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   LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - L 33 R 234/11   

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https://dejure.org/2011,12592
LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - L 33 R 234/11 (https://dejure.org/2011,12592)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.06.2011 - L 33 R 234/11 (https://dejure.org/2011,12592)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juni 2011 - L 33 R 234/11 (https://dejure.org/2011,12592)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 AAÜG, § 8 Abs 2 AAÜG vom 27.07.2001, § 8 Abs 3 AAÜG vom 27.07.2001, § 8 Abs 5 S 2 AAÜG vom 27.07.2001, § 6 Abs 1 AAÜG
    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen - Beitrittsgebiet - Sonderversorgungsträger - Rentenversicherungsträger - Zuständigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - L 33 R 234/11
    Das danach maßgebliche Entgelt ergibt sich aus der Anlage 1, die Bestandteil dieses Bescheides ist." In den Gründen wird Folgendes ausgeführt: "Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 28. April 1999 (1 BvL 11/94, 1 BvL 33/95, 1 BvR 1560/97) entschieden, dass § 7 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Anlage 6 AAÜG verfassungswidrig und nichtig ist, soweit für die Rentenberechnung das zugrunde zu legende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen unter das jeweilige Durchschnittsentgelt im Beitrittsgebiet abgesenkt wird.

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in seiner Entscheidung vom 28. April 1999 (Az. u. a. 1 BvL 11/94) entschieden, dass § 7 Abs. 1 Satz 1 AAÜG i. V. m. Anlage 6 zum AAÜG wegen Verstoßes gegen Artikel 3 Abs. 1 und Artikel 14 Grundgesetz (GG) unvereinbar und nichtig gewesen sei, soweit für die Rentenberechnung das zugrunde zu legende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen unter das jeweilige Durchschnittsentgelt im Beitrittsgebiet abgesenkt worden sei.

    Dies ist auch dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. April 1999 (Az.:1 BvL 11/94, 1 BvL 33/95 und 1 BvR 1560/97) zu entnehmen, in dem es im letzten Satz heißt: "Es ist dem Gesetzgeber unbenommen, im Zusammenhang mit dem Gegenstand der vorliegenden Entscheidung eine andere Regelung zu treffen und die Wirkung der vorliegenden Entscheidung auch auf bereits bestandskräftige Bescheide zu erstrecken; von Verfassungs wegen verpflichtet ist er hierzu nicht".

  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - L 33 R 234/11
    Daraus, dass der Gesetzgeber § 6 Absatz 1 AAÜG, also die Begrenzung der Entgelte auf die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze, herausgenommen hat, ergibt sich, dass er entsprechend der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (hier insbesondere Urteil vom 18. Juli 1996, Az.: 4 RA 7/95) davon ausgeht, dass diese Begrenzung (erst) durch den Rentenbescheid vorzunehmen ist.

    Dem Ergebnis, dass der Zusatzversorgungsträger die besondere Begrenzung vornimmt, steht auch nicht entgegen, dass das Bundessozialgericht wohl bereits mit der genannten Entscheidung vom 18. Juli 1996 (Az.: 4 RA 7/95) davon ausgegangen ist, dass der Versorgungsträger auch die besonderen Begrenzungen nicht vorzunehmen hat bzw. nur die Feststellung der tatsächlichen Voraussetzungen für die Anwendung dieser Begrenzungen.

  • LSG Berlin, 24.01.2002 - L 8 RA 246/95

    Keine höhere Rente für ehemalige Stasi-Mitarbeiter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - L 33 R 234/11
    Es ist auch nicht davon auszugehen, dass der Gesetzgeber nur deshalb auf den Überführungsbescheid abgestellt hat, weil in der Vergangenheit die Versorgungsträger sich tatsächlich für die Begrenzung zuständig gesehen haben und auch entsprechende Bescheide erteilt haben und auch in Literatur und Rechtsprechung nahezu einhellig davon ausgegangen wurde, dass Gegenstand des Bescheides des Versorgungsträgers die verbindliche Feststellung der Entgeltbegrenzungen nach § 6 Absatz 2 und 3 und § 7 AAÜG ist (vgl. zum Beispiel Kreikebohm, Sozialgesetzbuch VI, § 8 AAÜG, RNrn.13 und 14; Kommentar zum Recht der Gesetzlichen Rentenversicherung, herausgegeben vom Verband Deutscher Rentenversicherungsträger, § 8 Art. 3 RÜG (AAÜG), RNr.9 - Stand 1. Januar 1997-; Landessozialgericht (LSG) Berlin, Urteil vom 24. Januar 2002, Az.: L 8 RA 246/95 W 99; LSG Berlin, Urteil vom 22. April 2002, Az.: L 16 RA 29/94 W 99 ).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - L 33 R 234/11
    Dieser Grundsatz gilt auch für die Fälle, in denen - wie bei der Entscheidung des BVerfG bezüglich § 6 Absatz 2 und 3 AAÜG (BVerfG, Urteil vom 28. April 1999, Az.: 1 BvL 22/95 und 1 BvL 34/95) - die beanstandete Norm nicht für nichtig, sondern nur für unvereinbar mit dem GG erklärt wird.
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98

    Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - L 33 R 234/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 23. Juni 2004 (1 BvL 3/98, 1 BvL 9/02 und 1 BvL 2/03) die eben erläuterte Auffassung für "zumindest vertretbar" befunden und in der Sache entschieden, obwohl es sich um eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Bescheid des Versorgungsträgers handelte, mit dem dieser die Begrenzung nach § 7 AAÜG vorgenommen hatte.
  • BVerfG, 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02

    Keine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung der Vorschrift des AAÜG § 7 Abs

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - L 33 R 234/11
    Eine weitere Verfassungsbeschwerde (Az. 1 BvR 1070/02) sei am 22. Juli 2004 vom Verfassungsgericht mangels Erfolgssaussicht nicht zur Entscheidung angenommen worden.
  • BVerfG, 17.01.2007 - 1 BvL 7/06
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - L 33 R 234/11
    Außerdem verwies das Sozialgericht auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2010, Az. 1 BvL 7/06 und 1 BvL 2/08, wo nochmals die Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 7 AAÜG und das besonders weite Einschätzungsermessen des Gesetzgebers bei seiner typisierenden Annahme überhöhter Arbeitsentgelte betont werde.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2009 - L 33 R 1162/08

    Neuberechnung; Vergleichsrente; MfS; Entgelte; Begrenzung; Verfassung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - L 33 R 234/11
    Nach Auffassung des Senats hat der Versorgungsträger, also hier das Bundesverwaltungsamt (und nicht der Rentenversicherungsträger), die Begrenzung der Entgelte nach den §§ 6 Absatz 2 und Absatz 3 sowie 7 AAÜG, sofern die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen, vorzunehmen und dem Berechtigten die begrenzten Entgelte durch Bescheid bekannt zu geben (so auch schon die Entscheidungen des Senats vom 27. November 2008, Az. L 33 R 1199/08 und vom 10. Dezember 2009, Az. L 33 R 1162/08, beide dokumentiert in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - L 33 R 1199/08

    Berücksichtigung unbegrenzter Entgelte für Rentenbezugszeiten bei der Berechnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - L 33 R 234/11
    Nach Auffassung des Senats hat der Versorgungsträger, also hier das Bundesverwaltungsamt (und nicht der Rentenversicherungsträger), die Begrenzung der Entgelte nach den §§ 6 Absatz 2 und Absatz 3 sowie 7 AAÜG, sofern die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen, vorzunehmen und dem Berechtigten die begrenzten Entgelte durch Bescheid bekannt zu geben (so auch schon die Entscheidungen des Senats vom 27. November 2008, Az. L 33 R 1199/08 und vom 10. Dezember 2009, Az. L 33 R 1162/08, beide dokumentiert in juris).
  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 2/11 R

    Sonderversorgungssystem des ehemaligen MfS/AfNS - Begrenzung der Entgelte nach §

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2011 - L 33 R 234/11
    das Verfahren im Hinblick auf die beim Bundessozialgericht anhängigen Musterverfahren B 5 R 2/11 R, B 5 R 3/11 R und B 5 R 4/11 R zum Ruhen zu bringen.
  • BSG - B 5 R 4/11 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und

  • BSG - B 5 R 3/11 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und

  • BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06

    Zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

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