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   LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2014 - L 22 R 85/14 B PKH   

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https://dejure.org/2014,10845
LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2014 - L 22 R 85/14 B PKH (https://dejure.org/2014,10845)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.05.2014 - L 22 R 85/14 B PKH (https://dejure.org/2014,10845)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Mai 2014 - L 22 R 85/14 B PKH (https://dejure.org/2014,10845)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2014 - L 22 R 85/14
    Bei der Entscheidung über die Beiordnung eines nicht am Prozessgericht (im Gerichtsbezirk) niedergelassenen Rechtsanwalts hat das Gericht also immer zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 121 Abs. 4 ZPO vorliegen (Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluss vom 23. Juni 2004 - XII ZB 61/04, abgedruckt in BGHZ 159, 370 = NJW 2004, 2749).

    Zur Beurteilung, ob besondere Umstände die Beiordnung eines weiteren Verkehrsanwalts erfordern, sind die rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten des Rechtsstreits und die subjektiven Prozessführungsfähigkeiten der Partei maßgebend (Geimer in Zöller, Zivilprozessordnung, Kommentar, 30. Auflage 2014, § 121 Rdnr. 18; BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004, XII ZB 61/04 unter Hinweis auf Zöller, a.a.O., 24. Auflage, § 121 Rdnr. 18).

    Danach ist im Falle der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts am Sitz des Gerichts auch die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Verkehrsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz ZPO anzusehen (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - XII ZB 61/04, m.w.N.; zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Verkehrsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung vgl. auch Bundesarbeitsgericht - BAG -, Beschluss vom 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/03, abgedruckt in NJW 2005, 3083; BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 1/06, abgedruckt in NJW 2006, 3783).

  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2014 - L 22 R 85/14
    Danach ist im Falle der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts am Sitz des Gerichts auch die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Verkehrsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz ZPO anzusehen (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - XII ZB 61/04, m.w.N.; zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Verkehrsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung vgl. auch Bundesarbeitsgericht - BAG -, Beschluss vom 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/03, abgedruckt in NJW 2005, 3083; BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 1/06, abgedruckt in NJW 2006, 3783).

    Der BGH hat im Beschluss vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 1/06 unter Darstellung der dazu vertretenen unterschiedlichen Rechtsansichten eine solche Einschränkung ohne ein ausdrücklich erklärtes Einverständnis des betroffenen Rechtsanwalts auch mit Blick auf dessen eigenes Beschwerderecht für zulässig erachtet, da in einem Beiordnungsantrag eines Rechtsanwalts, bei dem die Kenntnis des Mehrkostenverbots des § 121 Abs. 3 ZPO vorauszusetzen ist, regelmäßig ein konkludentes Einverständnis mit einer entsprechenden Einschränkung der Beiordnung enthalten ist, es sei denn in einem solchen Beiordnungsantrag wird einer solchen Einschränkung ausdrücklich widersprochen (zur Kritik an dieser Entscheidung vgl. Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, a. a. O., § 46 Rdnrn. 42 bis 45).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.06.2011 - L 8 AY 1/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2014 - L 22 R 85/14
    Derjenige, der auf Kosten der Landeskasse durch einen Rechtsanwalt vertreten wird, soll nicht bessergestellt werden als eine nicht bedürftige Person, die diese Vertretung aus eigenen Mitteln bestreiten und die kostengünstigste und sparsamste Variante auswählen muss (so auch Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 07. Juni 2011 - L 8 AY 1/11 B, zitiert nach juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - 2 M 30.11

    Prozesskostenhilfe; Visumsverfahren; Verwandtenbesuch; Verkehrsanwalt;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2014 - L 22 R 85/14
    Ob daraus jedoch folgt, dass ein solcher ausländischer Rechtsanwalt auch beigeordnet werden könnte (vgl. Geimer in Zöller, a.a.O., § 121 Rdnr. 18; umfassend dazu Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09. Januar 2012 - OVG 2 M 30.11, abgedruckt in NJW 2012, 1749), kann dahin stehen.
  • OLG Köln, 15.06.2011 - 4 WF 116/11

    Voraussetzungen der Beiordnung eines nicht beim Prozessgericht niedergelassenen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2014 - L 22 R 85/14
    Danach ist lediglich die Zuziehung eines am Wohnort niedergelassenen Rechtsanwalts als Verkehrsanwalt zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung notwendig (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 15. Juni 2011 - 4 WF 116/11, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2014 - L 22 R 85/14
    Im Rahmen der durch Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i. V. m. dem allgemeinen Rechtsstaatsprinzip gebotenen weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung ihres Rechtsschutzes (Hinweis auf Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 04. Februar 2004 - 1 BvR 596/03 - abgedruckt in NJW 2004, 1789) ist bei der Auslegung auch die neuere Rechtsprechung des BGH zur Erstattung der Kosten für Verkehrsanwälte zu beachten.
  • OLG München, 16.02.2011 - 11 W 224/11

    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Verkehrsanwalts einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2014 - L 22 R 85/14
    Die Hinzuziehung eines ausländischen Verkehrsanwalts ist daher in der Regel zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig (vgl. Oberlandesgericht - OLG - München, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 11 W 224/11 m. w. N., zitiert nach juris).
  • BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/03

    Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung - Bedingungen eines am Gerichtsort

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 05.05.2014 - L 22 R 85/14
    Danach ist im Falle der Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts am Sitz des Gerichts auch die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Verkehrsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz ZPO anzusehen (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - XII ZB 61/04, m.w.N.; zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Verkehrsanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung vgl. auch Bundesarbeitsgericht - BAG -, Beschluss vom 18. Juli 2005 - 3 AZB 65/03, abgedruckt in NJW 2005, 3083; BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - XI ZB 1/06, abgedruckt in NJW 2006, 3783).
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