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   LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 18 AS 532/09   

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LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 18 AS 532/09 (https://dejure.org/2011,4108)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.11.2011 - L 18 AS 532/09 (https://dejure.org/2011,4108)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. November 2011 - L 18 AS 532/09 (https://dejure.org/2011,4108)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 Abs 1 SGB 2, § 259 BGB, § 2 HeizkostenV
    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Voraussetzung eines Anspruchs auf Übernahme der Kosten der Nachforderung aus einer Nebenkostenabrechnung; Berücksichtigung einer Nebenkostenabrechnung bei fehlender Rechtsgrundlage für diese Abrechnung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 22 Abs 1 SGB 2
    Betriebs- und Heizkostennachzahlung; Kosten der Unterkunft; zivilrechtliche Durchsetzbarkeit; beendetes Mietverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 154/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Warmwasserabschlag von den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 18 AS 532/09
    Die Berufung der Kläger, mit der sie ihre statthafte - und zulässig auf die Geltendmachung höherer KdU begrenzte (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; nach In-Kraft-Treten der Neuregelung des § 19 Abs. 1 SGB II vgl. BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 154/10 R - juris) - kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage i.S.v. § 54 Abs. 1 und 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) weiter verfolgen, ist nicht begründet.

    Kommt es im umgekehrten Fall nach Abrechnung der tatsächlich entstandenen Betriebs- und Heizkosten zu Nachzahlungsverlangen des Vermieters, gehören solche einmal geschuldeten Zahlungen zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat und bewirken eine Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen, der nach § 48 Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) Rechnung zu tragen ist (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 154/10 R - juris; BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R = BSGE 104, 41 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23, jeweils RdNr 16; BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 62/09 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 38 RdNr 13).

    Auch die geltend gemachte Klageforderung im Übrigen, d.h. die auf die Versorgung mit Wärme und Warmwasser entfallende Nachforderung (= 1.393,92 ?), stellt keine dem Vermieter "einmal geschuldete Zahlung" (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 154/10 R -) dar.

  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 18 AS 532/09
    Kommt es im umgekehrten Fall nach Abrechnung der tatsächlich entstandenen Betriebs- und Heizkosten zu Nachzahlungsverlangen des Vermieters, gehören solche einmal geschuldeten Zahlungen zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat und bewirken eine Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen, der nach § 48 Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) Rechnung zu tragen ist (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 154/10 R - juris; BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R = BSGE 104, 41 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23, jeweils RdNr 16; BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 62/09 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 38 RdNr 13).

    Hinsichtlich des Klägers zu 4), der im September 2006 (dem Fälligkeitsmonat ordnungsgemäßer Abrechnung) nicht im Leistungsbezug des Beklagten stand, fehlt es überdies an einer entsprechenden Antragstellung i.S.v. § 37 SGB II. Der Leistungsantrag der Kläger zu 1) bis 3) vom 24. Januar 2006 für die Zeit ab 1. April 2006 konnte, ohne dass es eines gesonderten Antrags auf Erstattung der Nachforderung für Betriebs- und Heizkosten bedurft hätte (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 62/09 R - RdNr 14), nur deren angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung umfassen, da der Kläger zu 4) zu diesem Zeitpunkt aufgrund seines Lebensalters nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählte (vgl. § 7 Abs. 3 Nrn. 2 und 4 SGB II in der bis 30. Juni 2006 geltenden Fassung).

  • BGH, 27.11.2002 - VIII ZR 108/02

    Anforderungen an den Inhalt einer Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 18 AS 532/09
    Soweit - wie hier - keine besonderen Abreden getroffen wurden, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2002 - VIII ZR 108/02 = NJW-RR 2003, 442 m.w.N.).

    Besteht somit bereits keine rechtliche Grundlage für das in Rede stehende Nachforderungsverlangen der Vermieterin, kann dahinstehen, ob Nachforderungen, die nach zuvor erfolgten monatlichen Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizungskosten entstehen, als einmal geschuldete und tatsächlich aufgewendete Zahlung auch dann zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat (vgl. zur Fälligkeit BGH, Urteil vom 27. November 2002 - VIII ZR 108/02 -) zählen, wenn das betreffende Mietverhältnis, aus dem die Nachforderung resultiert, bereits beendet ist (bejahend LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. September 2010 - L 5 AS 1397/09 - juris).

  • BGH, 19.07.2006 - VIII ZR 212/05

    Zulässigkeit der Vereinbarung einer Bruttowarmmiete; Wirksamkeit eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 18 AS 532/09
    Da die Vereinbarung einer Bruttowarmmiete außer bei Gebäuden - was vorliegend nicht der Fall war - mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, mit den Vorschriften der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Heizkostenverordnung - HeizkV) nicht vereinbar ist und da die Bestimmungen der HeizkV gemäß § 2 HeizkV der vertraglichen Vereinbarung vorgehen, ist die im Mietvertrag vereinbarte Bruttowarmmiete als eine Bruttokaltmiete (Teilinklusivmiete), verbunden mit der Pflicht zur gesonderten verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser, zu behandeln (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juli 2006 - VIII ZR 212/05 = NJW-RR 2006, 1305-1307 m.w.N.).
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 18 AS 532/09
    Die Berufung der Kläger, mit der sie ihre statthafte - und zulässig auf die Geltendmachung höherer KdU begrenzte (vgl. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 1; nach In-Kraft-Treten der Neuregelung des § 19 Abs. 1 SGB II vgl. BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 154/10 R - juris) - kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage i.S.v. § 54 Abs. 1 und 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) weiter verfolgen, ist nicht begründet.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2010 - L 5 AS 1397/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende, Übernahme einer Heizkostennachforderung nach

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 18 AS 532/09
    Besteht somit bereits keine rechtliche Grundlage für das in Rede stehende Nachforderungsverlangen der Vermieterin, kann dahinstehen, ob Nachforderungen, die nach zuvor erfolgten monatlichen Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizungskosten entstehen, als einmal geschuldete und tatsächlich aufgewendete Zahlung auch dann zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat (vgl. zur Fälligkeit BGH, Urteil vom 27. November 2002 - VIII ZR 108/02 -) zählen, wenn das betreffende Mietverhältnis, aus dem die Nachforderung resultiert, bereits beendet ist (bejahend LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. September 2010 - L 5 AS 1397/09 - juris).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 18 AS 532/09
    Kommt es im umgekehrten Fall nach Abrechnung der tatsächlich entstandenen Betriebs- und Heizkosten zu Nachzahlungsverlangen des Vermieters, gehören solche einmal geschuldeten Zahlungen zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat und bewirken eine Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen, der nach § 48 Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) Rechnung zu tragen ist (vgl. BSG, Urteil vom 7. Juli 2011 - B 14 AS 154/10 R - juris; BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R = BSGE 104, 41 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 23, jeweils RdNr 16; BSG, Urteil vom 22. März 2010 - B 4 AS 62/09 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 38 RdNr 13).
  • BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 263/09

    Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Betriebskosten, wenn nur einer von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 18 AS 532/09
    Zwar ist der Vermieter nicht gehindert, die nach § 556 Abs. 3 BGB geschuldete Abrechnung der Betriebskosten, die eine Nachforderung zu seinen Gunsten aufweist, nur einem von mehreren Mietern gegenüber vorzunehmen und lediglich diesen auf Ausgleich des sich hieraus ergebenden Nachzahlungsbetrags in Anspruch zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2010 - VIII ZR 263/09 = NJW 2010, 1965-1967).
  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 8/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Staffelmietvereinbarung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 18 AS 532/09
    Zwar sind bei der Anwendung des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II die "tatsächlichen" Aufwendungen des oder der Hilfebedürftigen berücksichtigungsfähig, soweit sie auf der Grundlage einer mit dem Vermieter getroffenen Vereinbarung beruhen und tatsächlich gezahlt werden (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 8/09 R = SozR 4-4200 § 22 Nr. 24 m.w.N.).
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