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   LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 3 U 129/11   

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https://dejure.org/2012,11123
LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 3 U 129/11 (https://dejure.org/2012,11123)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.03.2012 - L 3 U 129/11 (https://dejure.org/2012,11123)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. März 2012 - L 3 U 129/11 (https://dejure.org/2012,11123)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 20.11.2003 - 2 U 22/97
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 3 U 129/11
    Im Hinblick auf den Unfall vom 13. Januar 1979 wurde ein Verwaltungs- und gerichtliches Verfahren (Aktenzeichen des Sozialgerichts Potsdam: S 2 U 22/97) durchgeführt, in dessen Rahmen der Kläger geltend machte, dieser Unfall habe bei ihm im Bereich des rechten Kniegelenks Gesundheitsschäden (Meniskusschaden und Gonarthrose) hinterlassen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten (Gz.), der BGHW (Gz.) sowie der Gerichtsakten des SG Potsdam zu den Az. S 12 U 23/08, S 2 U 90/95 und S 2 U 22/97 verwiesen.

    Die Tatsache, dass in dem Rechtsstreit S 2 U 22/97 ein rechtsseitiger Meniskusschaden nicht als Folge eines Arbeitsunfalls vom 13. Januar 1979 festgestellt werden konnte, spricht nicht dagegen, dass der im April 1980 in der Operation nachgewiesene Befund traumatisch war.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 2 U 272/07

    Arbeitstechnische Voraussetzungen; Drittelbelastung; primäre Meniskopathie;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 3 U 129/11
    Ein danach für die Anerkennung als BK zu fordernder primärer Meniskusschaden (vgl. hierzu auch Urteile des Bayer. LSG vom 24. Oktober 2011 - L 537/09 - und des LSG Berlin-Brandenburg vom 17. Dezember 2009 - L 2 U 621/08 - sowie vom 21. Januar 2010 - L 2 U 272/07 -, alle zitiert nach Juris), der als berufsbedingt anerkannt werden könnte, liegt nach den Ausführungen der Sachverständigen Dr. I und Dr. R nicht vor.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - L 2 U 621/08

    Ablehnung des Antrags wegen grober Nachlässigkeit; Fristsetzung; Bestimmung des

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 3 U 129/11
    Ein danach für die Anerkennung als BK zu fordernder primärer Meniskusschaden (vgl. hierzu auch Urteile des Bayer. LSG vom 24. Oktober 2011 - L 537/09 - und des LSG Berlin-Brandenburg vom 17. Dezember 2009 - L 2 U 621/08 - sowie vom 21. Januar 2010 - L 2 U 272/07 -, alle zitiert nach Juris), der als berufsbedingt anerkannt werden könnte, liegt nach den Ausführungen der Sachverständigen Dr. I und Dr. R nicht vor.
  • OLG Bremen, 24.02.2000 - 2 U 90/95

    Kündigung aus wichtigem Grund und Annahme grober Mängel bei einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 3 U 129/11
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten (Gz.), der BGHW (Gz.) sowie der Gerichtsakten des SG Potsdam zu den Az. S 12 U 23/08, S 2 U 90/95 und S 2 U 22/97 verwiesen.
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 20/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtstatsachen zur Auslegung einer Rechtsnorm:

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 3 U 129/11
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. Bundessozialgericht in SozR 4-2700 § 9 Nr. 7 und SozR 4-2700 § 8 Nr. 17) Ein Zusammenhang ist hinreichend wahrscheinlich, wenn nach herrschender ärztlich-wissenschaftlicher Lehrmeinung mehr für als gegen ihn spricht und ernste Zweifel an einer anderen Ursache ausscheiden (vgl. BSG a. a. O.).
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 16/00 R

    Berufskrankheit - Tatbestandsmerkmal - arbeitstechnische Voraussetzung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 3 U 129/11
    Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß im Sinne des Vollbeweises - also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung für die Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des BSG vom 02. Mai 2001 - B 2 U 16/00 -, in ">551%20RVO%20Nr.%2016#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2200 § 551 RVO Nr. 16, Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 7/98 R -, zitiert nach Juris).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 3 U 129/11
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. Bundessozialgericht in SozR 4-2700 § 9 Nr. 7 und SozR 4-2700 § 8 Nr. 17) Ein Zusammenhang ist hinreichend wahrscheinlich, wenn nach herrschender ärztlich-wissenschaftlicher Lehrmeinung mehr für als gegen ihn spricht und ernste Zweifel an einer anderen Ursache ausscheiden (vgl. BSG a. a. O.).
  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 69/87

    Fahrunsicherheit - Fahruntüchtigkeit - Wegeunfall - Heimweg - Arbeitsunfall

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 3 U 129/11
    Eine solche Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, wenn nach vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Faktoren ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass die richterliche Überzeugung hierauf gestützt werden kann (Urteile des BSG vom 06. April 1989 - 2 RU 69/87 -, zitiert nach Juris; vom 02. Februar 1978 - 8 RU 66/77 -, in BSGE 45, 285, 286).
  • BSG, 02.02.1999 - B 2 U 7/98 R

    Unfallversicherungsschutz - ehrenamtliche Tätigkeit - arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 3 U 129/11
    Dabei müssen die Krankheit, die versicherte Tätigkeit und die durch sie bedingten schädigenden Einwirkungen einschließlich deren Art und Ausmaß im Sinne des Vollbeweises - also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - nachgewiesen werden, während für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung für die Entschädigungspflicht, der nach der auch sonst im Sozialrecht geltenden Lehre von der wesentlichen Bedingung zu bestimmen ist, grundsätzlich die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit - nicht allerdings die bloße Möglichkeit - ausreicht (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des BSG vom 02. Mai 2001 - B 2 U 16/00 -, in ">551%20RVO%20Nr.%2016#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2200 § 551 RVO Nr. 16, Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 7/98 R -, zitiert nach Juris).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2012 - L 3 U 129/11
    Eine solche Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, wenn nach vernünftiger Abwägung aller Umstände den für den Zusammenhang sprechenden Faktoren ein deutliches Übergewicht zukommt, so dass die richterliche Überzeugung hierauf gestützt werden kann (Urteile des BSG vom 06. April 1989 - 2 RU 69/87 -, zitiert nach Juris; vom 02. Februar 1978 - 8 RU 66/77 -, in BSGE 45, 285, 286).
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