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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 8 R 1010/10   

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https://dejure.org/2012,14351
LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 8 R 1010/10 (https://dejure.org/2012,14351)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.05.2012 - L 8 R 1010/10 (https://dejure.org/2012,14351)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - L 8 R 1010/10 (https://dejure.org/2012,14351)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 60 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 1, § 46 Abs 1 S 1 SGB 6, § 46 Abs 2 S 1 SGB 6, § 33 Abs 1 SGB 10, § 48 Abs 1 S 1 SGB 10
    Gesetzliche Rentenversicherung - Witwerrentenbezug - Rückforderung der überzahlten Leistung wegen nicht angezeigter Wiederheirat - Bestimmtheit des Aufhebungsbescheides

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.07.1985 - 5b/1 RJ 82/84

    Witwenrente - Wiederverheiratung - Rentenanspruch - Neufeststellung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 8 R 1010/10
    Eine wesentliche Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen war - anders als der Kläger offenbar meint - aufgrund der Heirat am 29. September 2007 eingetreten (s. dazu auch bereits BSG, Urteil vom 11. Juli 1985 - 5b/1 RJ 82/84 in Entscheidungssammlung Sozialrecht [SozR] 2200 § 1291 Nr. 29); der Rentenanspruch endete deshalb mit Ablauf des Monats, in dem der Kläger wieder geheiratet hatte (§ 100 Abs. 3 Satz 1 SGB VI).
  • BSG, 13.12.2000 - B 5 RJ 42/99 R

    Abkommenszeiten nach Beitragserstattung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 8 R 1010/10
    Es reicht aus, dass ein verständiger objektiver Erklärungsempfänger die aus der behördlichen Verlautbarung hervorgehende Aussage so versteht, selbst wenn sie darin nur konkludent enthalten ist (s. etwa das von der Beklagten zitierte Urteil des BSG vom 13. Dezember 2000 - B 5 RJ 42/99 R -).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 77/09 R

    Witwerrentenbezug - Rückforderung der überzahlten Leistung wegen nicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 8 R 1010/10
    Ermessen ist von der Behörde nur dann auszuüben, wenn (ausnahmsweise) ein Geschehensablauf vorliegt, der signifikant vom gesetzlichen Regelfall abweicht, in dem die Rechtswidrigkeit eines ursprünglich richtigen Verwaltungsakts durch nachträgliche Veränderung in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen eingetreten ist (s. zusammenfassend BSG, Urteil vom 1. Juli 2010 - B 13 R 77/09 R - SozR 4-1300 § 48 Nr. 18).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2012 - L 8 R 1010/10
    Der Gesetzgeber war auch nicht verpflichtet, den Anspruch auf Witwerrente davon abhängig zu machen, wie der Rentenberechtigte im Fall einer Wiederheirat seine Rechtsverhältnisse mit der neuen Ehefrau ausgestaltet (s. in diesem Zusammenhang etwa Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. Februar 1998 - 1 BvR 1318/86 u.a. - in Amtliche Entscheidungssammlung [BVerfGE] 97, 271).
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