Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - L 9 KR 99/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1882
LSG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - L 9 KR 99/14 (https://dejure.org/2015,1882)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.02.2015 - L 9 KR 99/14 (https://dejure.org/2015,1882)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Februar 2015 - L 9 KR 99/14 (https://dejure.org/2015,1882)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,1882) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 33 Abs 1 S 1 SGB 5, § 13 Abs 3a S 1 SGB 5 vom 20.02.2013, § 13 Abs 3a S 6 SGB 5 vom 20.02.2013
    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Versorgung mit einer Silikonfingerepithese - kein Behinderungsausgleich - keine ausgleichsbedürftige Entstellung - keine Genehmigungsfiktion im Rahmen der Kostenerstattung für im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung bereits ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 13 Abs 3a SGB 5, § 33 SGB 5
    Hilfsmittel - Silikonfingerepithese - Endglied rechter Ringfinger - Behinderungsausgleich - Reine Schmuckfunktion - Entstellung (verneint)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Versorgung mit einer Silikonfingerepithese als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Anspruch auf Versorgung mit einer Silikonfingerepithese als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2014 - L 16 KR 154/14

    Kein Anspruch auf Versorgung mit Aktivrollstuhl - Genehmigungsfiktion

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - L 9 KR 99/14
    Es bleibt offen, ob die Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3a S 6 SGB 5 nur greift, wenn der Antrag eine grundsätzlich von der Krankenkasse innerhalb des Systems der GKV geschuldete Leistung betrifft und sie dem Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebot entspricht (vgl LSG Essen vom 26.5.2014 - L 16 KR 154/14 B ER).

    Vor diesem Hintergrund muss der Senat nicht entscheiden, ob die Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3a Satz 6 SGB V nur greift, wenn der Antrag eine grundsätzlich von der Krankenkasse innerhalb des Systems der GKV geschuldete Leistung betrifft und sie dem Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgebot entspricht (so Landessozialgericht NRW, Beschluss vom 26. Mai 2014, L 16 KR 154/14 B ER, zitiert nach juris, dort Rdnr. 26).

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 66/01 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Damenperücke - Echthaarperücke -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.02.2015 - L 9 KR 99/14
    Ebenso richtig ist zur Überzeugung des Senats auch die Annahme des Sozialgerichts, dass im Fehlen des Endgliedes des rechten Ringfingers keine ausgleichsbedürftige "Entstellung" im Sinne der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 23. Juli 2002, B 3 KR 66/01 R, zitiert nach juris, dort Rdnr. 15 [Echthaarperücke]) liege; dieser körperliche Makel bewegt sich weit unterhalb der Schwelle, ab der eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist, weil es aufgrund eines körperlichen Defizits erschwert oder gar unmöglich ist, sich frei und unbefangen unter den Mitmenschen zu bewegen.
  • SG Mannheim, 27.03.2015 - S 9 KR 3123/14

    Fiktion der Genehmigung eines Leistungsantrags des Versicherten bei Überschreiten

    Daher scheidet es aus, die Wirkung der fiktiven Genehmigung nur auf solche Leistungen zu erstrecken, die die Krankenkasse bei materieller Betrachtung als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen hat (so aber bspw. SG Würzburg, Urteil vom 15.1.2015 - S 11 KR 100/14, offengelassen durch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4.2.2015 - L 9 KR 99/14, SG Dortmund, Beschlüsse vom 16.7.2014 - S 40 KR 742/14 ER und vom 31.1.2014 - S 28 KR 1/14 ER, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.5.2014 - L 16 KR 154/14 B ER und L 16 KR 155/14 B).
  • SG Mannheim, 04.04.2019 - S 15 KR 3170/17

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Fingerepithese

    Der Verlust dieses Fingerendgliedes kann allenfalls die Wirkung einer kleineren ästhetischen Unregelmäßigkeit entfalten (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Februar 2015, L 9 KR 99/14), deren Beseitigung bzw. Kaschierung als kosmetische Maßnahme ohne Krankheitswert in die Eigenverantwortung des Betroffenen fällt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht