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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2019 - L 24 KA 39/17   

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https://dejure.org/2019,19420
LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2019 - L 24 KA 39/17 (https://dejure.org/2019,19420)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.06.2019 - L 24 KA 39/17 (https://dejure.org/2019,19420)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juni 2019 - L 24 KA 39/17 (https://dejure.org/2019,19420)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Hausarzt mit vollem Versorgungsauftrag in Sachsen bekommt keine weitere halbe Zulassung in Brandenburg

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 13.10.2010 - B 6 KA 40/09 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Zulassung mit hälftigem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2019 - L 24 KA 39/17
    Zur Anwendung der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung des § 20 Abs. 1 Satz 1 Ärzte-ZV habe das BSG neben einem hälftigen Versorgungsauftrag eine Beschäftigung im Umfang von höchstens 26 Wochenstunden für zulässig gehalten (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 40/09 R).

    Das BSG gehe in diesem Zusammenhang davon aus, dass zu den Sprechstundenzeiten ein Aufschlag von 30 bis 50 % für notwendige Begleitleistungen zu addieren sei (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 40/09 R).

    Nachdem der Verordnungsgeber durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) vom 22.12.2006 (BGBl I 3439) Abs. 2 in § 19a Ärzte-ZV eingeführt hatte, und damit den Vertragsärzten die Möglichkeit eröffnet hat, ihren Versorgungsauftrag auf die Hälfte zu reduzieren, hat das BSG an dem Erfordernis, dass die vertragsärztliche Tätigkeit als Hauptberuf ausgeübt werden müsse, für den Fall der Erteilung einer Zulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag nicht mehr festgehalten (BSG., a. a. O Rdnr. 22 mit Bezugnahme auf Urteil vom 13.10.2010 - B 6 KA 40/09 R).

    Im Wege der Typisierung ist deshalb zu den Mindestsprechstunden ein Aufschlag von 30 bis 50 % für notwendige Begleitleistungen zu addieren (BSG, Urteil vom 13. Oktober 2010 - B 6 KA 40/09 R - Rdnr. 21).

  • BSG, 28.09.2016 - B 6 KA 32/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung für zwei Fachgebiete - Verzicht auf eine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2019 - L 24 KA 39/17
    Bei der Entscheidung des BSG vom 8. September 2016 (B 6 KA 32/15 R) habe es sich um einen Anspruch auf zwei volle Zulassungen für zwei Fachgebiete gehandelt.

    An diesem Grundsatz hat sich auch durch die Flexibilisierungsoptionen des VÄndG nichts geändert (BSG, Urteil vom 28. September 2016 - B 6 KA 32/15 R -, Rdnr. 34 mit weiteren Nachweisen).

  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 19/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - vollzeitige Beschäftigung oder sonstige nicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2019 - L 24 KA 39/17
    Damit könne die Erteilung der Zulassung auch nicht mehr pauschal von der Einhaltung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von insgesamt 52 Stunden in der Woche oder davon abhängig gemacht werden, dass der Arzt nicht überwiegend in einem Beschäftigungsverhältnis tätig sei (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 6 KA 19/15 R -).

    Das Nähere über die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung sowie die zu ihrer Sicherstellung erforderliche Bedarfsplanung und die Beschränkung von Zulassungen bestimmen nach § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB V die Zulassungsverordnungen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 6 KA 19/15 R - BSGE 120, 197-209, Rdnr. 18).

  • BSG, 16.05.2018 - B 6 KA 69/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2019 - L 24 KA 39/17
    Das BSG hat im Beschluss im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren gegen das den Kläger betreffende Urteil des Senats vom 07. September 2017 (L 24 KA 26/16; Begehren auf Genehmigung einer Zweigpraxis) bereits betont, dass bei einer auf Kontinuität der Arzt-Patienten-Beziehung angelegte Tätigkeit, wie sie die hausärztliche Tätigkeit in besonderem Maße darstellt, ein Sprechstundenangebot an lediglich einem oder zwei Tagen in der Woche kaum qualitativ hochwertig wahrgenommen werden kann (BSG, B. v. 16. Mai 2018 - B 6 KA 69/17 B - Rdnr.14).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.09.2017 - L 24 KA 26/16

    Vertragsärztliche Versorgung - hausärztlicher Internist - Antrag auf Genehmigung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2019 - L 24 KA 39/17
    Das BSG hat im Beschluss im Nichtzulassungsbeschwerde-Verfahren gegen das den Kläger betreffende Urteil des Senats vom 07. September 2017 (L 24 KA 26/16; Begehren auf Genehmigung einer Zweigpraxis) bereits betont, dass bei einer auf Kontinuität der Arzt-Patienten-Beziehung angelegte Tätigkeit, wie sie die hausärztliche Tätigkeit in besonderem Maße darstellt, ein Sprechstundenangebot an lediglich einem oder zwei Tagen in der Woche kaum qualitativ hochwertig wahrgenommen werden kann (BSG, B. v. 16. Mai 2018 - B 6 KA 69/17 B - Rdnr.14).
  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 11/14 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Zulässigkeit einer zweiten Teilzulassung mit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2019 - L 24 KA 39/17
    Eine (zahn)ärztliche Praxis muss in den Zeiten, in denen kein Notfalldienst eingerichtet ist, grundsätzlich für die Versorgung der Versicherten erreichbar sein und darf nicht nur Sprechstunden an einzelnen Wochentagen anbieten (BSG, Urteil vom 11. Februar 2015 - B 6 KA 11/14 R -, SozR 4-2500 § 95 Nr. 29, Rdnr. 44).
  • BSG, 16.05.2018 - B 6 KA 1/17 R

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2019 - L 24 KA 39/17
    Denn sein Bescheid ist alleiniger Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens (BSG, Urteil vom 16. Mai 2018 -B 6 KA 1/17 R- Rdnr. 20).
  • BSG, 16.12.2015 - B 6 KA 5/15 R

    In Vollzeit angestellter Arzt hat keinen Anspruch auf halbe Zulassung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2019 - L 24 KA 39/17
    § 20 Ärzte-ZV regele nur die Prüfung einer Zulassung zu einem Versorgungsauftrag neben einer Beschäftigung, jedoch nicht neben einer bereits bestehenden vertragsärztlichen Tätigkeit (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - B 6 KA 5/15 R).
  • SG München, 15.03.2023 - S 38 KA 13/21

    Ärzte-ZV, Teilzulassung, Prozeßbevollmächtigter, Vertragsarztsitz,

    Im Übrigen könne eine zulässige Nebentätigkeit nur außerhalb der vertragsärztlichen Tätigkeit aufgenommen werden (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.06.2019, Az L 24 KA 39/17).
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