Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 136/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46612
LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 136/13 (https://dejure.org/2015,46612)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.11.2015 - L 1 KR 136/13 (https://dejure.org/2015,46612)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 2015 - L 1 KR 136/13 (https://dejure.org/2015,46612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,46612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 SGB 4
    Abhängige Beschäftigung - Kameramann - Regiekameramann

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungspflicht eines Kameramannes in der Sozialversicherung; Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit; Unternehmerrisiko

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 7
    Abhängige Beschäftigung; Kameramann; Regiekameramann

  • rechtsportal.de

    SGB IV § 7
    Versicherungspflicht eines Kameramannes in der Sozialversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 136/13
    Ob eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse überwiegen (vgl. zum Ganzen BSG Urt. v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris Rn 16).

    Maßgebend sind dabei die Verhältnisse während der einzelnen Einsätze, welche der Kläger mit dem Beigeladenen zu 1) verabredet hatte (vgl. BSG v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris Rn 22; Urt. v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn 17).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - L 5 R 5703/09
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 136/13
    Der vorliegende Sachverhalt ist vielmehr vergleichbar mit dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 23. November 2011 - L 5 R 5703/09.
  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 136/13
    In der Rechtsprechung des BSG ist etwa für die Beurteilung von Lehrtätigkeiten anerkannt, dass eine abhängige Beschäftigung nicht bereits deswegen anzunehmen ist, weil dem Dozenten der äußere Ablauf seiner Lehrtätigkeit vorgegeben wird (vgl. BSG Urt. v. 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R - juris Rn 29 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2012 - L 8 R 156/09

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 136/13
    Der Kläger gehörte - im Gegensatz zu dem Sachverhalt der Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 28. März 2012 - L 8 R 156/09, die von der Beklagten in Bezug genommen worden ist, nicht einem Pool von Kameramännern an, aus dem er zusammen mit anderen Kameramännern tätig geworden ist.
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 136/13
    Dass nach der Rechtsprechung des BVerfG bei programmgestaltenden Mitarbeitern verfassungsrechtliche Erwägungen gegen die zu weitgehende Einbeziehung in den Kreis der abhängig Beschäftigten der Sendeanstalten sprechen (BVerfG, Beschluss v. 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 u.a. - juris Rn 79/80) bedeutet nicht, dass jeder, der außerhalb des eigentlichen programmgestaltenden Bereichs an der Entstehung von Rundfunk- oder Fernsehsendungen mitwirkt, ohne Weiteres als Arbeitnehmer anzusehen ist.
  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 17/09 R

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 136/13
    Wird in einem solchen Fall ein wegen der Feststellung eines (unselbständigen) Tatbestandselements unvollständiger Verwaltungsakt durch einen weiteren Verwaltungsakt um das fehlende (andere) Element, hier das Vorliegen von Versicherungspflicht, zu einer vollständigen Feststellung ergänzt - und erst damit einer inhaltlichen, materiell-rechtlichen Überprüfung durch das bereits angerufene Gericht zugänglich gemacht -, liegt darin eine insgesamt erneuernde Feststellung mit der Folge, dass der zweite Verwaltungsakt den ersten nach § 96 Abs. 1 SGG mit ergänzt (Urteil des BSG vom 28. September 2011 - B 12 KR 17/09 R -, zitiert nach juris).
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 136/13
    Maßgebend sind dabei die Verhältnisse während der einzelnen Einsätze, welche der Kläger mit dem Beigeladenen zu 1) verabredet hatte (vgl. BSG v. 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris Rn 22; Urt. v. 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn 17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2014 - L 1 KR 465/12

    Requisiteur - Filmausstatter - Beschäftigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 136/13
    Entsprechend hat der Senat bereits entschieden, dass ein Filmausstatter bzw. Requisiteur seine Leistungen grundsätzlich sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch in der einer selbständigen Tätigkeit erbringen kann (Urteile v. 1. April 2015 und 9. Mai 2014 - L 1 KR 116/13 und L 1 KR 465/12 - juris Rn. 32).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 136/13
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welchen gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (BSG Urt. v. 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rn 17; Urt. v. 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris Rn 17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2013 - L 1 KR 261/11

    Beschäftigung - Versicherungspflicht - Honorarvertrag - Berliner Kriesendienst -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.11.2015 - L 1 KR 136/13
    Entsprechend hat der Senat etwa für die Selbständigkeit vom Bundesrat beauftragter Führer des Besucherdienstes entscheidend darauf abgestellt, dass diese als Honorarkräfte im Kernbereich ihrer Tätigkeit frei waren (Urt. v. 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 - juris Rn 171) und auch bei beauftragten psychologischen Krisenberatern und Einzelfallhelfern eine selbständige Tätigkeit für möglich gehalten (Urt. v. 13. Dezember 2013 - L 1 KR 261/11 - Urt. v. 17. Januar 2014 - L 1 KR 175/12 -).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09

    Bundesrat; Besucherdienst; Beschäftigung; Honorarkraft

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2014 - L 1 KR 175/12

    Beschäftigung - Einzelfallhelfer - Eingliederungshilfe

  • LSG Hamburg, 26.05.2016 - L 1 KR 116/13

    Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung im Rahmen einer abrechenbaren

  • LSG Baden-Württemberg, 19.07.2022 - L 9 BA 4231/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Medientechniker - anlassbezogene

    Zusammenarbeit und Absprachen zwischen Technikern verschiedener Bereiche (z.B. Beleuchtung, Ton, Kamera, Medienregie) sind zur Gewährleistung eines insgesamt reibungslosen Ablaufs einer Veranstaltung erforderlich und gerade kein wesentliches Indiz für arbeitnehmertypische Weisungsgebundenheit (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2016 - L 13 R 192/17 -, sozialgerichtsbarkeit.de: Veranstaltungstechniker; LSG Hamburg, Urteil vom 10.05.2017 - L 2 R 12/17 -, juris Rn. 29: auch bei Einbindung in ein Produktionsteam keine Weisungsabhängigkeit bei gleichberechtigter Kooperation aller beteiligten Gewerke; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 06.11.2015 - L 1 KR 136/13 -, juris Rn. 24f.: maßgeblich ist Weisungsfreiheit im Kernbereich der Aufgaben des Kameramanns: Optiken, Lichtgestaltungen, Kranfahrten, bewegte oder statische Bilder).
  • SG München, 16.03.2017 - S 31 R 388/16

    Selbständige Tätigkeit eines Kameramannes

    Dieses Ergebnis entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung (LSG Berlin- Brandenburg vom 06.11.2015, Az.: L 1 KR 136/13, LSG Sachsen vom 17.09.2015, Az.: L 1 KR 10/11, LSG Baden- Württemberg vom 23.11.2011, Az.: L 5 R 5703/09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht