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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2006 - L 30 B 168/04 AL   

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https://dejure.org/2006,26606
LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2006 - L 30 B 168/04 AL (https://dejure.org/2006,26606)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.03.2006 - L 30 B 168/04 AL (https://dejure.org/2006,26606)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. März 2006 - L 30 B 168/04 AL (https://dejure.org/2006,26606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 557
  • AnwBl 2006, 504
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2013 - L 9 AL 367/12
    Umstritten ist lediglich, ob und unter welchen Voraussetzungen eine unterbliebene Sachstandanfrage bei der nach § 193 Abs. 1 SGG nach Erledigung der Untätigkeitsklage zu treffenden Kostengrundentscheidung berücksichtigt werden und eine Kostentragungspflicht der Behörde bei an sich zulässiger und begründeter Untätigkeitsklage unter Veranlassungsgesichtspunkten ausschließen oder einschränken kann (vgl. hierzu im Überblick LSG Baden- Württemberg, Beschl. v. 14.09.2005 - L 10 LW 4563/04 AK-B -, juris Rn. 29 ff. m.w.N.; siehe auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 06.03.2006 - L 30 B 168/04 AL -, juris Rn. 9 ff.; Hessisches LSG, Beschl. v. 15.02.2008 - L 7 B 184/07 AS -, juris Rn. 18 ff.).
  • SG Bremen, 13.11.2016 - S 21 AS 231/15

    Anforderungen an die Tragung der notwendigen außergerichtlichen Kosten

    Das Gericht schließt sich insofern der Auffassung an, dass eine allgemeine Pflicht zur Sachstandsanfrage vor Erhebung einer Untätigkeitsklage nicht besteht bzw. eine Nachfrage bei der Behörde nur unter besonderen Umständen erforderlich ist (vgl. SG Köln, aaO; Hessisches LSG, Beschluss vom 15.02.2008, Az. L 7 B 184/07 AS; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2006, Az. L 30 B 168/04 AL und LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.09.2005, Az. L 10 LW 4563/04 AK-B).
  • VerfG Brandenburg, 16.06.2023 - VfGBbg 35/22

    Verfassungsbeschwerde, teilweise zulässig und begründet; Kostengrundentscheidung;

    Eine Pflicht, vor der Erhebung einer Untätigkeitsklage den Sachstand zu erfragen, besteht nicht generell, sondern nur unter besonderen Umständen des Einzelfalls (vgl. z. B. LSG Bln-Brbg, Beschluss vom 6. März 2006 - L 30 B 168/04 AL -, Rn. 12, juris; LSG BW, Beschluss vom 14. September 2005 - L 10 LW 4563/04 AK-B -, Rn. 28 ff., juris; LSG MV, Beschluss vom 16. August 2011 - L 8 B 296/09 -, Rn. 13, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.05.2007 - L 18 B 426/06

    Kostentragung im sozialgerichtlichen Verfahren bei Untätigkeitsklage

    Der fehlende Nachweis des Zugangs des Abhilfebescheides sowie die bestehenden Zweifel über den Zugang und die vorherige schriftliche Erinnerung der Klägerin an die Bescheidung vor Erhebung der Untätigkeitsklage rechtfertigen dann die Auferlegung der Kosten für die Untätigkeitsklage (ebenso LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06. März 2006 - L 30 B 168/04 AL -, veröffentlicht in juris).
  • SG Berlin, 20.01.2012 - S 174 AS 31567/11

    Sozialgerichtliches Verfahren; Kostenerstattung nach erledigter

    Aus welchen Gründen dies der Fall sein sollte, erschließt sich der Kammer nicht, weil es Aufgabe des Leistungsträgers ist, dass das Verwaltungsverfahren innerhalb der Sperrfrist des § 88 SGG abgeschlossen ist (ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2006, L 30 B 168/04 AL; Hintz in BeckOK, Stand 01.12.2011, § 88, Rn. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.03.2016 - L 3 SB 4565/15
    Bei Abwägung aller Einzelheiten entspricht es daher der Billigkeit, dass der Beklagte der Klägerin die Hälfte ihrer außergerichtlichen Kosten des Klageverfahrens zu erstatten hat (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2006 - L 30 B 168/04 AL - juris Rn. 11, 12; siehe zum Ganzen Roller in: von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Auflage, § 13, Rn. 9).
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