Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 31 R 1709/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht zum Festhalten eines bestimmten längeren Zeitraums als Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem und der währenddessen tatsächlich erzielten Arbeitsentgelte; Auswirkungen der Ausübung der Beschäftigung in einem Betrieb od. Einrichtung der SED/PDS; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 10.09.2007 - S 14 RA 2754/02
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 31 R 1709/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04
Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 31 R 1709/07
Denn ein Anspruch auf fiktive Einbeziehung besteht dann nicht, wenn die Einbeziehung in das Versorgungssystem - wie bei freischaffenden bildenden Künstlern - im freien Ermessen des mit der Gewährung der zusätzlichen Altersversorgung befassten Personenkreises stand (vgl. Urteil des BSG vom 18. Juni 2004 - B 4 RA 50/02 R-; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 -, zitiert nach Juris).Das BVerfG hat sich bereits mit der erweiternden Auslegung des § 1 AAÜG und die daraus folgende Rechtsprechungspraxis des Bundessozialgerichts befasst (z. B. Beschluss vom 4. August 2004, 1 BvR 155/011; Beschluss 26. Oktober 2005, 1 BvR 1921/04, 1 BvR 203/05, 1 BvR 445/05, 1 BvR 1144/05).
- BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 50/02 R
Zugehörigkeit eines freischaffenden Grafikers zur zusätzlichen Altersversorgung …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 31 R 1709/07
Denn ein Anspruch auf fiktive Einbeziehung besteht dann nicht, wenn die Einbeziehung in das Versorgungssystem - wie bei freischaffenden bildenden Künstlern - im freien Ermessen des mit der Gewährung der zusätzlichen Altersversorgung befassten Personenkreises stand (vgl. Urteil des BSG vom 18. Juni 2004 - B 4 RA 50/02 R-; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 2005 - 1 BvR 1921/04 -, zitiert nach Juris).Das BSG hat in derartigen Fällen wiederholt entschieden, dass alle Regelungen der Versorgungssysteme kein Bundesrecht geworden sind, die eine bewertende Entscheidung ("verdienstvoll") und/oder eine Ermessensentscheidung eines Betriebes, eines Direktors oder einer anderen stattlichen Stelle der DDR vorsahen (vgl. Urteil vom 18. Juni 2003 - B 4 RA 50/02 R - mwN), weil die dafür erforderlichen Entscheidungen nur auf der Grundlage des von der SED-Ideologie geprägten Systems getroffen werden konnten.
- BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 21/02 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung für verdienstvolle Vorsitzende …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 31 R 1709/07
Da derartige Ermessensentscheidungen allein aus der Sicht der DDR und nach deren Maßstab hätten getroffen werden können, dürfen sie mangels sachlicher, objektivierbarer bundesrechtlich nachvollziehbarer Grundlage nicht rückschauend ersetzt werden (BSG Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 3401/R -), denn sonst müsste auf eine ggf. gleichheitswidrige willkürliche Verwaltungspraxis der DDR zurückgegriffen werden (vgl. BSG Urteil vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 21/02 R).
- BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 27/02 R
Neuberechnung einer Bestandsrente bei rückwirkender Einbeziehung in ein …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 31 R 1709/07
Erforderlich ist insoweit ein zweifelsfreier Ausspruch, dass der Versicherte zum 1. August 1991 eine Versorgungsanwartschaft (bzw. einen Versorgungsanspruch) gehabt hat (vgl. BSG Urteil vom 29. Oktober 2002 - B 4 RA 27/02 R-). - BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 31 R 1709/07
20 Bei Personen, die, wie der Versicherte, am 30. Juni 1990 nicht einbezogen waren und auch nicht nachfolgend aufgrund originären Bundesrecht einbezogen wurden, ist allerdings aufgrund einer vom BSG vorgenommenen erweiternden verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG zu prüfen, ob die Nichteinbezogenen aus Sicht des am 1. August 1991 gültigen Bundessrechts nach der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (vgl. Urteile des BSG vom 9. April 2002 -B 4 RA 31/01 R, -B 4 RA 41/01- und - B 4 RA 3/04 - sowie vom 10. April 2002 - B 4 RA 34/01). Dies ist nicht der Fall. - BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R
Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Tätigkeit in …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 31 R 1709/07
20 Bei Personen, die, wie der Versicherte, am 30. Juni 1990 nicht einbezogen waren und auch nicht nachfolgend aufgrund originären Bundesrecht einbezogen wurden, ist allerdings aufgrund einer vom BSG vorgenommenen erweiternden verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG zu prüfen, ob die Nichteinbezogenen aus Sicht des am 1. August 1991 gültigen Bundessrechts nach der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (vgl. Urteile des BSG vom 9. April 2002 -B 4 RA 31/01 R, -B 4 RA 41/01- und - B 4 RA 3/04 - sowie vom 10. April 2002 - B 4 RA 34/01). Dies ist nicht der Fall. - BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 12/04 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 31 R 1709/07
Erforderlich ist vielmehr, dass der Betroffene nach den Regeln des Versorgungssystems tatsächlich einbezogen worden und nach erfolgter Einbeziehung später ausgeschieden ist (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 12/04 R-). - BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R
Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 31 R 1709/07
20 Bei Personen, die, wie der Versicherte, am 30. Juni 1990 nicht einbezogen waren und auch nicht nachfolgend aufgrund originären Bundesrecht einbezogen wurden, ist allerdings aufgrund einer vom BSG vorgenommenen erweiternden verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG zu prüfen, ob die Nichteinbezogenen aus Sicht des am 1. August 1991 gültigen Bundessrechts nach der am 30. Juni 1990 gegebenen Sachlage einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hätten (vgl. Urteile des BSG vom 9. April 2002 -B 4 RA 31/01 R, -B 4 RA 41/01- und - B 4 RA 3/04 - sowie vom 10. April 2002 - B 4 RA 34/01). Dies ist nicht der Fall.