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   LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2010 - L 3 R 979/07   

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https://dejure.org/2010,20775
LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2010 - L 3 R 979/07 (https://dejure.org/2010,20775)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.11.2010 - L 3 R 979/07 (https://dejure.org/2010,20775)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. November 2010 - L 3 R 979/07 (https://dejure.org/2010,20775)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2010 - L 3 R 979/07
    Da eine Einbeziehung des Klägers in das Zusatzversorgungssystem der AVItech bis zum 30. Juni 1990 nicht erfolgt ist und ihm durch Einzelfallentscheidung auch keine Versorgungsanwartschaft zuerkannt worden ist, käme eine Anerkennung von Beschäftigungszeiten nur in Betracht, wenn die Beschäftigung des Klägers bei dem VEB Wärmeanlagenbau am Stichtag 30. Juni 1990 (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Termins Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschlüsse vom 04. August 2004, 1 BvR 1597/01, und vom 26. Oktober 2005, 1 BvR 1921/04, 1 BvR 203/05, 1 BvR 445/05 und 1 BvR 1144/05, alle in juris) die Voraussetzungen der VO-AVItech sowie der 2. DB erfüllen würde.

    Es kann daher offen gelassen werden, ob die Gleichbehandlung mit Inhabern einer Versorgungszusage verfassungsrechtlich überhaupt geboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 BvR 1921/04, 1 BvR 203/05, 1 BvR 445/05 und 1 BvR 1144/05, a. a. O.).

    Das Verbot der Neueinbeziehung ist auch verfassungsgemäß (vgl. BVerfG, SozR 4-8560 § 22 Nr. 1).

  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 57/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2010 - L 3 R 979/07
    Hauptzweck muss die industrielle (serienmäßig wiederkehrende) Fertigung, Herstellung, Anfertigung, Fabrikation von Sachgütern bzw. die Errichtung (Massenproduktion) von baulichen Anlagen gewesen sein (BSG, Urteile vom 18. Dezember 2003, B 4 RA 14/03 R, 08. Juni 2004, B 4 RA 57/03 R, 23. August 2007, B 4 RS 3/06 R, und 24. April 2008, B 4 RS 31/07 R, alle in juris).

    Art. 3 Abs. 1 und 3 Grundgesetz gebieten nicht, vorhandene Ungleichheiten rückwirkend zu Lasten der heutigen Beitrags- und Steuerzahler auszugleichen (vgl. BVerfG a.a.O.; BSG, SozR 4-8570 § 1 Nr. 3).

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 41/01 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2010 - L 3 R 979/07
    Mit ihrer hiergegen gerichteten Berufung macht die Beklagte geltend, dass der VEB Wärmeanlagenbau nicht zu den volkseigenen Produktionsbetrieben i. S. d. Zusatzversorgung gezählt habe, denn er habe weder die industrielle Fertigung von Sachgütern betrieben (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 09. April 2002, B 4 RA 41/01 R, in juris) noch habe es sich um einen Baubetrieb, der die massenhafte Neubauproduktion als wirtschaftlichen Hauptzweck gehabt habe, gehandelt (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juni 2003, B 4 RA 1/03 R, in juris).

    Erfasst von der Versorgungsordnung sind nur volkseigene Produktionsbetriebe der Industrie oder des Bauwesens (BSG, Urteil vom 09. April 2002, B 4 RA 41/01 R, SozR 3-8750 § 1 Nr. 6).

  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 1/03 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Parteibetrieb - VEB

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2010 - L 3 R 979/07
    Mit ihrer hiergegen gerichteten Berufung macht die Beklagte geltend, dass der VEB Wärmeanlagenbau nicht zu den volkseigenen Produktionsbetrieben i. S. d. Zusatzversorgung gezählt habe, denn er habe weder die industrielle Fertigung von Sachgütern betrieben (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 09. April 2002, B 4 RA 41/01 R, in juris) noch habe es sich um einen Baubetrieb, der die massenhafte Neubauproduktion als wirtschaftlichen Hauptzweck gehabt habe, gehandelt (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juni 2003, B 4 RA 1/03 R, in juris).

    Der Betrieb war kein solcher des Bauwesens, denn es wurden keine Gebäude serienmäßig hergestellt (vgl. BSG, Urteil vom 18. Juni 2003, B 4 RA 1/03 R, a.a.O.).

  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2010 - L 3 R 979/07
    Eine nachträgliche Korrektur der im Bereich der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme getroffenen Entscheidungen der DDR ist bundesrechtlich nicht erlaubt, auch soweit diese in sich willkürlich sein sollten, da der Einigungsvertrag grundsätzlich nur die Übernahme zum 03. Oktober 1990 bestehender Versorgungsansprüche und -anwartschaften von "Einbezogenen" in das Bundesrecht versprochen und Neueinbeziehungen ausdrücklich verboten hat (BSG, Urteil vom 09. April 2002, B 4 RA 41/04 R, in juris).
  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2010 - L 3 R 979/07
    Hierbei muss die industrielle Fertigung von Sachgütern oder Bauwerken i. S. einer durch Wiederholung von gleichartigen Bearbeitungsvorgängen unter Einsatz von Maschinen für den Vertrieb mit Massenausstoß von Endprodukten dem Betrieb das Gepräge gegeben haben (BSG, Urteile vom 06. Mai 2004, B 4 RA 44/03 R, und vom 27. Juli 2004, B 4 RA 11/04 R, beide in juris).
  • BSG, 18.12.2003 - B 4 RA 14/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2010 - L 3 R 979/07
    Hauptzweck muss die industrielle (serienmäßig wiederkehrende) Fertigung, Herstellung, Anfertigung, Fabrikation von Sachgütern bzw. die Errichtung (Massenproduktion) von baulichen Anlagen gewesen sein (BSG, Urteile vom 18. Dezember 2003, B 4 RA 14/03 R, 08. Juni 2004, B 4 RA 57/03 R, 23. August 2007, B 4 RS 3/06 R, und 24. April 2008, B 4 RS 31/07 R, alle in juris).
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 3/06 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2010 - L 3 R 979/07
    Hauptzweck muss die industrielle (serienmäßig wiederkehrende) Fertigung, Herstellung, Anfertigung, Fabrikation von Sachgütern bzw. die Errichtung (Massenproduktion) von baulichen Anlagen gewesen sein (BSG, Urteile vom 18. Dezember 2003, B 4 RA 14/03 R, 08. Juni 2004, B 4 RA 57/03 R, 23. August 2007, B 4 RS 3/06 R, und 24. April 2008, B 4 RS 31/07 R, alle in juris).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2010 - L 3 R 979/07
    In dem Verfahren nach § 8 AAÜG, das einem Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) ähnlich und außerhalb des Rentenverfahrens durchzuführen ist (BSG, SozR 3-8570 § 8 Nr. 2, S. 72 ff.), ist die Beklagte nur dann zu den vom Kläger begehrten Feststellungen verpflichtet, wenn dieser dem persönlichen Anwendungsbereich des AAÜG nach § 1 Abs. 1 unterfällt.
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 04.11.2010 - L 3 R 979/07
    Dabei wird der Hauptzweck nicht dadurch geändert, dass von dem Betrieb auch (nachgeordnet oder begleitend) produktionstechnische Aufgaben zu erfüllen waren (vgl. zur Definition und Zweckbestimmung der volkseigenen Produktionsbetriebe der Industrie oder des Bauwesens im Sinne des Versorgungsrechts grundlegend BSG, Urteile vom 09. April 2004, B 4 RA 3/02 R und vom 10. April 2004, B 4 RA 10/02 R, beide in juris).
  • BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 31/07 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2009 - L 3 R 400/07

    Feststellung der Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der zusätzlichen

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 10/02 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz - Beschäftigung in einem

  • BSG, 06.05.2004 - B 4 RA 44/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2012 - L 12 R 772/10

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Dass im Rahmen dieser hauptsächlichen Betriebstätigkeit - entsprechend der allgemeinen Zielsetzung des KVE aber dennoch letztlich nur als Nebenprodukt des Betreibens eigener Kraftwerke - auch Energie (Wärme) erzeugt und zur Versorgung an Endabnehmer weiter geleitet und verbraucht worden sei, wie von dem Zeugen W, der nach seinen Angaben u.a. seit 1977 im Zentralvorstand des IG Bergbau und Energie (mithin einem Rechtsvorgänger des Prozessbevollmächtigten) als Verhandlungsführer tätig war, betont worden ist, führt nicht dazu, dass der VEB Wärmeanlagenbau als Versorgungsbetrieb in vorstehendem Sinne anzusehen wäre (so auch LSG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 20. Februar 2012 [a.a.O.] sowie LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 14. Januar 2009 - L 3 R 400/07 - [Juris] und vom 6. Oktober 2009 - L 3 R 542/09 - Juris, Urteile vom 9. Juni 2010 - L 22 R 1085/09 ZWV - [unveröffentlicht] und vom 4. November 2010 - L 3 R 979/07 - [Juris; die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde wurde mit Beschluss des BSG vom 16. März 2011 - B 5 RS 74/10 B - als unzulässig verworfen] sowie Sächsisches LSG, Urteil vom 27. April 2010 - L 4 RS 790/09 - [nicht veröffentlicht].
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - L 31 R 986/10

    Jahresendprämie

    Nach diesen Maßstäben gehörte der Beschäftigungsbetrieb des Klägers zum 30. Juni 1990 nicht zu den Produktionsbetrieben der Industrie oder des Bauwesens, wie der 3. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in seinen Urteilen (siehe insoweit die Veröffentlichungen bei juris) vom 4. November 2010 (L 3 R 979/07), vom 6. Oktober 2009 (L 3 R 542/09) sowie vom 14. Januar 2009 (L 3 R 400/07) bereits entschieden hat.
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