine zulässige Typisierung voraus, daß diese Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 87, 234 ; stRspr), lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ).
  • BSG, 21.10.1999 - B 11/10 AL 8/98 R

    Konkursausfallgeld-Umlage - Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2008 - L 30 R 492/07
    Aus diesem Grunde ist die regelmäßig im Entscheidungssatz zum Ausdruck gekommene Regelung gerichtlich unter jedem in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen (vgl. BSGE 85, 83, 85).
  • BSG, 19.03.1957 - 10 RV 609/56
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.09.2008 - L 30 R 492/07
    Insoweit ist davon auszugehen, dass der Feststellungsbescheid vom 13. November 1997 dem Kläger am 16. November 1997 (Montag) und der Rücknahmebescheid vom 10. November 1999 am 13. November 1999 (Sonnabend) bekannt gegeben worden sind (vgl. BSGE 5, 53; Krasney, in Sozialversicherungsrecht, zu § 37 Rnr. 6 m. w. N.).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

  • BSG, 24.04.1997 - 11 RAr 89/96

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Wegfall des Begriffsmerkmals der

  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 69/98 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebefugnis - Beigeladener - Rechtsstellung -

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 9/97

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld und Rückforderung der erbrachten

  • BSG, 01.12.1977 - 12 RK 13/77
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 107/78

    Berufung - Rechtmäßigkeit eines Sperrzeitbescheides - Erlöschensbescheid -

  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvL 14/83

    Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BSG, 24.10.1996 - 4 RA 80/95

    Zuständiger Versorgungsträger für Ansprüche und Anwartschaften aus

  • BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 74/96 R

    Überführungsbescheid - AVI - Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage gegen den

  • BSG, 05.12.1996 - 4 RA 94/95

    Rechtmäßigkeit eines Entgeltbescheides nach § 8 des Gesetzes zur Überführung der

  • BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69
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