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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2007 - L 15 B 261/06 SO ER   

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https://dejure.org/2007,25188
LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2007 - L 15 B 261/06 SO ER (https://dejure.org/2007,25188)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.01.2007 - L 15 B 261/06 SO ER (https://dejure.org/2007,25188)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Januar 2007 - L 15 B 261/06 SO ER (https://dejure.org/2007,25188)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines HIV-Infizierten auf Mehrbedarfszuschlag für kostenaufwändige Ernährung; Erfordernis einer speziellen Diabetes-Diät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.07.2006 - L 15 B 114/06

    Sozialhilfe - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Hyperlipidämie und

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2007 - L 15 B 261/06
    Es sei ihm zuzumuten, den Differenzbetrag zwischen dem begehrten und dem bereits gewährten Mehrbedarfsbetrag in Höhe von monatlich 15, 51 Euro (bzw. 15, 69 Euro unter Berücksichtigung des früher gezahlten Betrages von 52, 31 Euro) vorübergehend aus dem Anspar-Anteil der laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes aufzuwenden, soweit er hierfür tatsächlich Aufwendungen habe (Hinweis auf den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. Juli 2006 - L 15 B 114/06 SO ER -).

    12 Der erkennende Senat hat bereits in mehreren Beschlüssen ausgeführt, dass es sachgerecht ist, bei der Prüfung, ob und in welchem Umfang gemäß § 30 Abs. 5 SGB XII ein ernährungsbedingter Mehrbedarf anzuerkennen ist, die Empfehlungen für die Gewährung von Krankenkostenzulagen in der Sozialhilfe des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge heranzuziehen, die eine unter Beteiligung von medizinischen und ernährungswissenschaftlichen Sachverständigen entstandene, an typisierten Fallgestaltungen ausgerichtete praktische Entscheidungshilfe bieten ( vgl. u.a. Beschluss vom 7.September 2005 - L 15 B 66/05 SO - betr. Hyperurikämie sowie Beschlüsse vom 12. Juli 2006 - L 15 B 113/06 SO ER - betr. Krebs und - L 15 B 114/06 SO ER - betr. Hyperlipidämie, Hypertonie und Diabetes mellitus Typ II a bei Übergewicht).

    Dem bereits genannten Beschluss des erkennenden Senats vom 12. Juli 2006 - L 15 B 114/06 SO ER -, auf den das Sozialgericht seine abweichende Auffassung stützt, lag insoweit keine vergleichbare Ausgangssituation zugrunde, denn der dortige Antragsteller war ein Diabetiker mit deutlichem Übergewicht, der deshalb nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins bzw. der Senatsverwaltung nicht ohne weiteres die Voraussetzungen für die Gewährung einer Krankenkostzulage erfüllt und der zumindest im Verfahren des einstweiligen Rechtschutzes auch nicht ansatzweise vorgetragen hat, welche Art von kostenaufwändiger Ernährung er aus medizinischer Sicht benötigt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2006 - L 20 B 109/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2007 - L 15 B 261/06
    Obwohl das Erfordernis einer speziellen Diabetes-Diät bzw. hierdurch bedingte Mehrkosten von Diabetologen schon seit Jahren angezweifelt oder sogar in Abrede gestellt worden sind, und zwar zum Teil auch im Rahmen der vom Deutschen Verein 1996 eingeholten Gutachten, hat dieser nicht nur bei der Neuauflage der Empfehlungen im Jahre 1997, sondern noch im Sommer 2001 die Berücksichtigung eines Mehrbedarfes für nicht übergewichtige Typ II a - Diabetiker ausdrücklich befürwortet und in der Folgezeit eine Überarbeitung seiner Empfehlungen zwar angekündigt, aber bisher noch nicht vorgelegt (vgl. hierzu das oben genannte Urteil des VG Berlin sowie ausführlich den Beschluss des LSG NRW vom 23. Juni 2006 - L 20 B 109/06 AS - m. w. N., zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvR 2673/05

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von PKH (Beiordnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2007 - L 15 B 261/06
    Dass ein Abweichen von den Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Feststellung eines ernährungsbedingten Mehrbedarfs in angemessener Höhe, auf die der Gesetzgeber und nach wie vor auch die Literatur - soweit ersichtlich einhellig - zurückgreifen, begründungsbedürftig ist und entsprechende Fachkenntnis voraussetzt, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem einen durchaus vergleichbaren Fall betreffenden Beschluss vom 20. Juni 2006 - 1 BvR 2673/05 - (m. w. N., zitiert nach Juris) ausdrücklich hervorgehoben.
  • VG Berlin, 31.01.2005 - 8 A 558.04
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2007 - L 15 B 261/06
    Wie bereits das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Urteil vom 31. Januar 2005 - VG 8 A 558.04 - entschieden habe, entstünden normalgewichtigen Diabetikern keine Mehrkosten bei der Ernährung.
  • SG Hannover, 14.02.2007 - S 51 SO 65/07
    Liegen - wie im Fall des Antragsstellers - mehrere Krankheiten vor, die einen ernäh-rungsbedingten Mehrbedarf auslösen, werden die pauschalierten Krankenkostzulagen in der Regel nicht addiert, sondern nur der höchste Mehrbedarfszuschlag gewährt (vgl. Empfehlungen für die Gewährung von Krankenkostzulagen der Sozialhilfe, Kleinere Schriften des Vereins für öffentliche und private Fürsorge, 2. Auflage, 1997, Seite 28; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.01.2007, Az.: L 15 B 261/06 SO ER).

    Aus diesem Grund ist dem Antragssteller ein Abwarten der Hauptsacheentscheidung nicht zumutbar (vgl. ebenso Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.01.2007, Az.: L 15 B 261/06 SO ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2007 - L 8 SO 70/07
    Weiterhin hat das SG zutreffend entschieden, dass bei Vorliegen mehrerer Mehrbedarfe - wie hier - eine Addition der Mehraufwendungen für jede einzelne Kostform unzulässig ist (siehe Empfehlungen Seite 28; Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Januar 2007 - L 15 B 261/06 SO ER ).
  • SG Hannover, 03.04.2007 - S 51 SO 434/06
    Vor diesem Hintergrund haben sich auch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und das Hessische Landessozialgericht in jüngeren Entscheidungen erneut für die weitere Anwendung der Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge ausgesprochen (vgl. Landessozi-algericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.01.2007, Az. L 15 B 261/06 SO ER; Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 05.02.2007, Az. L 7 AS 241/06 ER).
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