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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2013 - L 2 U 72/12   

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https://dejure.org/2013,8345
LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2013 - L 2 U 72/12 (https://dejure.org/2013,8345)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.03.2013 - L 2 U 72/12 (https://dejure.org/2013,8345)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. März 2013 - L 2 U 72/12 (https://dejure.org/2013,8345)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 8 Abs 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - betriebliches Interesse - Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der Personalgewinnung - Interessenbekundungsverfahren - Abgrenzung: Bewerbung für eine Beamtenlaufbahn

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2013 - L 2 U 72/12
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (vgl. BSG Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 RBSGE 94, 262, RdNr 5; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 RBSGE 94, 269, RdNr 5; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 RBSGE 96, 196, 198 RdNr 10; Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24).

    Maßgebliche Frage ist dabei, ob die zum Unfall führende Verrichtung wesentlich dazu bestimmt war, dem versicherten Zweck zu dienen, wobei alle entscheidenden Einzelheiten in der Person des Handelnden und im Arbeitsvorgang sowie das sich daraus ergebende Gesamtbild in Betracht zu ziehen sind (vgl. etwa BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 14 Rn. 13-15 m. w. N.).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2013 - L 2 U 72/12
    Für die tatsächlichen Grundlagen dieser Wertentscheidung ist der volle Nachweis zu erbringen; es muss bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens der volle Beweis für das Vorliegen der versicherten Tätigkeit als erbracht angesehen werden können; es muss also sicher feststehen, dass eine versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSG, Urteil vom 20. Januar 1987, 2 RU 27/86, BSGE 61, 127, 128 m. w. N.).
  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2013 - L 2 U 72/12
    Vielmehr ist der innere Zusammenhang wertend zu ermitteln, wobei es darauf ankommt, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSG, Urteil vom 05. Mai 1994 - 2 RU 26/93 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 19 m. w. N.).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2013 - L 2 U 72/12
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (vgl. BSG Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 RBSGE 94, 262, RdNr 5; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 RBSGE 94, 269, RdNr 5; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 RBSGE 96, 196, 198 RdNr 10; Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2013 - L 2 U 72/12
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (vgl. BSG Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 RBSGE 94, 262, RdNr 5; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 RBSGE 94, 269, RdNr 5; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 RBSGE 96, 196, 198 RdNr 10; Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24).
  • BSG, 04.09.2007 - B 2 U 24/06 R

    Ggesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang - sachlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2013 - L 2 U 72/12
    Für einen Arbeitsunfall eines Versicherten ist danach im Regelfall erforderlich, dass seine Verrichtung zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer oder sachlicher Zusammenhang), sie zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis - dem Unfallereignis - geführt (Unfallkausalität) und dass das Unfallereignis einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität); das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheitserstschadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist keine Voraussetzung für die Feststellung eines Arbeitsunfalls (vgl. BSG Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 RBSGE 94, 262, RdNr 5; Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 RBSGE 94, 269, RdNr 5; Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 RBSGE 96, 196, 198 RdNr 10; Urteil vom 4. September 2007 - B 2 U 24/06 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 24).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 2983/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2013 - L 2 U 72/12
    Soweit in der Rechtsprechung verschiedentlich so genannte Fortbildungsmaßnahmen, die dann aber immer mit Dienstreisen verbunden waren, nicht als versicherte Tätigkeit anerkannt worden sind, handelte es sich hierbei stets um Maßnahmen mit einem eher dem Freizeitbereich zuzuordnenden Inhalts wie zum Beispiel Gokartrennen (Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. November 2010, L 8 U 2983/10, zitiert nach Juris), die maximal allgemeine Fähigkeiten wie Teamgeist, Erarbeitung von Problemlösungsstrategien oder Ähnliches vermitteln sollten und bei denen die Rechtsprechung angenommen hat, dass tatsächlich nicht die Fortbildung, sondern der Freizeitwert der Veranstaltung im Vordergrund stand.
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.11.2008 - L 8 U 69/07

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Untersuchungen,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2013 - L 2 U 72/12
    Soweit die Beklagte sich auf das Urteil des Landessozialgericht Schleswig-Holstein vom24. November 2008 (L 8 U 69/07, zitiert nach Juris) bezieht, ist der dortige Sachverhalt mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
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