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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - L 3 U 527/08   

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https://dejure.org/2009,17362
LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - L 3 U 527/08 (https://dejure.org/2009,17362)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.04.2009 - L 3 U 527/08 (https://dejure.org/2009,17362)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. April 2009 - L 3 U 527/08 (https://dejure.org/2009,17362)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anlass zur Ermittlung des mit einer Erledigungserklärung wirklich Gewollten durch Nachfrage bei dem Bevollmächtigten eines an einer kombinierten Untätigkeitsklage und Anfechtungsklage Beteiligten; Entscheidung eines Rechtsstreits durch Prozessurteil anstelle durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 23/02 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - wesentlicher Verfahrensmangel - Prozessurteil

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - L 3 U 527/08
    Im Zweifelsfall ist darauf abzustellen, was das Erklärte vernünftigerweise bedeuten soll; das Gericht hat das wirklich Gewollte, das in der Äußerung erkennbar ist, zu ermitteln (vgl. BSG, Urteil vom 25. Juni 2006, B 11 AL 23/02 R, zitiert nach juris; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, Vor § 60 RNr. 10 f, 11a ff; jeweils m. w. N.).

    Des Weiteren ist auch der Tatbestand des § 159 Abs. 1 Nr. 2 SGG erfüllt, da die Entscheidung eines Rechtsstreits durch Prozessurteil an Stelle eines möglichen Sachurteils zugleich einen wesentlichen Mangel des Verfahrens darstellt (vgl. BSG, Urteil vom 25. Juni 2006, B 11 AL 23/02 R, m. w. N., zitiert nach juris ).

  • BSG, 16.12.2003 - B 13 RJ 194/03 B

    Zurückverweisung an das Sozialgericht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - L 3 U 527/08
    Im Zweifel ist deshalb die Entscheidung des Landessozialgerichts, den Rechtsstreit selbst zu entscheiden, im Interesse einer zügigen Erledigung des Verfahrens vorzugswürdig (vgl. BSG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2003 - B 13 RJ 194/03 B - und vom 14. Februar 2006 - B 9a SB 22/05 B -, zitiert nach juris).
  • BSG, 14.02.2006 - B 9a SB 22/05 B

    Zurückverweisung an die Vorinstanz im sozialgerichtlichen Verfahren, Fehlen von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - L 3 U 527/08
    Im Zweifel ist deshalb die Entscheidung des Landessozialgerichts, den Rechtsstreit selbst zu entscheiden, im Interesse einer zügigen Erledigung des Verfahrens vorzugswürdig (vgl. BSG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2003 - B 13 RJ 194/03 B - und vom 14. Februar 2006 - B 9a SB 22/05 B -, zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 16.10.2001 - L 15 V 37/01

    Rücknahme der Berufung - Anfechtung der Rücknahmeerklärung - Wirksamkeit (§ 156

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - L 3 U 527/08
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz könne dann angenommen werden, wenn gleichzeitig mit der Erledigungserklärung deren Widerruf bei Gericht eingehe, was hier nicht der Fall gewesen sei (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 20. Dezember 1995, 6 RKa 18/95; Urteil des Bayerischen LSG vom 16. Dezember 2001, L 15 V 37/01; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz Kommentar, § 102 Rn. 7 ff.).
  • VGH Hessen, 06.11.1985 - 10 TE 474/85

    Widerruf einer Beschwerderücknahme im Asylverfahren

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - L 3 U 527/08
    Soweit der auch im Prozessrecht geltende Grundsatz von Treu und Glauben es verlange, einen Widerruf unter Umständen ausnahmsweise zuzulassen, wenn bei der Erklärung ein offensichtliches Versehen unterlaufen sei (vgl. hierzu Beschluss des Thüringer OVG vom 24. November 2000, 3 ZKO 530/00; Beschluss des Hessischen VG vom 06. November 1985, 10 TE 474/85), gebiete dies vorliegend keine abweichende Beurteilung des Sachverhalts.
  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 18/95

    Erledigung der Hauptsache durch Abgabe einer einseitigen Erledigungserklärung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - L 3 U 527/08
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz könne dann angenommen werden, wenn gleichzeitig mit der Erledigungserklärung deren Widerruf bei Gericht eingehe, was hier nicht der Fall gewesen sei (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 20. Dezember 1995, 6 RKa 18/95; Urteil des Bayerischen LSG vom 16. Dezember 2001, L 15 V 37/01; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz Kommentar, § 102 Rn. 7 ff.).
  • OVG Thüringen, 24.11.2000 - 3 ZKO 530/00

    D (A), Verfahrensrecht, Klagerücknahme, Urteil, Nichtigkeit, Prozesserklärung,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - L 3 U 527/08
    Soweit der auch im Prozessrecht geltende Grundsatz von Treu und Glauben es verlange, einen Widerruf unter Umständen ausnahmsweise zuzulassen, wenn bei der Erklärung ein offensichtliches Versehen unterlaufen sei (vgl. hierzu Beschluss des Thüringer OVG vom 24. November 2000, 3 ZKO 530/00; Beschluss des Hessischen VG vom 06. November 1985, 10 TE 474/85), gebiete dies vorliegend keine abweichende Beurteilung des Sachverhalts.
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