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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2012 - L 36 AS 1162/12 NK   

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https://dejure.org/2012,25984
LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2012 - L 36 AS 1162/12 NK (https://dejure.org/2012,25984)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.08.2012 - L 36 AS 1162/12 NK (https://dejure.org/2012,25984)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. August 2012 - L 36 AS 1162/12 NK (https://dejure.org/2012,25984)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 55a Abs 1 SGG, § 55a Abs 2 S 1 SGG, § 22 Abs 1 S 1 SGB 2 vom 13.05.2011, § 22 Abs 1 S 3 SGB 2 vom 13.05.2011, § 22a Abs 1 S 1 SGB 2 vom 13.05.2011
    Sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung über die Gültigkeit von Satzungen nach § 22a SGB 2 - Antragsbefugnis - Geltendmachung der Verletzung subjektiver Rechte - Anwendbarkeit der zu überprüfenden Norm auf den Antragsteller - Nichtanwendbarkeit der WAufwV BE auf ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2012 - L 36 AS 1162/12
    Da ein Normenkontrollantrag begründet ist, wenn die zur Prüfung gestellte Vorschrift objektiv rechtswidrig (nicht mit höherrangigem Recht vereinbar) ist und es Rahmen dieser objektiven Rechtskontrolle unerheblich ist, ob die Norm subjektive Rechte des Antragstellers verletzt (etwa BVerwG, Beschluss vom 04. Oktober 2006 - 4 BN 26/06 RdNr 7f) oder überhaupt auf ihn anwendbar ist, das Normenkontrollverfahren - wie bereits ausgeführt - aber auch ein Verfahren des subjektiven Rechtsschutzes ist (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1989 - 4 N 3/87 RdNr 22, 26; Beschluss vom 09. April 2008 - 4 CN 1/07 RdNr 13 "..dient nicht nur dem subjektiven Rechtsschutz.."; Eyermann/Schmidt, VwGO, 13. Aufl, § 47 RdNr 5), kann die damit notwendige Begrenzung des Rechtsschutzes nur im Rahmen der Antragsbefugnis (§ 55a Abs. 2 Satz 1 SGG) erfolgen.

    Auf eine abschließende Beurteilung der rechtlichen Betroffenheit wird auch bei der Normenkontrolle teilbarer Regelungen abgestellt (dazu BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1989 aaO, RdNr 28; BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 7 CN 6/04 RdNr 15; BVerwG, Beschluss von 09. April 2008 aaO RdNr 16).

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2012 - L 36 AS 1162/12
    Das BSG strukturiert die Ansprüche der Leistungsberechtigten, soweit sie bestimmt sind, die Bedarfe für Unterkunft und Heizung zu decken, wie folgt: Zu erbringen sind (für den Fall, dass der Leistungsberechtigte zur Miete wohnt) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II die tatsächlichen Aufwendungen, wobei die Prüfung der Angemessenheit der Aufwendungen für die Heizung getrennt von der für die Unterkunft und nach eigenen Regeln erfolgt (BSG, Urteil vom 02. Juli 2009 - B 14 AS 36/08 R, RdNr 18); die Aufwendungen werden - vorbehaltlich vorübergehender Mehrleistungen - nur erbracht, soweit sie angemessen sind.

    Zur Deckung des Bedarfs an Heizung sind - da belastbare Werte über die regelmäßig in "angemessenen Wohnungen" anfallenden Heizkosten nicht vorliegen (BSG, Urteil vom 02. Juli 2009 aaO RdNr 19) - die tatsächlichen Heizkosten zu erbringen, jedenfalls soweit sie eine typisierend bestimmte Grenze, ab der Missbrauch in Frage steht, nicht überschreiten (BSG, Urteil vom 02. Juli 2009 aaO RdNr 21ff) .

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2012 - L 36 AS 1162/12
    Dies wird realisiert, indem die Faktoren Wohnfläche und durchschnittliche Bruttokaltmiete begrenzt werden, und zwar bzgl der Fläche auf den im sozialen Wohnungsbau geltenden (von der Zahl der Bewohner abhängigen) Wert (etwa BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 50/10 R RdNr 22; instruktiv BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R (München) RdNr 15ff Rückgriff auf diese Werte mangels Alternative aus Gründen der Rechtssicherheit und Praktikabilität) und bzgl des Mietpreises auf die Durchschnittsmiete für Wohnungen einfachen Standards (dazu etwa BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 2/10 R RdNr 19 mwN) im örtlichen Vergleichsbereich.

    Nach dieser Vorschrift regeln sich alle "Überschreitungsfälle", unabhängig von der Ursache des Mehraufwandes - von fehlender Verfügbarkeit hinreichend preiswerten Wohnraums bis zum (gerechtfertigten) (Flächen-) Mehrbedarf eines behinderten Menschen - (BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 aaO (München), RdNr 32ff), wobei die höchstrichterliche Rechtsprechung - soweit ersichtlich - bisher keinen Fall zu entscheiden hatte, in dem eine entsprechende Anwendung des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II zur Durchsetzung der Neuanmietung einer "zu teuren" Wohnung in Frage stand (wenig überzeugend BSG, Urteil vom 06. Mai 2010 - B 14 AS 7/09 R RdNr 16 - es wird ohne weitere Begründung die Anwendung von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II erwogen).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2012 - L 36 AS 1162/12
    Dies geschieht nach § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II immer vollständig, wenn die Notwendigkeit (wegen Fehlens von hinreichend preiswertem Alternativwohnraum, individuellen Mehrbedarfs, Unzumutbarkeit eines Wohnungswechsels etc) bejaht wird; dies ist zwingend, da es sich bei Unterkunft und Heizung um einen Teil des physischen Existenzminimums handelt, der stets gedeckt sein muss (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, 3/09, 4/09 RdNr 135, 148 aE; vgl auch BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1995 - 5 C 14/95 RdNr 11).

    Die Berücksichtigung besonderer Unterkunfts- und Heizbedarfe älterer Menschen ist jedoch in der Weise - abstrakt - möglich, dass die Bedarfsermittlung wie bei der Bestimmung des Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II nach der Statistikmethode (vgl § 20 Abs. 5 SGB II iVm § 1 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG)) erfolgt, dh die statistisch ermittelten Verbrauchsausgaben der untersten Einkommensgruppen innerhalb der Gruppe der älteren Menschen maßgeblich sind (wobei ggf diejenigen Haushalte nicht als Referenzhaushalte heranzuziehen sind, die unterhalb eines für Ältere angemessenen erachteten Unterkunftsniveaus leben (vgl BVerfG, Urteil vom 09. Februar 2010 - ua 1 BvL 1/09, juris RdNr 169; Lenze in LPK-SGB 11, 4.

  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2012 - L 36 AS 1162/12
    Auf eine abschließende Beurteilung der rechtlichen Betroffenheit wird auch bei der Normenkontrolle teilbarer Regelungen abgestellt (dazu BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1989 aaO, RdNr 28; BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 7 CN 6/04 RdNr 15; BVerwG, Beschluss von 09. April 2008 aaO RdNr 16).

    Unter der Voraussetzung der Teilbarkeit, wenn also bzgl einer Teilregelung feststellbar ist, dass die verbleibenden Regelungen von ihr idS unabhängig sind, dass sie auch eigenständig Bestand haben können und (iSe kumulativen Voraussetzung) dass diese Regelungen aus der Sicht des Normgebers auch unabhängig voneinander Bestand haben sollen, ist die Antragsbefugnis nur gegeben, soweit der Antrag Teile des Normgefüges betrifft, auf die sich die geltend gemachte Rechtsverletzung bezieht, nicht aber, soweit er "den Antragsteller nicht berührende Normteile" (BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2005 aaO) umfasst.

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2012 - L 36 AS 1162/12
    Da ein Normenkontrollantrag begründet ist, wenn die zur Prüfung gestellte Vorschrift objektiv rechtswidrig (nicht mit höherrangigem Recht vereinbar) ist und es Rahmen dieser objektiven Rechtskontrolle unerheblich ist, ob die Norm subjektive Rechte des Antragstellers verletzt (etwa BVerwG, Beschluss vom 04. Oktober 2006 - 4 BN 26/06 RdNr 7f) oder überhaupt auf ihn anwendbar ist, das Normenkontrollverfahren - wie bereits ausgeführt - aber auch ein Verfahren des subjektiven Rechtsschutzes ist (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1989 - 4 N 3/87 RdNr 22, 26; Beschluss vom 09. April 2008 - 4 CN 1/07 RdNr 13 "..dient nicht nur dem subjektiven Rechtsschutz.."; Eyermann/Schmidt, VwGO, 13. Aufl, § 47 RdNr 5), kann die damit notwendige Begrenzung des Rechtsschutzes nur im Rahmen der Antragsbefugnis (§ 55a Abs. 2 Satz 1 SGG) erfolgen.

    Auf eine abschließende Beurteilung der rechtlichen Betroffenheit wird auch bei der Normenkontrolle teilbarer Regelungen abgestellt (dazu BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1989 aaO, RdNr 28; BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 7 CN 6/04 RdNr 15; BVerwG, Beschluss von 09. April 2008 aaO RdNr 16).

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2012 - L 36 AS 1162/12
    Ist § 6 Abs. 2 WAV in diesem Sinne zu verstehen, wie es bei Anwendung allgemeiner Auslegungsgrundsätze (dazu BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 2 BvR 469/07 RdNr 57 mwN) überzeugend begründbar erscheint (anders allerdings die vom Antragsgegner in der mündlichen Verhandlung eingenommene Position), liegt es von vornherein fern, eine abstrakt einen alterspezifischen Bedarf berücksichtigende Regelung anzunehmen, da man damit offenbar nur die Möglichkeit geschaffen hat, ua Älteren aus sozialen Gründen (vgl § 6 Abs. 2 Halbsatz 1 WAV) zum Zwecke des Wohnungserhalts entgegen zu kommen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 09.10.2009 - L 11 B 465/09

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten bei jungen Erwachsenen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2012 - L 36 AS 1162/12
    Es verbleibt vielmehr bei der Referenzmiete, die ausgehend von weder positiv noch negativ (Beispiel dafür: verminderte Wohnungsfläche/geringerer Wohnungsstandard für den Personenkreis der unter 25-jährigen Leistungsberechtigten - dazu LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09. Oktober 2009 - L 11 B 465/09 AS ER) vom Normalmaß abweichenden Bedarfslagen standardisiert ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2004 - 9 S 1751/02

    Normenkontrollantrag von Radiologen gegen die Einführung der Fachkunden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2012 - L 36 AS 1162/12
    Sie verfolgt damit dasselbe Ziel wie die Regelung zur Klagebefugnis in § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG bzw § 42 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - (vgl Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 28. April 2004 - 9 S 1751/02 RdNr 119 zu § 47 VwGO).
  • BVerwG, 29.12.2011 - 3 BN 1.11

    Verordnung über Jagdzeiten für Schalenwild; Normenkontrolle; Antragsbefugnis;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2012 - L 36 AS 1162/12
    Dabei sind keine höheren Anforderungen zu stellen als nach § 54 Abs. 1 Satz 2 SGG (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 29. Dezember 2011 - 3 BN 1/11 mwN zu § 42 Abs. 2 VwGO).
  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen;

  • BVerwG, 17.01.2001 - 6 CN 4.00

    Antragsbefugnis; Bergrecht; Bewilligung; Kiesabbau; Landschaftsschutzverordnung;

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 26.09.1991 - 1 RA 33/90

    Verrechnung zwischen Leistungsträgern durch öffentlich-rechtlichen Vertrag,

  • BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95

    Sozialhilferecht: Unterkunftskosten einer unangemessen teuren Wohnung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - L 36 AS 2095/12

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung über Gültigkeit von Satzungen nach

    § 55a Abs. 2 Satz 1 SGG ist so zu verstehen, dass zur Bejahung der Antragsbefugnis positiv festgestellt werden muss, dass ein subjektiv-öffentliches Recht des Antragstellers von der zur gerichtlichen Überprüfung gestellten Norm betroffen ist und dass eine Rechtsverletzung durch die Norm möglich erscheint (vgl Senatsentscheidung, Urteil v 07. August 2012 - L 36 AS 1162/12 NK RdNr 20 mwN).

    Diese Bestimmungen konkretisieren für den Bereich der Unterkunftskosten die grundrechtlich gesicherte Gewährleistung des Existenzminimums, die die Bedarfe für Unterkunft und Heizung umfasst (Bundesverfassungsgericht , Urteil v 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, 3/09,4/09 RdNr 135, 148 aE; Krauß in Hauck/Noftz, SGB II, § 22 RdNr 6, vgl Senatsentscheidung, Urteil v 07. August 2012 - L 36 AS 1162/12 NK RdNr 44 mwN).

    (L 36 AS 1162/12 NK RdNr 43ff) wie folgt zusammengefasst:.

    Im Interesse einer Geltungserhaltung erscheint allerdings ein Verständnis als gebundene Norm ("Kompetenz-Kann" dazu BSG, Urteil v 26. September 1991 - 4/1 RA 33/90 RdNr 22) möglich und wird hier im Weiteren zugrunde gelegt (bereits Senatsentscheidung, Urteil v 07. August 2012 - L 36 AS 1162/12 NK RdNr 48).

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