Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - L 12 R 88/14 ZVW, vorher L 12 R 606/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44959
LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - L 12 R 88/14 ZVW, vorher L 12 R 606/10 (https://dejure.org/2014,44959)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.11.2014 - L 12 R 88/14 ZVW, vorher L 12 R 606/10 (https://dejure.org/2014,44959)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 2014 - L 12 R 88/14 ZVW, vorher L 12 R 606/10 (https://dejure.org/2014,44959)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,44959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 88 SGG
    Untätigkeit eines Sozialversicherungsträgers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untätigkeitsklage im Zusammenhang mit einer Rentennachzahlung; Klageänderung von einer Leistungsklage zu einer Untätigkeitsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untätigkeitsklage im Zusammenhang mit einer Rentennachzahlung; Klageänderung von einer Leistungsklage zu einer Untätigkeitsklage

  • rechtsportal.de

    Untätigkeitsklage im Zusammenhang mit einer Rentennachzahlung

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 31/12 R

    Abtretung einer Rentenleistung - Vorverfahren - Leistungsklage -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - L 12 R 88/14
    Auf die vom Senat zugelassene und von der Beklagten eingelegte Revision hat das Bundessozialgericht (BSG) durch Urteil vom 24. Oktober 2013 (B 13 R 31/12 R) das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. April 2012 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

    Aufgrund der Rechtsauffassung des BSG in seiner Entscheidung vom 24. Oktober 2013 (B 13 R 31/12 R), an die der Senat gebunden ist (§ 170 Abs. 5 SGG) wird deutlich, dass ein entscheidungsreifer Prozess keineswegs - auch heute noch nicht - vorliegt, denn die Anfechtungsklage (neben der Leistungsklage) würde ohne den Erlass eines (weiteren) Bescheides der Beklagten (hierzu sogleich) weiterhin unzulässig sein.

    Zur Anwendung von § 53 Abs. 2 Nr. 1 SGB I, sofern die Beklagte hiervon ausgehen sollte, stehen ihr u.a. einerseits die Erwägungen des BSG (Urteil vom 24. Oktober 2013 - B 13 R 31/12 R - juris Rn. 22 f. m.w.N.) zur Verfügung, "dass die in § 53 Abs. 2 Nr. 1 SGB I enthaltene Formulierung 'im Vorgriff auf fällig gewordene Sozialleistungen' der Wirksamkeit der hier vor Fälligkeit der Sozialleistung (1.1.2001) vereinbarten Abtretung (15.12.2000) dann nicht entgegenstünde, wenn nach dieser Norm ausreichend wäre, dass die Sozialleistung im Zeitpunkt vor dem Erbringen der Vorleistung bereits fällig gewesen ist.

  • BGH, 21.02.1975 - V ZR 148/73

    Begriff der rügelosen Einlassung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - L 12 R 88/14
    Dem steht auch nicht entgegen, dass mit der geänderten Klage ein bereits entscheidungsreifer Prozess auf eine ganz neue Grundlage gestellt wird, d.h. ein völlig neuer Streitstoff zu beurteilen und zu entscheiden ist, ohne dass hierfür das Ergebnis der bisherigen Prozessführung verwertet werden könnte (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Mai 1990 - 11 BAr 143/88 -, juris BVerwG DÖV 1970, 498, 499; BGH NJW 1975, 1228, 1229).
  • BSG, 17.05.1990 - 11 BAr 143/88
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - L 12 R 88/14
    Dem steht auch nicht entgegen, dass mit der geänderten Klage ein bereits entscheidungsreifer Prozess auf eine ganz neue Grundlage gestellt wird, d.h. ein völlig neuer Streitstoff zu beurteilen und zu entscheiden ist, ohne dass hierfür das Ergebnis der bisherigen Prozessführung verwertet werden könnte (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Mai 1990 - 11 BAr 143/88 -, juris BVerwG DÖV 1970, 498, 499; BGH NJW 1975, 1228, 1229).
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 87/94

    Vergleichbare Leistungen und rechtzeitige Erfüllung der Leistungsverpflichtung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - L 12 R 88/14
    Für die Auslegung ist zwar der Inhalt der Erklärung, nicht die äußere Form entscheidend (BSGE SozR 3 - 1300 § 104 Nr. 9); das äußere Erscheinungsbild kann aber wesentliche Hinweise geben (vgl. BVerwGE 57, 26).
  • BSG, 05.09.2006 - B 4 R 71/06 R

    Einbehaltung von Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung aus der Rente durch

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - L 12 R 88/14
    Maßgebend ist, wie der Empfänger die Erklärung nach den Umständen des Einzelfalles verstehen musste (BSGE 97, 63, 66; BSG, Urteil vom 25. Januar 2011 - B 5 R 14/10 R -), d.h. ob er sie als verbindliche hoheitliche Regelung erkennen konnte und bejahendenfalls mit welchem Regelungsinhalt.
  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 60/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - L 12 R 88/14
    Zwar mag dem Gesetzgeber, jedenfalls soweit juristische Personen des öffentlichen Rechts und die privaten Pflegeversicherungsunternehmen betroffen sind, in § 193 Abs. 4 SGG ein Fehler bei der Formulierung des Gesetzes unterlaufen sein (so Groß a.a.O.), jedoch ist dieser Fehler vom Gesetzgeber selbst zu korrigieren, vgl. BSG, Urteil vom 06. September 2007 - B 14/7b AS 60/06 R -.
  • BSG, 25.01.2011 - B 5 R 14/10 R

    Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über Zinsanspruch von Amts wegen -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - L 12 R 88/14
    Maßgebend ist, wie der Empfänger die Erklärung nach den Umständen des Einzelfalles verstehen musste (BSGE 97, 63, 66; BSG, Urteil vom 25. Januar 2011 - B 5 R 14/10 R -), d.h. ob er sie als verbindliche hoheitliche Regelung erkennen konnte und bejahendenfalls mit welchem Regelungsinhalt.
  • BSG, 29.01.2014 - B 5 R 36/12 R

    Befugnis der Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Ausgestaltung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - L 12 R 88/14
    Im Rechtsverkehr ist die sog. Vorausabtretung anerkannt." Andererseits ist die Entscheidung des BSG (Urteil v. 29. Januar 2014 - B 5 R 36/12 R - juris Rn. 18 m.w.N.) zu berücksichtigen, wonach entsprechend dem Wortlaut des § 53 Abs. 2 Nr. 1 SGB I die betroffenen Ansprüche schon bei der Abtretung fällig gewesen sein müssen.
  • BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 52.77

    Ersatzpflicht des erbenden Ehegatten - Hilfeempfänger - Mehrheit von Erben -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - L 12 R 88/14
    Für die Auslegung ist zwar der Inhalt der Erklärung, nicht die äußere Form entscheidend (BSGE SozR 3 - 1300 § 104 Nr. 9); das äußere Erscheinungsbild kann aber wesentliche Hinweise geben (vgl. BVerwGE 57, 26).
  • BSG, 04.09.1958 - 4 RJ 105/57
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - L 12 R 88/14
    Die Klageänderung ist schließlich auch noch im Berufungsverfahren (§ 153 Abs. 1 i.V.m. § 99 SGG) möglich; vgl. BSGE 8, 113.
  • BVerwG, 27.02.1970 - IV C 28.67

    Rechtsmittel

  • BSG, 16.03.2022 - B 6 KA 34/21 B

    Entziehung einer Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung; Rechtsfolgen

    Die Einbeziehung eines Anspruchs auf (Wieder-)Zulassung in einen Rechtsstreit betreffend die Nichtigkeit der Zulassungsentziehung ist keinesfalls sachdienlich, zumal die ebenfalls erhobene Untätigkeitsklage nach § 88 Abs. 1 SGG bei vorverfahrenspflichtigen Klagen nur als eine bloß auf formelle Bescheidung gerichtete Bescheidungsklage ausgestaltet ist (ähnlich BSG Urteil vom 23.8.2007- B 4 RS 7/06 R - SozR 4-1500 § 54 Nr. 11 = juris RdNr 16; anders LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 6.11.2014 - L 12 R 88/14 ZVW, vorher L 12 R 606/10 - juris RdNr 42 für eine im Berufungsverfahren allein weiterverfolgte Untätigkeitsklage) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2019 - L 20 AS 1861/18

    Teilweise Aufhebung der Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II

    Ein Abwarten des Abschlusses des gegen den Bescheid vom 7. Juni 2017 anhängigen Widerspruchsverfahrens dürfte für das vorliegende Klageverfahren allein deshalb nicht in Betracht kommen, weil dieses Widerspruchsverfahren gegen den Bescheid vom 7. Juni 2017 anhängig ist und offen ist, ob gegen diesen Bescheid ebenfalls Klage erhoben wird (vgl. BSG, a.a.O.; vgl. aber zur Einräumung der Möglichkeit zur "Nachholung" eines Vorverfahrens, wenn der mit Widerspruch angefochtene Bescheid mit der Klage angefochten ist B. Schmidt in Meyer/Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 78, Rn. 3a; Becker in Roos/Wahrendorf, SGG, § 78, Rn. 35; BSG v. 24.10.2013 - B 13 R 31/12 R - juris, Rn. 20, auch zu einer möglichen Untätigkeitsklage nach § 88 SGG, nachfolg. zur Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage im Wege der Klageänderung vgl. LSG Berlin-Brandenburg v. 06.11.2014 - L 12 R 88/14 ZVW - sozialgerichtsbarkeit.de); zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für ein Ruhen nach § 114 SGG bei nicht abgeschlossenem Vorverfahren LSG Berlin-Brandenburg v. 10.09.2015 - L 23 SO 198/15 B - juris; LSG Bayern v. 12.08.2013 - L 7 AS 455/13 - juris; a.A. LSG Berlin-Brandenburg v. 19.01.2017 - L 11 SB 295/16 - juris; Guttenberger in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 114 , Rn. 42 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2019 - L 20 AS 1861/18

    Anforderungen an die hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtssache zur Bewilligung

    zur Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage im Wege der Klageänderung vgl. LSG Berlin-Brandenburg v. 06.11.2014 - L 12 R 88/14 ZVW - sozialgerichtsbarkeit.de); zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für ein Ruhen nach § 114 SGG bei nicht abgeschlossenem Vorverfahren LSG Berlin-Brandenburg v. 10.09.2015 - L 23 SO 198/15 B - juris; LSG Bayern v. 12.08.2013 - L 7 AS 455/13 - juris; a.A. LSG Berlin-Brandenburg v. 19.01.2017 - L 11 SB 295/16 - juris; Guttenberger in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 114, Rn. 42 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht