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   LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - L 30 P 45/11   

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https://dejure.org/2015,46901
LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - L 30 P 45/11 (https://dejure.org/2015,46901)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.10.2015 - L 30 P 45/11 (https://dejure.org/2015,46901)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2015 - L 30 P 45/11 (https://dejure.org/2015,46901)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 51 Abs 1 Nr 2 SGG
    Beitragszahlung zur privaten Pflegeversicherung - Mahnverfahren - Erstattungspflicht durch Grundsicherungsträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragsschuldner von Pflegeversicherungsbeiträge; Übernahme durch einen Träger der Grundsicherungsleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2
    Beitragszahlung zur privaten Pflegeversicherung; Mahnverfahren; Erstattungspflicht durch Grundsicherungsträger

  • rechtsportal.de

    SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2
    Beitragsschuldner von Pflegeversicherungsbeiträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe des Zuschusses zum Versicherungsbeitrag zur privaten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - L 30 P 45/11
    Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Januar 2011 in dem Verfahren B 4 AS 108/10 R sei die Gesetzeslücke zwar geschlossen worden.

    Aus diesem Grund ist auch der Hinweis des Beklagten zu dem Urteil des BSG vom 18. Januar 2011 (B 4 AS 108/10 R, zitiert nach juris) zwar nachvollziehbar, aber für den vorliegenden Rechtsstreit unerheblich.

  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 3/11 R

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Beiträge für die Kranken- und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - L 30 P 45/11
    Das BSG hat hierzu mit Urteil vom 15. November 2012 (B 8 SO 3/11 R, mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris Rz. 19, 21) im dortigen Verfahren auf Übernahme der Beiträge u.a. Folgendes ausgeführt:.

    In diesem Verhältnis (zwischen dem Beklagten und dem Träger der Grundsicherungsleistung) ist nach Feststellen einer Beitragsschuld entsprechend des oben genannten Urteils des BSG vom 15. November 2012 (B 8 SO 3/11 R) gegebenenfalls auch zu klären, ob Säumniszuschläge und Mahngebühren für entsprechende Beiträge zu den übernahmefähigen Kosten gehören.

  • BVerfG, 31.01.2008 - 1 BvR 1806/02

    Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der von nichtprivilegierten Beteiligten im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - L 30 P 45/11
    Dass § 193 Abs. 4 SGG Abs. 3 in der geltenden Fassung die Erstattung von Aufwendungen durch den Prozessgegner auch im Fall des Obsiegens ausschließt, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 31. Januar 2008, 1 BvR 1806/02, Rn. 54 ff., mit weiteren Nachweisen, zitiert nach juris).
  • BSG, 11.04.2002 - B 3 P 10/01 R

    Private Pflegeversicherung - keine Kostenerstattung für Anschaffung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - L 30 P 45/11
    Von der fehlenden Erstattungsfähigkeit sind nach der heute geltenden Fassung des § 193 Abs. 4 SGG (zur früheren Rechtslage vergleiche Bundessozialgericht, Urteil vom 11. April 2002, B 3 P 10/01 R, zitiert nach juris) grundsätzlich auch die Anwaltskosten erfasst (vergleiche Leitherer in Mayer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Auflage, 2014, § 193 Rn. 3b, mit weiteren Nachweisen).
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