Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2015 - L 1 KR 291/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,29144
LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2015 - L 1 KR 291/14 (https://dejure.org/2015,29144)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.08.2015 - L 1 KR 291/14 (https://dejure.org/2015,29144)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. August 2015 - L 1 KR 291/14 (https://dejure.org/2015,29144)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,29144) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 50 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Häusliche Krankenpflege/Reha-Maßnahmen/Fahrkosten | Reha-Maßnahmen | Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • SG Karlsruhe, 28.10.2010 - S 3 KR 2544/09

    Krankenversicherung - stationäre Mutter-Kind-Maßnahme

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2015 - L 1 KR 291/14
    Zu dieser Frage habe das Sozialgericht Karlsruhe in einer aktuellen Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - S 3 KR 2544/09 ausgeführt, dass in Bezug auf den möglichen Vorrang ambulanter Leistungen nicht ausschließlich die Möglichkeiten der medizinischen Versorgung selbst zu beurteilen seien, sondern auch, ob die Versicherten dem gesundheitlich belastenden Einfluss ihrer Kinder in ihrer spezifischen Rolle als Erziehender weiter ausgesetzt blieben oder ob sie in dieser Rolle jedenfalls für die Dauer der Vorsorgemaßnahme Entlastung erführen.

    Das in Bezug genommene Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 28. Oktober 2010 - S 3 KR 2544/09 sei mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar, da der Kläger zu 1) nicht alleinerziehend sei.

    Ein Anspruch auf (stationäre) Vorsorgeleistungen nach § 24 SGB V kann nur bestehen, wenn die Gesundheitsstörungen gerade auf den mit der Elternschaft einhergehenden besonderen Belastungen beruhen (LSG Berlin-Brandenburg v. 24. September 2012 -L 9 KR 312/12 B ER - juris Rn 2; SG Karlsruhe v 28. Oktober 2010 - S 3 KR 2544/09 - juris Rn 16).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.09.2013 - L 9 KR 312/12

    Mutter-Kind-Kur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2015 - L 1 KR 291/14
    Ein Anspruch auf (stationäre) Vorsorgeleistungen nach § 24 SGB V kann nur bestehen, wenn die Gesundheitsstörungen gerade auf den mit der Elternschaft einhergehenden besonderen Belastungen beruhen (LSG Berlin-Brandenburg v. 24. September 2012 -L 9 KR 312/12 B ER - juris Rn 2; SG Karlsruhe v 28. Oktober 2010 - S 3 KR 2544/09 - juris Rn 16).
  • LSG Schleswig-Holstein, 29.07.2014 - L 5 KR 94/14

    Krankenversicherung - Vorsorgemaßnahme für Mütter und Väter - medizinische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2015 - L 1 KR 291/14
    Auch das Schleswig-Holsteinische LSG habe unter dem Az. L 5 KR 94/14 B ER ausgeführt, aus § 12 SGB V ergebe sich, dass eine Vorsorgemaßnahme medizinisch notwendig sein müsse und ein Erreichen des mit der Maßnahme angestrebten Vorsorgeziel nicht mit anderen wirtschaftlicheren und zweckmäßigeren Maßnahmen möglich sein dürfe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht