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   LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2011 - L 16 R 870/10   

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https://dejure.org/2011,18504
LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2011 - L 16 R 870/10 (https://dejure.org/2011,18504)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.04.2011 - L 16 R 870/10 (https://dejure.org/2011,18504)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. April 2011 - L 16 R 870/10 (https://dejure.org/2011,18504)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 40 SGB 6, § 50 Abs 3 Nr 1 SGB 6, § 51 SGB 6, Art 51 Abs 1 S 1 EGV 883/2004, Art 48 AEUV
    Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute; Anrechnung ausländischer (hier: ungarischer) Versicherungszeiten; Rechtmäßigkeit der Versicherungszeitenfestlegung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 20.01.2005 - C-306/03

    Salgado Alonso - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2011 - L 16 R 870/10
    Ein EU-Mitgliedstaat ist berechtigt, nicht nur eine Wartezeit für die Eröffnung eines Anspruchs auf eine in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehene Rente vorzuschreiben, sondern auch die Art der Versicherungszeiten festzulegen, die für diesen Zweck berücksichtigt werden, sofern die nach den Rechtsvorschriften anderer Mitgliedstaaten zurückgelegten Zeiten unter den gleichen Voraussetzungen berücksichtigt werden, als ob es sich um nach den nationalen Rechtsvorschriften zurückgelegte Zeiten handelte (EuGH, Urteil vom 20. Januar 2005 - C-306/03- Salgado Alonso - juris; Urteil vom 3. März 2011, - C-440/09 - Tomaszewska - juris).
  • EuGH, 03.03.2011 - C-440/09

    Tomaszewska - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Art. 45 Abs. 1 der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.04.2011 - L 16 R 870/10
    Ein EU-Mitgliedstaat ist berechtigt, nicht nur eine Wartezeit für die Eröffnung eines Anspruchs auf eine in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehene Rente vorzuschreiben, sondern auch die Art der Versicherungszeiten festzulegen, die für diesen Zweck berücksichtigt werden, sofern die nach den Rechtsvorschriften anderer Mitgliedstaaten zurückgelegten Zeiten unter den gleichen Voraussetzungen berücksichtigt werden, als ob es sich um nach den nationalen Rechtsvorschriften zurückgelegte Zeiten handelte (EuGH, Urteil vom 20. Januar 2005 - C-306/03- Salgado Alonso - juris; Urteil vom 3. März 2011, - C-440/09 - Tomaszewska - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2012 - L 18 KN 358/10

    Rentenversicherung

    Handelt es sich bei den Zeiten zwischen 1970 und 1974 und erneut von Januar 1979 bis April 1988 somit um rein jugoslawische (serbische) Versicherungszeiten, so kommt ihre Berücksichtigung im Rahmen des strittigen Anspruchs auf Rente für langjährig unter Tage Beschäftigte nach § 238 SGB VI nur dann in Betracht, wenn sie aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen wie inländische Zeiten mit ständigen Arbeiten unter Tage zu berücksichtigen sind (vgl dazu zum EU-Recht bei ungarischen Zeiten: LSG Berlin-Brandenburg, Urt vom 4.4.2011, Az L 16 R 870/10 mwN).
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