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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2018 - L 18 AS 1284/18 B ER   

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https://dejure.org/2018,26807
LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2018 - L 18 AS 1284/18 B ER (https://dejure.org/2018,26807)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.08.2018 - L 18 AS 1284/18 B ER (https://dejure.org/2018,26807)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. August 2018 - L 18 AS 1284/18 B ER (https://dejure.org/2018,26807)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 S 1 SGB 2, § 9 SGB 2, § 12 SGB 2, § 24 Abs 5 S 2 SGB 2, § 2033 Abs 1 BGB
    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Anrechnung von Einkommen und Vermögen; Erbteil als verwertbares Vermögen; Folgenabwägung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren über vorläufige Leistungsgewährung; darlehensweise Leistungsgewährung gegen Verpfändung eines Erbanteils als ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 24 Abs 5 SGB 2, § 5 Abs 1 Nr 2a SGB 5, § 188 Abs 4 SGB 5
    Einstweilige Anordnung - Miterbenanteil an einem Nachlassgrundstück - Vermögen - Verwertbarkeit - dingliche Sicherung - Darlehen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2018 - L 18 AS 1284/18
    Zu den Vermögensgegenständen, die vorliegend in die Prüfung der Hilfebedürftigkeit nach §§ 9, 12 SGB II einzubeziehen sind (vgl zum Ganzen BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 42/07 R = SozR 4-4200 § 12 Nr. 12), gehören der Anteil an dem Nachlass, über den der Kläger (allein) nach § 2033 Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verfügen kann, der Miteigentumsanteil an den Grundstücken in ungeteilter Erbengemeinschaft und der Anspruch auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft (§§ 2042 ff BGB).

    Dieser gegenwärtige Verkaufspreis ist dem Substanzwert gegenüber zu stellen (vgl BSG, Urteil vom 27. Januar 2009 - B 14 AS 42/07 R - Rn 37).

  • OLG Hamburg, 19.08.2015 - 2 U 16/13

    Vermächtnis in Form eines Nießbrauchs an einer in den Nachlass fallenden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2018 - L 18 AS 1284/18
    Die entsprechende (deklaratorische) Eintragung im Grundbuch, die verlautbart, dass der Gesamthandsanteil des Antragstellers belastet ist und der die Regelung des § 2033 Abs. 2 BGB nicht entgegen steht, ist ebenfalls nicht an die Zustimmung der Miterben gebunden (vgl zum Ganzen Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. August 2015 - 2 U 16/13 - juris - unter Bezugnahme auf Rspr des Reichsgerichts <RGZ 90, 232>).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 56/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2018 - L 18 AS 1284/18
    Ob möglicherweise von einer offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit der Verwertung auszugehen war, weil der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes stand bzw steht (vgl BSG vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 56/06 R - juris Rn 34; BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 5 Rn 22 unter Hinweis auf die entsprechende Rspr zur Alhi), hängt davon ab, welchen Verkehrswert der Vermögensgegenstand gegenwärtig auf dem Markt hat.
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2018 - L 18 AS 1284/18
    Ob möglicherweise von einer offensichtlichen Unwirtschaftlichkeit der Verwertung auszugehen war, weil der zu erzielende Gegenwert in einem deutlichen Missverhältnis zum wirklichen Wert des zu verwertenden Vermögensgegenstandes stand bzw steht (vgl BSG vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 56/06 R - juris Rn 34; BSG SozR 4-4200 § 12 Nr. 5 Rn 22 unter Hinweis auf die entsprechende Rspr zur Alhi), hängt davon ab, welchen Verkehrswert der Vermögensgegenstand gegenwärtig auf dem Markt hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.12.2018 - L 9 AS 903/18
    Da die Antragstellerin das Angebot des Antragsgegners, ihr Leistungen darlehensweise unter der Bedingung der Eintragung einer Sicherheitshypothek zu gewähren nicht annimmt, fehlt es im Übrigen auch an einer besonderen Eilbedürftigkeit des Verfahrens und damit an einem Anordnungsgrund (ebenso: LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Mai 2014 - L 2 AS 702/14 B ER, Rn. 2 ff.; zudem kein Rechtsschutzbedürfnis: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. August 2018 - L 18 AS 1284/18 B ER, Rn.6).
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