Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2007 - L 15 B 265/06 SO ER |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung eines ernährungsbedingten Mehrbedarfs gemäß § 30 Abs. 5 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII); Heranziehung der Empfehlungen für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge bei der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 05.12.2006 - S 47 SO 2144/06
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2007 - L 15 B 265/06 SO ER
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2006 - L 15 B 114/06
Sozialhilfe - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Hyperlipidämie und …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.05.2007 - L 15 B 265/06
18 Der erkennende Senat hat bereits in mehreren Beschlüssen ausgeführt, dass es sachgerecht ist, bei der Prüfung, ob und in welchem Umfang gemäß § 30 Abs. 5 SGB XII ein ernährungsbedingter Mehrbedarf anzuerkennen ist, die Empfehlungen für die Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge heranzuziehen, die eine unter Beteiligung von medizinischen und ernährungswissenschaftlichen Sachverständigen entstandene, an typisierten Fallgestaltungen ausgerichtete praktische Entscheidungshilfe bieten (vgl. u. a Beschluss vom 07. September 2005 - L 15 B 66/05 SO - betreffend Hyperurikämie sowie Beschlüsse vom 12. Juli 2006 - L 15 B 113/06 SO ER - betreffend Krebs und - L 15 B 114/06 SO ER - betreffend Hyperlipidemie, Hypertonie und Diabetes mellitus Typ 2 a bei Übergewicht).
- LSG Bayern, 08.08.2008 - L 8 B 554/08
Anspruch auf Gewährung von Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung wegen eines …
Es bestehen - jedenfalls im Rahmen der summarischen Prüfung des Eilverfahrens - keine Bedenken, bei der Prüfung, ob und in welchem Umfang gemäß § 30 Abs. 5 SGB XII ein ernährungsbedingter Mehrbedarf anzuerkennen ist, diese Empfehlungen heranzuziehen, die eine unter Beteiligung von medizinischen und ernährungswissenschaftlichen Sachverständigen entstandene, an typisierten Fallgestaltungen ausgerichtete praktische Entscheidungshilfe bieten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 07.05.2007, L 15 B 265/06 SO ER juris Rn. 18 m.w.N.; zur Nichteignung anderer "Begutachtungsleitfäden" insbesondere LSG Niedersachsen-Bremen vom 13.10.2006, L 8 SO 97/06 ER).Die Intention der Empfehlungen ist darauf gerichtet, in den sogenannten Katalogfällen ohne umfängliche Ermittlungen im Einzelfall schnell und einfach Hilfe zu gewährleisten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 07.05.2007, L 15 B 265/06 SO ER juris Rn. 21).
Der Senat hat bei seiner Entscheidung auch berücksichtigt, dass die genannten Empfehlungen für andere Erkrankungen- mit Ausnahme des Diabetes Typ II a - bei Übergewicht nicht generell die Notwendigkeit einer kostenaufwändigeren Ernährung verneinen (dazu LSG Berlin-Brandenburg vom 07.05.2007, L 15 B 265/06 SO ER juris Rn 20).